Sonntag, 31. Januar 2021
Rechtswirksamkeit des Regionalplans
Nachricht eines besorgten Bürgers aus Salem:
Der aus meiner Sicht kritische Punkt ist die tatsächliche Umsetzung des Regionalplans in die Realität. Unser Bürgermeister hat bei der Diskussion im Gemeinderat mehrfach darauf hingewiesen, dass es ja letztendlich die Entscheidung der Gemeinde bzw. des Gemeinderates sei, ob denn ein Gewerbegebiet tatsächlich entsteht (hier: Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe). Auch aus Reihen der CDU wurde diese Annahme u.A. als Begründung für die Zustimmung der Stellungnahme des Gemeinderates zum Regionalplan benutzt.
Dazu findet man beim Wirtschaftsministerium BW folgenden Text zur Rechtswirksamkeit des Regionalplans:
Nach der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sind die in einem Regionalplan festgelegten Ziele von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten; sie können durch eine planerische Abwägung oder Ermessensausübung nicht überwunden werden. Die Ziele sind auch für Personen des Privatrechts bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbindlich, wenn an ihnen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist oder wenn die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne an die Ziele des Regionalplans anzupassen.
Da die Planansätze für Gewerbegebiete als Ziel (d.h. verbindlich) der Regionalplanung genannt sind, hat hier also die Gemeinde keinen Spielraum - dies steht im Widerspruch zur Aussage des Bürgermeisters.
Ziele der Raumordnung (Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und
sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend
abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Raums (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG). Bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, Entscheidungen öffentlicher
Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer
öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts,
die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung
der Planfeststellung bedürfen, sind die Ziele der Raumordnung zu beachten (§ 4
Abs. 1 ROG). Die Bauleitpläne der kommunalen Planungsträger sind den Zielen
der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB).
In Kapitel 2.6.1 sind die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe eindeutig mit Z, d.h. als verbindliche Vorgabe gekennzeichnet.
Antwort von Ulrike Lenski, Mitglied des Regionalverbandes, Grüne Fraktion:
Nach meinem Wissensstand ist die rechtliche Lage folgendermaßen:
- Ober sticht Unter, d.h. der Regionalplan steht über der Planungshoheit der Kommunen
- Verbindlich sind im Regionalplan die Ziele: In dem Ziel, das hier greift, ist formuliert, dass die Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe für die Bebauung frei gehalten werden müssen
- d.h. im Regionalplanentwurf in seiner aktuellen Fassung muss die Fläche zwingend bereit gehalten werden, ein Bebauungszwang ist nicht verankert
Gleichwohl zeigt der Artikel im SK über Bermatingen, welchem Druck der Salemer Gemeinderat in Zukunft ausgesetzt sein wird.
Sie macht deutlich, welche Konkurrenz dem lokalen Gewerbe durch das Vorranggebiet entsteht.
So gesehen wird es keinen großen Unterschied machen, ob Salem gesetzlich gezwungen werden kann oder einfach auf Grund des enormen Drucks von außen in Zugzwang gerät.
Samstag, 30. Januar 2021
Bürgerstimme: Scientists for Future
Stellungnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den Protesten für mehr Klimaschutz – #Scientists4Future
Die Anliegen der demonstrierenden jungen Menschen sind berechtigt
Zurzeit demonstrieren regelmäßig viele junge Menschen für
Klimaschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Als
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erklären wir auf Grundlage
gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse: Diese Anliegen sind
berechtigt und gut begründet. Die derzeitigen Maßnahmen zum Klima-,
Arten-, Wald-, Meeres- und Bodenschutz reichen bei Weitem nicht aus.
Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 verpflichtet die Staaten völkerrechtlich verbindlich, die globale Erwärmung deutlich unter 2 °C zu halten. Darüber hinaus haben alle Länder Anstrengungen versprochen, die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
Es kommt nun darauf an, die Netto-Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen schnell abzusenken und weltweit spätestens zwischen 2040 und 2050 auf null zu reduzieren. Eine schnellere Absenkung erhöht hierbei die Wahrscheinlichkeit, 1,5 °C zu erreichen. Die Verbrennung von Kohle sollte bereits 2030 fast vollständig beendet sein, die Verbrennung von Erdöl und Erdgas gleichzeitig reduziert werden, bis alle fossilen Energieträger durch klimaneutrale Energiequellen ersetzt worden sind. Unter Berücksichtigung von globaler Klimagerechtigkeit müsste in Europa dieser Wandel sogar noch deutlich schneller ablaufen.
Auch wenn weiterhin Beteiligungs- und Diskussionsbedarf besteht: Jetzt muss gehandelt werden. Beides schließt einander nicht aus. Es gibt bereits viele gesellschaftliche und technologische Innovationen, die Lebensqualität erhalten und menschliches Wohlergehen verbessern können, ohne unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu zerstören.
In allen deutschsprachigen Ländern werden beim Umbau der Bereiche Energie, Ernährung, Landwirtschaft, Ressourcennutzung und Mobilität die notwendige Größenordnung und Geschwindigkeit nicht erreicht. Deutschland wird die selbst gesteckten Klimaschutzziele für 2020 verfehlen und auch die Erreichung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für 2030 ist hochgradig gefährdet. Zudem mangelt es weiterhin an einem wirksamen Klimaschutzgesetz. Österreich hat sich in seiner Klima- und Energiestrategie Ziele gesetzt, die dem Pariser Vertrag in keiner Weise gerecht werden und selbst dafür sind weder die erforderlichen Maßnahmen noch die finanziellen Mittel vorgesehen. Zugleich sind Bodenverbrauch und -versiegelung pro Person und Jahr in Österreich die höchsten in Europa. Die Schweiz hat ihre Treibhausgas-Emissionen seit 1990 nur geringfügig verringert; gleichzeitig stiegen die im Ausland verursachten Emissionen erheblich an. In der ersten parlamentarischen Debatte zur Totalrevision des CO2-Gesetzes wurden die inländischen Reduktionsziele gestrichen und die Reduzierung der Schweizer Emissionen sollte durch Kompensation im Ausland erfolgen. Schließlich ist das Gesetz vorläufig gescheitert.Die jungen Menschen fordern zu Recht, dass sich unsere Gesellschaft ohne Weiteres Zögern auf Nachhaltigkeit ausrichtet. Ohne tief greifenden und konsequenten Wandel ist ihre Zukunft in Gefahr. Dieser Wandel bedeutet unter anderem: Wir führen mit neuem Mut und mit der notwendigen Geschwindigkeit erneuerbare Energiequellen ein. Wir setzen Energiesparmaßnahmen konsequent um. Und wir verändern unsere Ernährungs-, Mobilitäts- und Konsummuster grundlegend.
Vor allem die Politik steht in der Verantwortung, zeitnah die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Insbesondere muss klimafreundliches und nachhaltiges Handeln einfach und kostengünstig werden, klimaschädigendes Handeln hingegen unattraktiv und teuer (z. B. durch wirksame CO2-Preise, Einstellung von Subventionen für klimaschädliche Handlungen und Produkte, Effizienzvorschriften und soziale Innovationen). Eine sozial ausgewogene Verteilung von Kosten und Nutzen des Wandels ist dabei unerlässlich.Die enorme Mobilisierung der neuen Bewegungen („Fridays for Future“ in Deutschland und Österreich, „Klimastreik“ in der Schweiz) zeigt, dass die jungen Menschen die Situation verstanden haben. Ihre Forderung nach schnellem und konsequentem Handeln können wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur nachdrücklich unterstreichen. Als Menschen, die mit wissenschaftlichem Arbeiten vertraut sind und denen die derzeitigen Entwicklungen große Sorgen bereiten, sehen wir es als unsere gesellschaftliche Verantwortung an, auf die Folgen unzureichenden Handelns hinzuweisen.
Nur wenn wir rasch und konsequent handeln, können wir die Erderwärmung begrenzen, das Massenaussterben von Tier- und Pflanzenarten aufhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren und eine lebenswerte Zukunft für derzeit lebende und kommende Generationen gewinnen. Genau das möchten die jungen Menschen von „Fridays for Future/Klimastreik“ erreichen. Ihnen gebührt unsere Achtung und unsere volle Unterstützung.
Südkurier: Bauchschmerzen bei Salemer Plänen
29.1.21 Bermatingen macht mobil! Vor allem die Verkehrsbelastung ist das Thema.
Dazu J. Krimmel, Ortsvorsteher von Ahausen: "Die Verkehrsauslastung auf der L 205 funktioniert heute schon nicht, also ist zu erwarten, dass es noch schlimmer wird".
Doch auch das Thema "Interkommunale Gewerbegebiete" ploppt hoch.
GR Kutter meinte "...Fakt ist das die Entwicklung in Salem unsere Gemeinde belastet" und wies darauf hin, dass Bermatingen kein Mitspracherecht an den Flächen haben wird, sehr wohl aber durch den Durchgangs-Verkehr belastet wird. Herr Franke legte dar: "die Gemeinde Salem habe sich nun mal für den Alleingang entschieden.."
Bezüglich der Umgehung Bermatingen erklärte Herr Franke: der Neubau von Straßen sei in seinen Augen gesellschaftlich nicht mehr gewollt, einzige Entlastung könne die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn bringen...
Dienstag, 26. Januar 2021
Mustereinwendungen für Salem und Allgemein
Noch mehr Anregungen für Mustereinwendungen.
Der Umgang mit den Einwendungen zur 1.Offenlage lässt den Schluss zu, dass es besser ist mehrere Einwendungen mit jeweils nur 1 Thema an den Regionalverband zu schicken.
Dann muss wenigstens jedes Thema für sich "abgewogen" werden.
Also suchen Sie sich die Einwendungen heraus, die Ihnen persönlich am Meisten zusagen - es können auch mehrere sein. Sie können diese persönlich abändern und ergänzen oder nur einfach ausdrucken und unterschreiben.
Bitte die von Ihnen ausgedruckten Schreiben mit Absender, Datum und Unterschrift ergänzen und
bis allerspätestens 24.2.2021 zur Post bringen oder bis spätestens 26.2.2021 an den RVBO
per mail (info@rvbo.de) oder per Fax (Fax-Nr.: 0751/3 63 54 54) schicken !!
Viele Einwendungen sind wichtig, um etwas an Veränderungen am vorliegenden Regionalplan zu bewirken! Sie können auch mehrere Muster runterladen und weiterverarbeiten.
Die Einwendungen sollten bis 26.2.2021 beim Regionalverband vorliegen!
Gewerbegebiet Salem Word Gewerbe Salem
Klima Salem Word Klima Salem
Entwicklung Salem Word Entwicklung Salem
Gewerbegebiet SALEM PDF - Word
Einsprüche Allgemein (einschl. aus dem letzten Post vom Altdorfer Wald)
Transparenz Word Transparenz allgemein
Landschaftsrahmenplan Word LRP allgemein
8. Landesentwicklungsplan: PDF - Word
9. Klimagrundsätze allgemein PDF - Word
10. Klima-Vorgaben der EU PDF - Word
11. Verkehrssituation allgem. PDF - Word
12. Flächenverbrauch RVBO PDF - Word
13. Flächenverbrauch SIG PDF - Word
15. Bevölkerungsprognose RVBO PDF - Word
16. Gewerbeflächen allgem. PDF - Word
Montag, 25. Januar 2021
Südkurier 26.1.21: Streuobst-Katastrophe bahnt sich an
Viele Bio-Obst-Erzeuger stehen vor ungewisser Zukunft: Bodensee-Keltereien kündigen massenweise Obst-Verträge
Wichtig! Wichtig! Schreiben auch Sie an den Regionalverband!
Mustereinwendungen zur 2. Offenlegung
der Regionalplan-Fortschreibung
Im Altdorfer Wald waren die Aktiven fleißig, sie schreiben:
Im folgenden haben wir Mustereinwendungen zum Regionalplan zu Ihrer Information und Verwendung bereitgestellt.
Diese haben wir nach Themen getrennt, damit die vielen Punkte etwas übersichtlicher sind.
Die jeweiligen PDF-Dateien sind zum Anschauen gedacht. Wenn sie den jeweiligen Word-Text anklicken, wird er heruntergeladen (Download) und Sie können ihn mit Word bearbeiten und ausdrucken.
Bitte die von Ihnen ausgedruckten Schreiben mit Absender, Datum und Unterschrift ergänzen und
bis allerspätestens 24.2.2021 zur Post bringen oder bis spätestens 26.2.2021 an den RVBO
per mail (info@rvbo.de) oder per Fax (Fax-Nr.: 0751/3 63 54 54) schicken !!
Viele Einwendungen sind wichtig, um etwas an Veränderungen am vorliegenden Regionalplan zu bewirken! Sie können auch mehrere Muster runterladen und weiterverarbeiten.
Die Einwendungen sollten bis 26.2.2021 beim Regionalverband vorliegen!
Weisen Sie bitte Ihre Freunde und Bekannte auf die Frist zur Stellungnahme hin und werben Sie für eine Teilnahme, damit möglichst viele Einwendungen beim RVBO eingehen.
Bitte unterstützt uns dabei - denn es stehen die weichenstellenden nächsten 15 - 20 Jahre der Zukunft Oberschwabens auf dem Spiel !
Wenn Sie Fragen zur Anwendung oder Inhalt haben, senden Sie uns bitte eine Mail
an: info.altdorferwald@gmx.de
Mustereinwendungen als Vorlage für Sie mit folgenden Themenbereichen:
a) speziell zum Altdorfer Wald: : https://altdorferwald.org/133/informationen-veranstaltungen/2-offenlegung-regionalplan
b) für alle Menschen aus der Region: weitere Themen zum Regionalplan
8. Landesentwicklungsplan: PDF - Word
9. Klimagrundsätze allgemein PDF - Word
10. Klima-Vorgaben der EU PDF - Word
11. Verkehrssituation allgem. PDF - Word
12. Flächenverbrauch RVBO PDF - Word
13. Flächenverbrauch SIG PDF - Word
14. Gewerbegebiet SALEM PDF - Word
15. Bevölkerungsprognose RVBO PDF - Word
16. Gewerbeflächen allgem. PDF - Word
17. Flächen Wohnbebauung PDF - Word
18. Verkehr allgemein PDF - Word
Vielen Dank für die Unterstützung
Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald
Samstag, 23. Januar 2021
Veranstaltung: Ressourcenschonende Energienutzung im Bodenseeraum
Zugangsdaten (Zoom)
https://us02web.zoom.us/j/87272168096
Meeting-ID: 872 7216 8096
per Telefon: +49 693 807 9883 > 872 7216 8096#
Donnerstag, 21. Januar 2021
Antwort vom Regierungspräsidium - sie können und dürfen sich nicht einmischen ?!?
Bei einer entsprechenden Anfrage am Umweltministerium wurde dort darauf verwiesen, dass das Regierungspräsidium ihre Belange vertritt....
Antwort auf unseren Brief - zu finden im Post Aktionsbündnis Grünzug Salem: Brief an das Regierungspräsidium
Mittwoch, 20. Januar 2021
Das Aktionsbündnis Grünzug Salem geht einen anderen Weg: Einladung zum Gespräch ging an die Gemeinderäte von Salem
Sehr geehrte Gemeinderät*innen
der nachgebesserte Regionalplan steht zur Offenlegung aus: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan
Für den Bodenseekreis haben sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben. So ist die Fläche für Voranggebiete für Industrie und Gewerbe von 159,8 ha auf 118,2 ha reduziert worden, während das VRG in Neufrach immer noch 27,1 h umfasst. Neu ist auch der Verlauf einer geplanten Umgehungsstraße Bermatingen/Neufrach und ebenfalls neu ist die Vorgabe für die Wohndichte in Neubaugebieten. Stark betont wird die Ausrichtung der Entwicklungsachse von Friedrichshafen über Salem nach Überlingen und Stockach. Bis 2035 rechnet der Regionalverband mit einem Bevölkerungszuwachs (als Rechengröße für die Flächenbemessung) für Salem von über 800 Einwohnern.
All dies wird in den nächsten Jahren deutlich spürbare Veränderungen für die Salemer Bevölkerung mit sich bringen.
Das Aktionsbündnis Grünzug Salem hat sich mit dem Regionalplanentwurf und mit der aktualisierten Fassung auseinandergesetzt und würde gerne seine Position darstellen und mit Ihnen diskutieren.
Dazu laden wir Sie zu einer Zoom Konferenz ein...
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis
Silke Ortmann, Antje Möller, Hans-Georg Hinderer, Birger Hetzinger, Suzan Hahnemann, Fritz Vogel
Anmerkung:
Es gab bezüglich der Stellungnahme der Gemeinde (für die 1. Fortschreibung) eine richtige Kampfabstimmung im Gemeinderat.
Damals fehlten 2 Mitglieder des Gemeinderats bei der Abstimmung und folglich konnte Salems Bürgermeister Härle mit seiner Stimme den Ausschlag für die Zustimmung zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe geben.
Salem aktuell ist vollkommen neutral ???
Die Auslegung "Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben" geht in die 2. Anhörung.
Die Naturschutzverbände schlagen Alarm und fordern alle Bürger auf, hier genau hinzusehen.
Der BUND Salem wollte folgende Mitteilung in Salem aktuell unterbringen:
Der BUND Salem engagiert sich nicht nur für Biotop- und Landschaftspflege, Amphibienschutz oder die Förderung der Biodiversität. Auch im größeren Rahmen daran mitzuwirken, die Klimaerwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu begrenzen, dazu fühlen sich die BUND-Mitglieder verpflichtet.
So wurden im letzten Jahr bereits Stellungnahmen zum Entwurf eines neuen Regionalplans (Entwicklungsplan für die Kreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen) verfasst, der die Belange von Natur und Klima zu wenig berücksichtigt. Die Weichenstellungen für die Zeit bis 2035 betreffen unser aller Lebensgrundlagen.
Der überarbeitete Entwurf, der in die Offenlegung geht, sieht für Salem nun noch größere Belastungen vor. Der BUND Salem will auch in dieser Phase seinen Beitrag leisten und engagiert sich weiterhin im „Aktionsbündnis Grünzug Salem“. Dieses präsentiert sich mit einem grundlegend überarbeiteten Internetauftritt:
https://gruenzug-salem.blogspot.com/
Aktuelle Informationen zum Regionalplan, zu Einspruchsmöglichkeiten und unserer Zusammenarbeit mit anderen Initiativen werden hier zusammengefasst – es lohnt sich.
Begründung der Ablehnung durch das Rathaus:
„gerne veröffentlichen wir in Salem aktuell Informationen zu Veranstaltungen von Vereinen oder Ähnliches. Politische Inhalte sind allerdings den Gemeinderatsfraktionen vorbehalten. Auch Parteien dürfen nur völlig neutral über etwaige Veranstaltungen berichten. Ihren Text können wir deshalb leider nicht veröffentlichen. Alternativ könnten Sie aber die Bürger darüber informieren, dass der BUND eine Stellungnahme zum Regionalplan formuliert hat und diese auf der Homepage nachzulesen ist. ...."