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Donnerstag, 7. September 2023

Ein verheerendes Zeichen aus BW in Zeiten des Klimawandels - der überdimensionierte Regionalplan wurde genehmigt

Herausgenommen wurden vier interkommunale Gewerbeflächen und der Kalksteinabbau im Donautal. Das ist zumindest ein kleiner Teilerfolg. 

Trotzdem bleibt ein großer Widerspruch zwischen Zielen und Vorgaben zum Klimaschutz und zum Flächenverbrauch. Es wird ignoriert, dass wir unseren Flächenverbrauch halbieren müssen, um die Nachhaltigkeitsziele des Landes einzuhalten. Die Auswirkungen des Regionalplanes auf den Klimaschutz wurden nicht einmal ermittelt und aufzeigt, obwohl sie erheblich sind und die Ziele der EU und unserer Landes- und Bundesgesetze zum Klimaschutz deutlich verfehlen. So wird u.a. der CO2-Ausstoß steigen und Böden zur Kohlenstoffbindung gehen verloren.

Wir werden die Plangenehmigung genau prüfen lassen. 

Ulfried Miller

Regionalgeschäftsführer

Dienstag, 12. April 2022

Manne Walser: Redebeitrag "Wald,Wind und Kies"

Das ist der Redebeitrag  von Manne Walser von der Demo am 2.4.22  in Ankenreute.
Er ist Autor der Gutachten der Scientists zum Regionalplan und Raumplanungsexperte beim BUND.

Der Redebeitrag ist auf den heiß umkämpften Altdorfer Wald bei Ravensburg zugeschnitten. Und trotzdem finden sich da so einige Aussagen, die auch für uns in Salem sehr wichtig und interessant sind.
Daher wird er hier wiedergegeben.


Hallo zusammen, ich heiße Manfred Walser, bin aktiv im BUND Ravensburg-Weingarten und bei den Scientists for Future.
Ich stelle meinen Beitrag unter den Titel Wald, Wind und Kies 


Ich fange mit dem Kies an.
Da könnte ich allein eine Stunde darüber reden, aber ich will mich auf drei Punkte beschränken: 

Punkt 1) Der Export Der Export zeigt sich im Preis für Kies. In Deutschland liegt der Preis pro Tonne Kies durchschnittlich bei 10 Euro, in Österreich bei 17 Euro und in der Schweiz bei 20 Euro. Die kürzlich veröffentlichte Rohstoffstudie der Bodenseeregion zeigt, dass die Standorte in der Nähe der Grenze zu Vorarlberg und der Schweiz durchschnittlich 6 Euro mehr für die Tonne Kies verlangen können als die grenzfernen Standorte. Das ist nur möglich, weil sie die Möglichkeit zum Export in die Nachbarländer haben. Da könnte man natürlich politisch gegensteuern.
Vorarlberg erhebt z.B. im eigenen Land ein Naturschutzabgabe auf den geförderten Kies. Baden-Württemberg verweigert eine solche Abgabe. Das verstehe ich nicht. 

Punkt 2) Recycling- Beton- Kies ist ein nicht erneuerbarer Rohstoff. Das bedeutet, er sollte so sparsam wie möglich verwendet und nach Möglichkeit wiederverwertet werden. Das geht zum einen dadurch, dass man Gebäude saniert, anstatt sie abzureißen und neu zu bauen. Außerdem durch durch die Verwendung alternativer Baustoffe wie Holz und Lehm Und natürlich durch Betonrecycling.
Die Recyclingquote für Bauschutt in BaWü klingt zuerst einmal ganz ordentlich: 94%. Aber das meiste wird nicht recycelt sondern downgecycelt und als Schüttmaterial im Straßenbau verwendet.

Obwohl das Recycling und die Wiederverwendung des Materials als Betonrohstoff technisch ausgereift sind. Recyclingbeton kostet nur ungefähr 10% mehr als der Beton aus frisch gefördertem Kies. Er ist aber in der Architektenszene wenig bekannt und wird von Verwaltungen mangels Erfahrungen kaum ausgeschrieben. Und es fehlen Standorte für die Aufbereitung des Bauschutts. Mehr Nachfrage würde die Wertschöpfungskette ankurbeln und das System wirtschaftlicher machen. Da müsste die öffentliche Hand Vorreiter sein. 

Also wenn es schon Beton sein muss: Wie wäre es z.B. mit dem Recycling von alten, stillgelegten Baustoffdeponien? Oder wie wäre es, nicht nur den Abbau von Kies mit Abgaben zu belegen, sondern auch die Deponierung von Betonresten zu verteuern und damit einen zusätzlichen Anreiz für die Verwendung von Recyclingbeton zu schaffen? Da kommt sofort der Schrei nach den hohen Baukosten die das Wohnen verteuern; so argumentiert u.a. auch die Landesregierung. 

Aber das ist Humbug: Die Mehrkosten für Recyclingbeton Betragen für eine 100 m² Wohnung etwa 250.- €, das würde bei der Wohnungsmiete dann gerade mal 1 Euro im Monat ausmachen. 

(Berechnung: Man hat ungefähr 120 kg Kies für einen Kubikmeter Mehrfamilienhaus vom Baujahr 1962 gebraucht, denn in der damaligen Bauweise waren 44% der Baumasse Beton, und davon sind wiederum 4/5 Kies und Sand. Das ergibt ca. 700 kg Kies pro m² pro Nutzfläche (Das Verhältnis zwischen Nutzfläche und umbauten Raum beträgt im Geschosswohnungsbau ungefähr 1:6 oder 1:7). Dies Kosten für Beton betragen mit Stand heute in dieser Region durchschnittlich 12-18 Euro, d.h. allein die Betonkosten liegen bei 8,50 – 12,50 €/ m² Wohnfläche. 10 - 20 Prozent Mehrkosten für Recyclingbeton ergeben dann 1,70 – 2,50 €/ m² Wohnfläche. 

Die Mehrkosten liegen also für eine 100 m²- Wohnung bei 250.- €. Und wenn man bedenkt, dass die Investition für so ein Haus über mindestens 20 Jahre abgeschrieben wird, dann ergibt sich daraus eine Mietpreiserhöhung von 1 Cent pro m².) 

Punkt 3) Ich habe Zweifel an der Datenqualität: In der Unternehmensbefragung haben im Landkreis Ravensburg, in dem der Altdorfer Wald liegt, nur knapp ¼ der befragten Standorte geantwortet. Das reicht in meinen Augen nicht für eine Fakten-basierte Analyse.
Zumal die Studie nichts darüber aussagt, wie viel Prozent der Abbaumenge durch dieses Viertel erfasst sind. Hätte ich ein bisschen mehr Zeit zur Verfügung, dann würde ich mich intensiv in die Studie und die Quellen hineinarbeiten. Aber dafür langt es gerade leider nicht. 


Aber verlassen wir den Kies und kommen zum Wind
Da muss ich etwas ausholen und zuerst auf unseren Energiehunger eingehen: In einer Pressemitteilung haben wir vor zwei Wochen geschrieben: 

„Leider kommen wir beim Energiesparen überhaupt nicht voran.
Seit 30 Jahren ist der Endenergieverbrauch pro Bundesbürger konstant hoch
und liegt bei etwa 85 kwh/Tag.
Jede*r Deutsche hat damit — bildlich gesprochen — 100 Radfahrer im Einsatz,
die täglich 10 Stunden für den persönlichen Energiehunger strampeln
.“ 

Und der Bedarf nimmt zu: Heizungen werden auf Strom umgestellt, die Mobilität wird auf Strom umgestellt und die Digitalisierung hat einen hohen Strombedarf. Das bedeutet:
Bei den Verhaltensänderungen sind wir realistisch betrachtet viel zu langsam. 

Aber das Klima interessiert sich nicht dafür, wie viel Zeit wir zur Änderung unseres Verhaltens benötigen. Es erwärmt sich einfach Grad um Grad.
Die Wissenschaft sagt (in einer für wissenschaftliche Aussagen seltenen Klarheit und Eindeutigkeit), dass wir noch einen Zeitkorridor bis etwa 2035 haben, in dem wir substantielle Verbesserungen erreichen müssen, um dann 2050 die Klimaneutralität zu schaffen.
Das geht nicht ohne den massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Ohne Photovoltaik und Windkraftwerke können wir die fossile und atomare Energie nicht schnell genug ersetzen. Selbst wenn wir alle theoretisch in Frage kommenden Dächer nutzen, und dazu Parkplätze und hoffentlich bald Obstplantagen usw. - selbst dann können wir nur etwa ein Viertel unseres Endenergieverbrauchs aus Photovoltaik produzieren. 

Wenn wir die Zahl der Windräder in Deutschland verdoppeln und die vorhandenen 30.000 Windräder „repowern“, können wir damit ungefähr die Hälfte unseres Energiebedarfs decken.
Die wesentlich geringeren Potentiale der Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft müssen zusammen mit dem Energiesparen dann das restliche Viertel besorgen. 

(Berechnung: Alle Dächer in D haben 1.500 km². Wenn wir sie alle mit Fotovoltaik belegen - und 3.500 km² Freiflächen dazu (Parkplätze, Kiesgruben, Wasserflächen, Straßen aber auch Äcker und Wiesen und hoffentlich bald Obstplantagen ) deckt die Sonne gerade ein Viertel unseres Endenergieverbrauchs – nämlich 28 kwh/Tag. Wenn wir die Zahl der Windräder in D verdoppeln und die vorhandenen 30.000 Windräder „repowern“ könnten wir ca. 40 kwh/Tag erneuerbar machen. Den Rest machen wir mit Bioenergie (12 kwh - Achtung: flächenintensiv) und Geothermie (8 kwh) und Wasser (1 kwh). ) 

Wir können es uns nicht mehr leisten zu sagen, man solle doch zuerst diese oder jene Energieform nutzen: Angesichts der Dringlichkeit müssen wir alle regenerativen Energien zugleich und mit großer Kraft vorantreiben. (Auf die Träume vom sauberen Atomstrom und technischer CO2- Speicherung gehe ich nicht näher ein, denn das sind in meinen Augen unseriöse Diskussionen, die nur vom Thema ablenken sollen.) 

Und damit komme ich zu meinem dritten Thema,
dem Altdorfer Wald

 Ja, auch hier im Wald brauchen wir Windräder. Denn die Stellen, die überhaupt für Windräder in Frage kommen, weil hier genug Wind weht und weil wir ausreichend Abstand zu Wohngebieten haben sind sehr begrenzt. Die müssen wir alle nutzen. 

(„Leider wird es nicht möglich sein, die Zahl der erforderlichen Windkraftanlagen nur im Offenland bzw. in ausgeräumten Agrarlandschaften zu bauen. Wir brauchen dazu auch Flächen im Wald. Wenn man nämlich die Windpotentialflächen in Ba-Wü mit Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund mit den Restriktionen (Lärm, Naturschutzgebiete, Militär…) überschneidet, fällt das Offenland wegen der dichten Siedlungsstruktur ziemlich heraus“, so in einer Antwort-Mail der BUND-Regionalgeschäftsstelle Bodensee-Oberschwaben.) 

Aber natürlich darf das nicht auf Kosten der Natur gehen. Das zeigt der neueste IPCC-Sachstandsbericht, der viel stärker als frühere Berichte den Zusammenhang zwischen Klimawandel, Landnutzung und Ökologie thematisiert. 

Und der Verlust an Biodiversität ist ja neben dem Klimawandel die zweite existentielle Krise, die immer etwas im Schatten des Klimawandels steht. Wir müssen enorm aufpassen, dass wir die zwei Themen nicht gegeneinander ausspielen. Deswegen müssen wir gut planen. 

Aus unserer Sicht sind im Wald vor allem die Flächen interessant, die bereits von Schädlingsbefall oder Windwurf  betroffen sind oder eine geringe Arten- und Strukturvielfalt haben, wie z.B. eintönige Fichtenmonokulturen. Auf keinen Fall kommen Flächen in Frage, die der Naturschutz braucht: Biotope, FFH-Gebiete, Wildtierkorridore usw. Und wir benötigen die Flächen in der Nähe von Straßen, um den Flächenverbrauch für die Infrastruktur – für den Bau und den Betrieb – möglichst gering zu halten. Solche Standorte gibt es im Altdorfer Wald. 

Und wir benötigen gebündelte Naturschutzmaßnahmen, z.B.: • Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Arten; die Ausweisung von weiteren Bann- und Schonwaldbereichen im Altdorfer Wald kann einen gewissen Ausgleich bieten. •
Außerdem bieten zeitlich begrenzte Abschaltungen von Windkraftanlagen Schutz für bestimmte Tierarten. • Auch die Gestaltung von Flächen (unattraktiv für bestimmte Arten im näheren Umfeld, attraktiv zur Nahrungssuche im weiteren Umfeld etc.) ist eine mögliche Maßnahme.

Fazit : Die Naturschutzverbände in der Region arbeiten gerade gemeinsam an solchen Kriterien.
Und wenn man vernünftig plant und nicht nur darauf schaut, welche Fläche am einfachsten zu bekommen sind, dann kriegen wir das auch einigermaßen verträglich hin.

Aber da müssen wir zusammenhalten. Es geht darum, Klimaschutz und Naturschutz zusammen zu bringen und nicht darum, dass jeder nur sieht, was vor seiner Haustüre passiert. 

Sonntag, 10. April 2022

Paukenschlag: Die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird bezweifelt

 

Pressemitteilung BUND-Regionalverband Bodensee-Oberschwaben


BUND bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, der beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden- Württemberg zur Genehmigung vorliegt

Beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden- Württemberg liegt derzeit der vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beschlossene Planentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans zur Genehmigung vor. Das Ministerium muss als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Übereinstimmung des Planentwurfs mit den geltenden Gesetzen überprüfen.

Nach Ansicht eines Rechtsgutachtens, das der BUND Baden-Württemberg in Auftrag gegeben hat, bestehen erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes.
Die Bedenken der vom BUND beauftragten Fachanwältin Dr. Franziska Heß betreffen sowohl das Verfahren als auch die Inhalte:

1. Verfahrensmängel zeigen sich nach Auffassung von RA Hess bei der strategischen Umweltprüfung (SUP). Sie hat die Umweltauswirkungen des Regionalplanes nicht vollständig berücksichtigt, wie das in der EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) vorgeschrieben ist. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und die daraufhin ergangenen politische Vorgaben und gesetzgeberischen Ziele hätten in die planerischen Abwägungen einbezogen werden müssen. Sie dürfen nicht auf spätere einzelfallbezogene Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Zulassungsverfahren für einzelne Projekte verlagert werden.

Entgegen dieser Rechtslage geht der Regionalplan davon aus, dass weder die im Klimagesetz des Bundes (KSG) festgelegten Klimaschutzziele noch die Ziele des Pariser Abkommens zur Reduzierung des Anstiegs der globalen Temperatur auf Ebene der Regionalplanung verbindlich seien. Deswegen enthält der Regionalplan keine Informationen und Abwägungen über die national und international gesetzten Klimaschutzziele. Aber die verbindlichen Reduktionsziele im KSG binden alle Behörden gleichermaßen und sind auch im Rahmen von laufenden Planungen zu berücksichtigen. In der vorliegenden Fassung ist der Regionalplan nach Ansicht der BUND-Rechtsanwältin daher wegen Verstoß gegen die SUP-Richtlinie rechtswidrig und seine Genehmigung ist zu versagen.

Außerdem mangelt es dem Regionalplan grundsätzlich und systematisch daran, (global)klimatische Faktoren (insbesondere die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgas-Emissionen) zu ermitteln und zu bewerten, die bei dem vorgesehenen Flächenverbrauch bzw. der Flächennutzung zu erwarten sind. Sie hätten in der Abwägung berücksichtigt und gegenüber einer „Null-Variante“ abgewogen werden müssen. „Verschiedene Klimawandelszenarien und Klimawandelzukünfte werden im Regionalplan gar nicht betrachtet, obwohl es sich um einen Plan handelt, der die wesentlichen Weichen für Flächennutzungen im Plangebiet bis mindestens 2040 stellt und der den Rohstoffabbau sogar noch 20 Jahre länger prägt. Einen solchen Plan ohne die Betrachtung von Klimaszenarien zu erstellen, verletzt die Vorgaben der Alternativen-Prüfung“, so RA Hess.

Ihr Zwischenfazit lautet: „Der Regionalplan kann nicht genehmigt werden, weil die Auswirkungen des Plans auf das Klima nicht ermittelt und bewertet wurden.“

2. Inhaltlich teilt RA Heß die von den Scientists for Future S4F Ravensburg vorgetragenen Bedenken zum unzureichenden Klimaschutz im Regionalplan, der bundesgesetzliche Vorschriften zum Klimaschutz verletzt. Als wesentliche Gründe nennt sie:

- An mehreren Stellen, bspw. bei den Überlegungen zu Wohnraumbedarf und Wohndichte, fehlt eine Abwägung der konkreten Ziele der Raumordnung mit den Belangen des Klimaschutzes (für weitere Beispiele verweist RA Hess explizit auf das Gutachten der S4F Ravensburg).

- Es gibt keine schlüssige Begründung dafür, warum der Teil-Regionalplan „Energie“ ausgelagert und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Dadurch kann es passieren, dass Potentialflächen für den Ausbau erneuerbaren Energien bereits durch andere Festlegungen in Beschlag genommen sind und die von der Bundesregierung beabsichtigte „Vorfahrt“ für erneuerbare Energien nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft zum Beispiel zwei im Altdorfer Wald ausgewiesene künftige Kiesabbauflächen, die damit für eine mögliche Windenergienutzung ausgeschlossen werden.

Die vom BUND beauftragte Fachanwältin Dr. Franziska Heß kommt in ihrem Gutachten zu folgendem Schluss: „Abschließend bitten wir das Ministerium, dafür zu sorgen, dass der vorliegende Regionalplan so lange keine Verbindlichkeit entfaltet, bis die grundlegenden Versäumnisse hinsichtlich der Ermittlung, Bewertung und Abwägung der Belange des Klimaschutzes behoben sind. Hierfür sollte dem Planungsverband aufgegeben werden, ein ergänzendes Verfahren unter Beteiligung unseres Mandanten und der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Montag, 4. April 2022

2 Reden die den Regionalplan betreffen

Vielen Dank für diese wunderbaren Reden!

1. Barbara Herzig: Kurze Rede zur Demo in Ankenreute am 2.4.2022
"Vor Allem wollen wir:  einen zukunftsfähigen Regionalplan!!!"

Barbara Herzig ist eine der Organisator*innen der Initiative Zukunftsfähiger Regionalplan
darin haben sich rund 40 Gruppen und Gruppierungen aus dem Bereichen Umweltschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Fridays- Parents-,Scientists4Future, Wandel-Gruppierungen und einzelne Initiativen wie auch Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald oder das Klimacamp Ravensburg zusammengeschlossen.


Wir fordern mit einer Petition an den Landtag BW, dass die Regionalplanung Bodensee-Oberschwaben Klima- und Nachhaltigkeitsziele einhalten muss.

Das tut der im letzten Jahr verabschiedete Regionalplan nämlich leider nach wie vor nicht!!!

Den Regionalplan für die 3 Kreise betreffend denken die Planer bisher in keinster Weise an die nachhaltige Nutzung von Ressourcen beim Kies- und Rohstoffabbau. Es sind zu den bereits genehmigten Flächen 630 ha als Vorranggebiet und insgesamt 730 ha als Reservefläche geplant, das ist überdimensioniert und deutlich zu viel!

Er verplant mehr als doppelt so viel Fläche für Wohn- Gewerbe und Straßenbau, als nachhaltig wäre, das ist ein Skandal und so darf er vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nicht genehmigt werden!!!

Dafür spricht klar auch die Rechtslage.
Der BUND hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im Januar an die Landesregierung geschickt wurden. 

Demnach widerspricht der Regionalplan den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes und des Klimagesetzes Baden-Württemberg, er widerspricht auch den Richtlinien der EU zur strategischen Umweltprüfung!

Entgegen den Aussagen der Mehrheits-Politiker im RegionalVerband BO sind Klima- und Nachhaltigkeitsziele vor dem Gesetz verbindlich!!!

Auf privater Ebene können inzwischen viele Menschen die notwendigen Veränderungen in den Bereichen CO2-Ausstoß, Autofahren oder Fleischkonsum verstehen und auf ihren Lebensstil halbwegs umsetzen. Auch dass wir weniger billige Produkte verbrauchen sollten.

Aber dass hier im ländlichen Bereich die grüne Wiese am Ortsrand und der Kies in den Wäldern eine wertvolle Ressource darstellt, die wir schützen und wenn dann mit Bedacht, nachhaltig und auch sozial gerecht verbrauchen sollten, das ist leider noch nicht so richtig in den Köpfen der Menschen angekommen.

Wir wollen, dass unsere natürlichen Ressourcen wo es möglich ist unter Schutz gestellt werden!

Wenn es nötig ist, müssen sie nachhaltig und sozial gerecht genutzt werden!

Vor Allem wollen wir:  einen zukunftsfähigen Regionalplan!!!




2. W. Frommlet: Rede anläßlich der Demonstration in Ankenreute  

"Gegen den Kiesabbau im Altdorfer Wald - warum Ziviler Ungehorsam dringend nötig ist"


Liebe Freunde,

 

ich möchte heute über einen Begriff reden, der ein Verhalten beschreibt, das untrennbar mit modernen Demokratien verbunden ist: Ziviler Ungehorsam

 

Dieser ist Teil politischer Partizipation, die unser gesellschaftliches System von autokratischen und diktatorischen unterscheidet. Eine Moderne Demokratie braucht Formen der Einmischung und des Aufbegehrens, die nicht mit der Obrigkeit abgesprochen, geschweige denn von ihr genehmigt sind, weil sie sich gegen Beschlüsse und potentiell auch gegen Gesetze richten, die Behörden, Kommunen, Länder- oder Bundesparlamente beschlossen haben.

 

Der Staat soll in der Demokratie Schaden vom Volk abwenden, doch dies tut er gelegentlich aus politischen Abhängigkeiten heraus, wegen des Einflusses von Lobbyisten nicht.
In einer Demokratie ist der Staat nicht unfehlbar wie der Papst oder Putin, und Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Verstand.

 

Eine Binsenweisheit, möchte man meinen, die in jedem Jurastudium vorkommen dürfte. Dem scheint nicht so zu sein, wenn man die massiven Einsätze von SEK Hundertschaften  - eine gegen Schwerstkriminelle ausgerichtete Einrichtung des Staates - gegen die Baumbesetzer erlebte, wenn man die geschmacklosen Abkanzelungen junger BaumbesetzerInnen vor Gerichten in Ravensburg und Wangen und die drakonischen Geldstrafen gegen Erwachsene kennt, die lediglich mit den Baumbesetzern sympathisieren; sie haben niemanden Schaden zugefügt, keine Straftaten begangen - es handelt sich um juristische Bagatellen. Diese Entwicklung der Justiz könnte man als Skandal bezeichnen - ich tue es besser nicht, weil diese Art von Juristen vermutlich nicht ungestraft kritisiert werden darf.

 

Das war nicht immer so und deshalb möchte ich eine Geschichte über Zivilen Widerstand erzählen, die man in diesen Justizkreisen offensichtlich nicht kennt. Sie ist fast vierzig Jahre alt und ereignete sich am 1. September 1983 in Mutlangen: 

Es gab den NATO-Doppelbeschluss, der die Stationierung von amerikanischen Pershing II Raketen in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte. 

Wir, die wir damals dagegen protestierten, hatten alle das tödliche Napalm, Agent Orange, Agent Blue gegen die Befreiungsbewegung in Vietnam, Laos und Kambodscha erlebt. War das nicht Irrsinn genug? Nein. So wenig wie Hiroshima und Nagasaki.

 

Da bildete sich ein Ökumenisches Friedenscamp in Mutlangen, da war die Christliche Arbeitsgemeinschaft Frieden, und viele andere Friedensgruppen. Gewaltlosigkeit gegen die tödliche Gewalt der Pershings. Sitzblockaden. 

„Das weiche Wasser bricht den Stein“, war unser Motto. 

 

Und da saß, das gab es in der jungen Republik noch nie, die westdeutsche Kultur- & Politprominenz auf der Erde und blockierte die amerikanischen Kasernen: Petra Kelly und Ex-General Gerd Bastian, Günter Grass, Oscar Lafontaine, Klaus Staeck, Walter Jens, Annemarie und Heinrich Böll, Rolf Hochhuth, der Zukunftsforscher Robert Jungk, Pastor Heinrich Albertz. 

Die Schauspielerin Barbara Rütting trug die Bitte von Heinrich Böll vor, „um die Wohltat einer unterschiedslosen Behandlung.“

 

Diese Sitzblockaden veränderten unser Land, sie sind Teil einer anderen Republik, einer besseren Welt. Ob dieser Zivile Ungehorsam im Denken, im Kulturbegriff bestimmter Juristen und Polizeichefs vorkommt, die mit Maßnahmen die Blockaden im Dannenröder Forst, in Garzweiler und ein paar Bäume im Altdorfer Wald und auf dem Grüngürtel an der Schussenstraße, räumen ließen, die man eher aus anderen politischen Systemen kennt - ob in deren Kulturbegriff die erwähnten Namen der Mutlangener Sitzblockaden überhaupt vorkommen  - lassen wir das hier unbeantwortet.

 

Damals gab es noch so viel Würde und Respekt, so viel  zivilisiertes Verhalten, dass niemand weggetragen wurde die Staatskasse bedauerlicherweise leer ausging.

Bei diesen Prominenten hätten sich mit korrekter Auslegung von Gesetzen  ganz andere Summen eintreiben lassen als von einem Professor der Weingartener Hochschule. Aber wir stehen ja vielleicht erst am Anfang.   

Alle, insbesondere die Jungen, die den Altdorfer Wald vor der Zerstörung schützen, stehen in der mutigen Nachfolge der Blockierer in Mutlangen. Seid stolz darauf.

 

Eine kleine Schlussbemerkung: 

Alles ist relativ, auch Gerichtsurteile und Gesetze, weshalb ja Albert Einstein ja die Relativitätstheorie erfand:

 

Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, kassierte mit ihrem Partner für einen Corona-Maskendeal über 700 Millionen eine Provision von 48,3 Millionen Euro. Eingefädelt über die CSU-Europa-Abgeordnete Monika Hohlmeier, Tochter von Franz-Josef Strauß.

 

Ein Öko-Landwirt mit einem Jahreseinkommen von maximal 45.000 Euro müsste dafür über 900 Jahre arbeiten.

 

Für Frau Tandler gilt die Unschuldsvermutung.

 

Wenn man einen Baum am Grüngürtel in Ravensburg erklettert, ohne den Baum oder gar Menschen zu schädigen, liegt man am Amtsgericht Ravensburg in der Preiskategorie von 4.000 Euro.

 

Vielen Dank.

Montag, 28. Februar 2022

Freitag, 11. Februar 2022

Ein Brief an Herrn Habeck

Aktionsbündnis Grünzug Salem ,  Salem, 10.02.2022

An  Herrn Dr. Robert Habeck

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

11019 Berlin



Betreff: Salem braucht Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Herr Dr. Habeck,

Claus Kleber, der jahrelange Anchorman des Heute-Journals, sagte anlässlich seiner Verabschiedung, jetzt habe er mehr Zeit für einen der schönsten Flecken Deutschlands – den Bodensee. Die Bodenseeregion ist bekannt für ihre einmalige Natur- und Kulturlandschaft. (siehe dazu den eindrücklichen Film von 2004 hier)

Salem, die Gemeinde, aus der wir Ihnen schreiben, beherbergt von den Top Ten Sehenswürdigkeiten am Bodensee drei und ist nicht nur deutschlandweit, sondern international bekannt. Salem ist eine Flächengemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort. Geprägt durch eine jahrhundert-alte Natur- und Kulturlandschaft, einst geschaffen von den Mönchen des Klosters Salem, welches sich heute in Landesbesitz befindet.

Regionalplan-Entscheidungen

Die Verbandsversammlung hat am 25. Juni 2021 die Fortschreibung des Regionalverbandes beschlossen.  Sie tat dies trotz nicht abreißenden friedlichen Protesten im Regionalverbands-Land.

In der lokalen Schwäbischen Zeitung hieß es am 4.1.22:

 

"Einen solchen Widerstand und Proteste gegen die Fortschreibung eines Regionalplans wie im vergangenen Jahr hat es in der Region noch nicht gegeben. Vor allem Naturschützer, Klimaaktivisten und die Gegner der umstrittenen Kiesgrube in der Nähe des Vogter Teilorts Grund schlossen sich zu einem breiten Aktionsbündnis zusammen. Baumbesetzer machten sich im Altdorfer Wald breit, Diskussionsrunden und Demonstrationszüge hat es gegeben."



Ganz zum Schluß zogen dann die Mehrheitsfraktionen (CDU, Freie Wähler und SPD) einen recht seltsamen Antrag aus der Tasche (hier), der den Regionalplan selbst mit seiner "kommunalen Planungshoheit" ad Absurdum führte.


Fortschreibung und Antrag landeten mit deutlicher Verzögerung  beim neu gegründeten Ministerium von Frau Razavi (CDU, Landesentwicklung und Wohnen).
Am 26.10.21 lag die Fortschreibung jedenfalls noch nicht vor, dem Mehrheitsfraktionen-Antrag erteilte sie in einem Brief an uns  jedoch eine deutliche Absage (hier).
Seltsam dass ein  so schlauer Regionaldirektor  wie Hr. Franke hier nicht vorher Klartext mit seinen Fraktionen geredet hatte.


Auch die Petition des Aktionsbündnisses ist noch nicht beschieden. Aufgrund der Umgestaltung/Umbesetzung der Ministerien wusste lange Zeit keiner so genau, wer denn jetzt dafür zuständig ist, und ob die Petition eine aufschiebende Wirkung haben kann. Mittlerweile wissen wir, dass sich auch andere Ministerien damit beschäftigen. Genau das hatten wir uns gewünscht.


Die Scientists4future und der BUND befassen sich mittlerweile mit einer potentiellen Klage gegen die Fortschreibung. Gerade eben haben sie ein 2. Gutachten an das Ministerium geschickt, um vielleicht doch noch etwas auf diesem Wege zu bewirken (hier). Frau Razavis Antwortbrief  im Oktober hatte uns diesbezüglich eher wenig Hoffnung gemacht.


Wir bereiten uns auf eine Klage vor.


Dafür sind uns Spenden jederzeit herzlich willkommen und diese werden auch dringend benötigt!

AUFRUF: UNTERSTÜTZT DEN ZUKUNFTSFÄHIGEN REGIONALPLAN MIT EINER SPENDE!!! 

 

Spendenkonto BUND Bodensee-Oberschwaben

Betreff: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben

IBAN: DE20 6509 3020 0376 7120 07

BIC: GENODES1SLG

Volksbank Bad Saulgau e.G. 


https://www.bund-bodensee-oberschwaben.net/spenden/


Mittwoch, 9. Februar 2022

Der Regionalplan wird den Aufgaben der nächsten Jahre nicht gerecht!

Es gibt ein "neues"  zweites Gutachten zum Regionalplan & Klimaschutz von den Scientists4future Ravensburg. hier

Kritische Anmerkungen zur

Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung im Regionalplan


(Das 1. Gutachten war schon vor der Verabschiedung des Regionalplanes diskutiert worden  hier kann man dieses runterladen)


hier ist das zweite Gutachten auf der BUND-Seite verlinkt
Der BUND schreibt: 

Wir warten gespannt auf die Prüfung des Regionalplans auf Landesebene...
& außerdem auf den Startschuss für die Beteiligung in der Aufstellung des Teilregionalplans Energie des RVBO!



Kurzfassung des Gutachtens

Donnerstag, 13. Januar 2022

Update: "Die Widerstände gegen Frauen sind stark"

Anhand der großpolitischen ZDF-Überschrift zunächst ein kleiner Ausflug zu unseren Gegebenheiten im Ländle und der Ansage aus dem Ministerium: Der Regionalverband vertritt den Willen der Region, daher kann das Ministerium nicht lenkend eingreifen.

In Stuttgart, in der Theorie,  haben wir eine Landesregierung, die im Namen der Demokratie großen Wert auf Bürgerbeteiligung legt (hier):

"Die Landesregierung macht Baden-Württemberg zum Musterland von lebendiger Demokratie und Bürgerbeteiligung. An unserer Demokratie sollen mehr Menschen teilhaben. Bürgerbeteiligung soll die Regel sein und nicht die Ausnahme."

Hier im Ländle, in der Praxis, haben wir  über Jahrzehnte perfekt eingeschliffene Mechanismen, die ganze Bevölkerungs-Gruppen erfolgreich draußen halten, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Und diese Gewohnheits-Übergriffe sind auch noch gesetzlich verankert (hier) .

Bei der Fortschreibung des Regionalplans ist es uns schon stark ins Auge gesprungen:
Wir Frauen im Ländle sind auf der Entscheidungs-Ebene unglaublich abgehängt (hier).
Ich habe mir die Situation mal ganz genau angeschaut:


Der entscheidende Sprung erfolgt schon im Kreistag:
 Im Bodenseekreis ist bei 15 CDU-Kreisräten keine einzige Frau dabei! So kommt die CDU in den 3 Kreisen des Regionalgebietes auf 7% Frauenanteil. Da scheinen die Freien Wähler mit 19% noch richtig gut vertreten, wenn sie auch natürlich nicht auf die 41% der Grünen oder 31% der SPD kommen.
Der Große Schwund wird dann aber im Regionalverband deutlich: in der CDU schwindet der Frauenanteil von 7 auf 5%, bei den Freien Wählern gar von 19 auf 7 %. 

Was ist da passiert? Das Gremium des Regionalverbandes wird eben nicht direkt gewählt, sondern von den (sowieso schon Männer lastigen) Kreisverbänden entsandt. Und was passiert an dieser Stelle?
CDU und Freie Wähler entscheiden sich dafür, die sowieso schon äußerst zweifelhafte "Ämterhäufung" auf die Spitze zu treiben, indem sie hauptsächlich Bürgermeister/Berufspolitiker entsenden.
17 Bürgermeister von der CDU, 10 von den Freien Wählern! Dazu kommen noch 2 von der SPD.

Wer nun denkt, dass sich so was halt einfach "ergibt", weil die Bürgermeister so unwahrscheinlich beliebt sind, dem kann ich eine Erfahrung der letzten Kreistagswahl mitgeben:
Eine sehr beliebte und aussichtsreiche CDU-Kommunalpolitikerin hatte bereits den Zettel für die Kreistagswahl unterschrieben. Auf der Liste ist sie dann allerdings nicht aufgetaucht, weil die Herren  beschlossen haben, dass sie womöglich die Widerwahl des Bürgermeisters gefährden könnte, der (wer hätte das gedacht?) sowohl im Kreistag als auch im Regionalverband sitzt.

Somit ergibt sich eine Lehre: Frauen haben weder im Kreista
g noch im Regionalverband eine große Chance, wenn sie nicht gerade von den Grünen kommen. So kommt es,  dass Dank der Grünen im Regionalverband eine "sagenhafte Frauenquote von  12,5 %" besteht. Ohne Grüne wären es 7%.

Dienstag, 11. Januar 2022

Barbara`s Newsletter für das "Aktionsbündnis Zukunftsfähiger Regionalplan" vom 9.12.21

 Liebe Freundinnen und Freunde des zukunftsfähigen Regionalplans,

 

inzwischen sind die Unterlagen zur Genehmigungsprüfung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingegangen und werden dort geprüft.

 

Dabei handelt es sich jedoch eher um eine "Prüfung der Rechtsmäßigkeit des Planentwurfs. ... Das MLW verfügt ... über keine Möglichkeiten, den als Satzung beschlossenen Regionalplan ... inhaltlich zu korrigieren ..." (zitiert aus einem Schreiben der Frau Ministerin Razavi MdL vom 26.10.2021). Weiter heißt es da: "Die maßgebliche Verantwortung für die Inhalte des Regionalplans trägt der Regionalverband BO als Träger der Regionalplanung. Dieser legt ... konkrete Flächen und Entwicklungsziele fest. Das heißt auch, dass die im Regionalplan getroffenen Aussagen zur regionalen Entwicklung den Willen der Region darstellen. ... Dieser Wille ... kann nicht an die Landesregierung abgegeben werden."

 

Erstaunlich, dass die Fraktionen der CDU, Freien Wähler und SPD in der Verbandsversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben flankierend zu ihrer desaströsen Fehlentscheidung Ende Juni einen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, in dem zu lesen ist:

 

"Schließlich aber nicht zuletzt sind die im Koalitionsvertrag angesprochenen und auch aus unserer Sicht notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Raumplanung in Baden-Württemberg (Stichwort Klimaschutz und Energiewende) in der Zuständigkeit des Landes. Daher kann sinnvollerweise auch nur das Land vor dem Hintergrund dieser geplanten Änderungen auf Landesebene die Öffentlichkeit substantiell beteiligen und den Regionalplan gegebenenfalls entsprechend anpassen. Aus unserer Sicht ist eine solche Beteiligung und Diskussion im Genehmigungsverfahren unter Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen durchzuführen."

 

Wusste man etwa nicht, dass die Landesregierung gar keine inhaltlichen Änderungen vornehmen kann??? Wohl kaum. Da wurde ein schwarzer Peter abzuschieben versucht, der unweigerlich an den Verantwortlichen des Beschlusses des RVBO kleben bleiben wird.


Der Wille zur Umsetzung von Klimazielen war nicht vorhanden, und die Klimaziele sind leider noch nicht ausreichend in den Gesetzen und maßgeblichen Texten (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsplan.....) angekommen.
Aber wo ein Wille wär, wär auch ein Weg!


Barbara Herzig

Mittwoch, 5. Januar 2022

"Genehmigung für umstrittenen Regionalplan wird noch lange dauern"

 Schwäbische Zeitung  hier  Philipp Richter

Die Fortschreibung des heiß diskutierten Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben liegt zur Genehmigung bei der Landesregierung in Stuttgart. In den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis gab es teils heftigen Widerstand gegen die Entwürfe des Regionalplans. Diejenigen, die darauf hoffen, dass sich nach der Prüfung in Stuttgart inhaltliche Änderungen ergeben könnten, werden jedoch sehr wahrscheinlich enttäuscht werden.

Einen solchen Widerstand und Proteste gegen die Fortschreibung eines Regionalplans wie im vergangenen Jahr hat es in der Region noch nicht gegeben.


Mittwoch, 15. Dezember 2021

"Die Widerstände gegen Frauen sind stark"

Anhand der großpolitischen ZDF-Vorlagen zunächst ein kleiner Ausflug zu unseren Gegebenheiten im Ländle:

In Stuttgart, in der Theorie,  haben wir eine Landesregierung, die im Namen der Demokratie großen Wert auf Bürgerbeteiligung legt (hier):

"Die Landesregierung macht Baden-Württemberg zum Musterland von lebendiger Demokratie und Bürgerbeteiligung. An unserer Demokratie sollen mehr Menschen teilhaben. Bürgerbeteiligung soll die Regel sein und nicht die Ausnahme."

Hier im Ländle, in der Praxis, haben wir  über Jahrzehnte perfekt eingeschliffene Mechanismen, die ganze Bevölkerungs-Gruppen erfolgreich draußen halten, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Und diese Gewohnheits-Übergriffe sind auch noch gesetzlich verankert (hier) .

Bei der Fortschreibung des Regionalplans ist es uns schon stark ins Auge gesprungen:
Wir Frauen im Ländle sind auf der Entscheidungs- Ebene unglaublich abgehängt (hier).

Dienstag, 7. Dezember 2021

Fahrplan für neuen Landesentwicklungsplan vorgestellt

Zur Erinnerung: Alt-Regionaldirektor Franke verschanzte sich regelmäßig hinter seinem mantra-mäßig vorgetragenen Statement, am ganzen Dilemma um den Regionalplan sei nur die Landesregierung schuld. Denn diese habe es versäumt, den Landesentwicklungsplan an die neuen Gegebenheiten anzupassen, um denen so gesetzliche Gültigkeit zu verleihen. 

Sein Argument ist für mich nur ansatzweise  nachvollziehbar , denn ich frage mich tatsächlich: wenn ein Land ein internationales Abkommen abschließt, in diesem Fall die 1,5°-Grenze einzuhalten, dann ist das hinreichend bekannt in Regionaldirektor Frankes Kreisen. Sicherlich bestand bisher noch eine große Lücke in der gesetzlichen Ausarbeitung - da möchte ich nicht widersprechen - und doch wusste jeder Beteiligte in welche Richtung es gehen sollte und musste. Weshalb wurden dann die Forderungen nach einer Nachbesserung bezüglich der Klimaziele (bestens ausgearbeitet von den Scientists4future Ravensburg) regelrecht bekämpft? Warum wurden alle diesbezüglichen Einwände weg-gewogen?

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes ist also dringend notwendig, da Kommunen mit dem verbrieften Recht ihrer kommunalen Planungshoheit  die Zeichen der Zeit ignorieren wollen, um möglichst lange ihre bequeme selbstbezogene "Weiter-so-Politik" fortzuführen.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger:innen  dieses Mal wirklich "mitgenommen" werden.
Eine Pseudo- Beteiligung mit anschließender weg-Wägung aller Bürger-Argumente (wie beim Regionalplan gehabt) wäre eine wirkliche Zumutung für die Bevölkerung.
Demokratie kann und darf  nicht bedeuten, dass eine kleine Bürgermeister-Gruppe sich über wichtige Zielsetzungen der  ganzen Weltengemeinschaft hinwegsetzt.

Petra Karg


Die Landesregierung hat die Weichen für einen neuen Landesentwicklungsplan gestellt. Mit ihm soll das Kursbuch für ein modernes Baden-Württemberg entstehen. Der Landesentwicklungsplan gibt den Rahmen und die Spielregeln für die Gestaltung der räumlichen Entwicklung vor.  hier

Baden-Württembergs Kabinett hat sich auf seiner jüngsten Sitzung mit einem der größten Projekte der Landesregierung in dieser Legislaturperiode beschäftigt, der Erstellung eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi stellte dem Kabinett und im Anschluss auch den Regierungsfraktionen den Fahrplan für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag vor. „Wir schaffen das Kursbuch für ein modernes Baden-Württemberg“, erklärte sie.

Der Landesentwicklungsplan gibt den verschiedenen Fachbereichen und Planungsebenen in Baden-Württemberg Rahmen und Spielregeln für die Gestaltung der räumlichen Entwicklung vor. „Auch wenn sich der geltende Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 (PDF) als robust erwiesen hat, ist er doch schon fast 20 Jahre alt und kann auf die zahlreichen Fragen und Aufgaben unserer Zeit nicht mehr immer die passenden Antworten geben. Mit dem neuen LEP legen wir fest, wie wir unser Land klug ordnen, wie wir Räume und Flächen nutzen und wo in Zukunft welche Aufgaben erbracht werden können“, so Razavi.

Klimaschutz, Verkehr, Wohnen und Digitalisierung zusammenbringen

Der LEP koordiniert die verschiedenen Raumnutzungsansprüche (zum Beispiel Wohnen, Energiegewinnung, Nahversorgung, Gewerbe, Verkehr, Freizeit oder Natur-und Artenschutz), greift ordnend ein, wo es nötig ist, schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen und eröffnet Entwicklungschancen für die einzelnen Teilräume.

„Der LEP bietet uns die Chance, die verschiedenen Herausforderungen unserer Zeit – wie etwa Klimaschutz, Mobilität, Wohnraumversorgung und Digitalisierung – gemeinsam anzugehen und in ein gutes Miteinander zu bringen“, so Razavi. Die Leitplanken würden dabei so gesetzt, dass auf den folgenden Planungsebenen für die Regionalverbände und Kommunen noch genügend Spielräume für eine sachgerechte Ausgestaltung verbleiben.

Gute Erreichbarkeiten in ganz Baden-Württemberg

Der LEP soll gleichwertige Lebensverhältnisse für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld in ganz Baden-Württemberg organisieren. Das bedeutet eine gute Erreichbarkeit aller wichtigen Einrichtungen – in den Verdichtungsräumen genauso wie im Ländlichen Raum. „Während die Erreichbarkeiten im alten LEP aus dem Jahr 2002 grundsätzlich noch in Autostrecken gedacht wurden, kommen heute ganz neue Aspekte hinzu, wie die Digitalisierung und die Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote“, so Razavi. „Gerade für den Ländlichen Raum ergeben sich daraus ganz neue Entwicklungschancen als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort“ erklärte die Ministerin.

Guter räumlicher Rahmen für den industriellen Wandel

Eine Voraussetzung für den Wohlstand in Baden-Württemberg ist die gute Wirtschaftsentwicklung in allen Teilen des Landes. Innovative Gewerbe, auch und gerade im ländlichen Raum, bilden das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. „Wir müssen im neuen LEP einen guten Rahmen für den wirtschaftlichen Strukturwandel setzen: Wachstumsbranchen wie etwa die Logistik und Techniken im Zusammenhang mit der Elektromobilität in den Blick nehmen und günstige Ansiedlungsbedingungen schaffen“, so Razavi. Zugleich müssen die erhöhten Notwendigkeiten des Klimaschutzes berücksichtigt werden.

Umfassende Raumanalyse als erster Schritt

Wie Razavi weiter erläuterte, werden in einem ersten Schritt von externen Sachverständigen eine umfassende Raumanalyse sowie eine Evaluation des geltenden Landesentwicklungsplans vorgenommen. Die Vorarbeiten für die dazu notwendigen europaweiten Ausschreibungen laufen. In Abstimmung dazu sollen im kommenden Jahr vom Projektteam des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Überlegungen für ein erstes Plankonzept entwickelt werden.

„Damit der LEP von einem breiten Konsens getragen werden kann, wird die Plan-Erarbeitung von Anfang an transparent gestaltet“, so Razavi. „Alle wesentlichen Akteure werden eingebunden sowie die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informiert und mitgenommen.“ Zum Zeitplan erklärte die Ministerin: „Wir wollen mit diesem Mammutprojekt in dieser Legislaturperiode soweit wie möglich kommen, deshalb gehen wir das konsequent an.“ Zur Finanzierung wurden vom Landtag für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt 15 Millionen Euro bewilligt.

Donnerstag, 15. Juli 2021

Wo steht der Regionalplan denn momentan?

Fakt ist: der Regionalplan wurde am 25.6.21 vom Regionalverbands-Gremium unter Protest und bei 10 Gegenstimmen von Mitgliedern der Grünen /ÖDP-Fraktion beschlossen. (noch mehr Info`s dazu hier)

Die Mehrheit von CDU/Freien Wählern und SPD stellten in der gleichen Sitzung den Antrag  hier, die Landesregierung möge einen Beteiligungsprozess durchführen, da es nicht gelungen sei, die Bevölkerung zu überzeugen. Man darf gespannt sein wie - und ob -  die Landesregierung darauf reagiert. Denn natürlich sind die Wogen sehr hoch geschlagen und auch in Stuttgart ist bekannt, dass es massive Proteste gab. Ein völlig ungewohnter Vorgang, bisher wurden die Aktivitäten des Regionalverbandes in der Bevölkerung kaum wahrgenommen.

Nun liegt es also an Stuttgart. Zuständig für die Genehmigung ist das neue Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Die Petition des "Aktionsbündnis Zukunftsfähiger Regionalplan" liegt ebenfalls dort und soll im Herbst bearbeitet werden. Dazu wurden noch weitere Stellungnahmen der Ministerien angefordert. Aufgrund der "Kommunalen Planungshoheit" wurden die Stellungnahmen der Ministerien bisher gleich wie die der "Träger öffentlicher Belange" behandelt, sprich sie konnten vom Gremium verworfen werden. 

Nun wird (aufgrund besagter Planungshoheit) leider nicht der fachliche Inhalt geprüft, sondern eher nach Verfahrensfehlern gesucht. Sind Gesetze nicht berücksichtigt worden? Widerspricht der Plan den übergeordneten Raumplänen wie dem Landesentwicklungsplan?

Ob die Bürgerbeteiligung noch einmal auf dem Prüfstand steht ist uns bisher nicht bekannt.Da Baden-Württemberg immer für eine breite Beteiligung wirbt, wäre es schon ziemlich seltsam, wenn Bürgerbeteiligung im Rahmen der Regionalsverband-Aktivitäten als ausreichend befunden würde.
Klar "durften" die Bürger ihre Einwände hinschicken, aber wenn die das Gremium so gar nicht interessieren..........In so kurzer Zeit so viele Einwendungen abzuhandeln und geschlossen abzulehnen, das muss erst mal jemand nachmachen!

auch in Überlingen sieht man das so wie ein
Beitrag von Bürgersinn zeigt (hier)

Ich denke: was hier geschehen ist ist sehr bedenklich und sogar gefährlich für unsere Demokratie. Wenn engagierte Bürger mit ihren Anliegen so offensichtlich mißachtet werden, wenn die betroffene Jugend für ihr außerordentliches Engagement auch noch kriminalisiert wird, um einfach ein "Weiter so" zu zementieren - dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr!

Wir befinden uns in der größten Krise der Menschheit, man denke an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, an die neuesten Vorschläge der EU-Kommission. Unser aller Leben wird sich vollständig verändern - und davon ist auch ein kleiner Regionalverband nicht ausgenommen, nur weil er die Augen vor der Realität verschließt.



Sonntag, 11. Juli 2021

Regionalplan Beschluss (Südkurier, 30.06.2021)

Die Würfel in Sachen Regionalplan sind gefallen. Man kann je nach Interessenlage das Ergebnis befürworten oder kritisieren, aber ein fahler Beigeschmack bleibt, denn das Prozedere hat auch Fragen zum Umgang miteinander, zum Demokratieverständnis der am Entscheidungsprozess Beteiligten und nicht zuletzt zu den Folgen aufgeworfen.

Ein Regionalplan soll Wege für zukünftige Entwicklungen aufzeigen und auch ebnen. Mündige Bürger dürfen erwarten, dass dies nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Amtsstuben, sondern transparent und unter Beteiligung ihrer Mandatsträger geschieht. Was aber, wenn ein damit befasster Mandatsträger sich als Privatperson versteht und das mehrheitliche Votum seines Gemeinderates – selbst als dessen Vorsitzender - als nicht bindend betrachtet? 

Dieses Gremium repräsentiert immerhin den - wenn auch heterogenen! - Bürgerwillen, der unter besonderem Schutz steht. In unserer Gemeindeordnung wird wohl daher nicht der Bürgermeister, sondern der Gemeinderat als Hauptorgan bestätigt. 

Das Argument, es gebe für den Bürgermeister kein imperatives Mandat, ist zwar formal richtig, aber welche Zeichen werden mit dieser Argumentation vermittelt, wenn die Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen beliebig wird? Hat ein Gemeinderatsbeschluss noch die Bedeutung, die einer Selbstverwaltung der Bürgerschaft gerecht wird? Wie sollen Bürger bei der Akquise von Gemeinderatskandidaten künftig motiviert werden, einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit in den Dienst eines Gremiums einzubringen, dessen Beschlüsse u.U. nicht respektiert werden?       
Wir alle, Mandatsträger und Bürgerschaft, müssen uns fragen, ob unserem Demokratieverständnis (noch) entsprochen wird, oder ob auch dieses beliebig sein soll.

Gerhard Wachter, Salem/Weildorf

Felder und Wiesen: Deutschlands Regionalpläne betonieren sie

 Pressemitteilung

Die Regionalpläne legen den Grundstein für den Bodenverbrauch in Deutschland. In den Regionalverbänden, die  hierüber beschließen, sitzen u.a. Bürgermeister, Landräte und andere Kommunalpolitiker. Auf dieser Grundlage stellen Städte und Gemeinden ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf.

Durch neue Siedlungs-, Verkehrs-und Gewerbefläche geht immer mehr Boden für die Ernährung unzähliger Generationen unwiederbringlich verloren. Das Bundesbündnis Bodenschutz hat sich dem Schutz des Bodens verschrieben und macht auf die Misere "Regionalplanung ohne Einschränkungen" aufmerksam.

"Was im politischen Sprachgebrauch eher abstrakt als 'Flächenverbrauch' bezeichnet wird, ist in Wahrheit die Bebauung und Zerstörung der Böden, die uns ernähren. Anlässlich der Überarbeitung zahlreicher Regionalpläne in Deutschland muss dieses Thema auf den Tisch und zwar im Wahljahr" erklärt Ingrid Hagenbruch, Vorsitzende des Bundesbündnis Bodenschutz.

Viele Bürger*innen haben noch nie von einem Regionalplan gehört, geschweige denn sich dafür interessiert und wissen nicht, dass sie Eingaben dazu machen können. Interesse für die Politik wecken in erster Linie Wahlen: Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Das Thema Regionalplan erregt kaum Aufmerksamkeit.  Die Regionalverbände bzw. Bezirksregierungen als zuständige Behörden für die Regionalplanung, klingeln nicht an der Haustür, um auf Flächenplanung in der Umgebung hinzuweisen. Sie planen ja nur, umgesetzt wird es dann von den Städten und Gemeinden. Die Absichten der regionalen Gremien werden meist erst dann deutlich, wenn die Bürger von Bebauungsplänen  aus der Presse erfahren. Dann ist oft alles bereits „in Sack und Tüten“.

Bundes- und Landesregierungen sorgen zwar für die allgemeine Ausrichtung, doch wie dies vor Ort umgesetzt wird, beschließen fast immer die kommunalen Gremien. Und hier versucht die Lokalpolitik oftmals den Status Quo, "Weiter so wie bisher" so lange wie möglich zu erhalten. Weiterhin werden neue Siedlungsflächen auf bisherigen Vorrangflächen für Landwirtschaft  im Regionalplan ausgewiesen. Trotz Leerständen und leeren Innenstädten wird auf der grünen Wiese gebaut, als gäbe es keine Grenzen - zu Lasten von Umwelt und Klima. Die  CO2-Emissionen durch die Bauaktivitäten sind enorm.

Dass Deutschland Netto-Importeur von Lebensmitteln mit einer „tiefroten“ Bilanz ist, wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet hier, ist dabei nur ein lästiger, kleiner Neben-Fakt. Doch gute und regional produzierte Lebensmittel werden nicht nur in Deutschland immer gefragter. Die Politik scheint es jedoch wenig zu kümmern, wo unser Essen herkommt.

Deutschland verliert stetig Anbauflächen. Identitätsstiftende Kulturlandschaften, Ernährungsgrundlagen und Artenvielfalt schwinden. Tag für Tag verbraucht man hierzulande ca. 56 Hektar Boden, obwohl die Bodenfläche nicht vermehrbar ist und sie aufgrund des ansteigenden Meeresspiegels sogar ohne Bebauung schrumpft. 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche haben wir in den letzten 20 Jahren verloren. Dennoch, man möchte weiter in Beton-Gold, Industriegebiete und Umgehungsstraßen investieren. Die Regionalpläne geben es her. 

Das Ökosystem Boden ist aber im Verbund mit Wasser und Luft unsere überlebens-wichtigste Ressource. Kein Wasser, kein Boden, kein menschliches Leben. Sie zu vergeuden und für sekundäre „Bedürfnisse“ unter Beton zu begraben ist eine Gedankenlosigkeit, die unsere Kinder und Enkel bitter zu spüren bekommen werden, spätestens, wenn andere Teile der Welt ihren ebenfalls weniger werdenden Böden Priorität für die eigene Versorgung geben.

Ansprechpartner

Ingrid Hagenbruch, Vorsitzende

Frank Möller, Presse

Büro: Olbrichtstr.20, 69469 Weinheim 

Tel.: 06201/ 25 80 90

www.bundesbuendnis-bodenschutz.de

info@bundesbuendnis-bodenschutz.de

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