Cleantech hier Von Rico Grimm Oct 6, 2026
MiSpeL ist da. Wer daran wirklich verdient
Speicher dürfen Strom handeln. Daraus entstehen die neuen Energiekonzerne.
Heute warten wir auf die AGNES unter dem MiSpeL-Zweig.
Im Ernst: Die Bundesnetzagentur hat endlich geregelt, wie ein Batteriespeicher im Netz Strom handeln darf. Das ist ein echter regulatorischer Durchbruch.
Heimspeicher und E-Autos dürfen jetzt mit Netzstrom handeln. Wer eine Solaranlage hat, muss dafür aber seine feste Einspeisevergütung aufgeben.
MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“.
Ein Batteriespeicher, ob im Keller oder im E-Auto, darf jetzt günstigen Netzstrom laden und teurer zurückverkaufen, ohne Förderung zu verlieren. Für diesen Strom sinken die Abgaben. Der Solarstrom vom Dach wird weiter gefördert, aber nur noch per Marktprämie, einem Zuschlag auf den Börsenerlös, statt mit fester Einspeisevergütung.
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Regeln am 1. Oktober 2026 beschlossen.
Das Problem bisher
Wer eine geförderte Solaranlage mit Speicher betrieb, durfte darin grundsätzlich nur Grünstrom speichern. Kam Netzstrom hinzu, verlor der Speicherstrom die EEG-Förderung. Und in gemischt genutzten Speichern galt jede Kilowattstunde, die nur zwischengespeichert und wieder eingespeist wurde, als verbraucht: Netzentgelte und Umlagen fielen an.
Bidirektionale Ladepunkte, über die E-Autos Strom ins Netz zurückgeben, schloss die alte Speicherregel sogar ganz aus. Netzstrom billig laden und teuer zurückverkaufen lohnte sich deshalb praktisch nie.
Was jetzt gilt
Mischen ist erlaubt. Speicher dürfen Netzstrom laden und wieder einspeisen; der Solarstrom darin behält seine EEG-Förderung.
Rückgespeister Netzstrom wird saldiert. Zurück ins Netz statt selbst verbraucht: Dafür sinken Umlagen und Netzentgelte. Ausnahme: Bei negativen Strompreisen gibt es bei der pauschalen Abrechnung keinen Rabatt. Fahrstrom fürs E-Auto bleibt voll belastet.
Bidi-Ladepunkte zählen wie Speicher. Bidirektionale Ladepunkte, öffentlich wie privat, werden stationären Speichern „so weit wie möglich gleichgestellt“, schreibt die Bundesnetzagentur. Maßgeblich ist der Ladepunkt, nicht das einzelne Auto.
Es geht auch ohne Solaranlage. Wer nur Speicher oder Bidi-Ladepunkt hat, bekommt den Rabatt auf zurückgespeisten Netzstrom ebenfalls.
Bedingung: keine feste Einspeisevergütung. Wer eine Solaranlage hat, muss den Strom an der Börse verkaufen lassen, meist von einem Direktvermarkter (mit Marktprämie oder ohne Förderung). Die meisten kleinen Dachanlagen haben feste Vergütung und müssen erst wechseln. Das gilt laut Festlegung auch für Steckersolargeräte am selben Hausanschluss.
Zwei Wege zur Abrechnung
Welche Kilowattstunde Förderung bekommt und welche saldiert wird, regeln zwei Verfahren (die Behörde erklärt sie auf vier Seiten):
- Abgrenzungsoption (für alle): Jede Kilowattstunde wird gemessen, meist mit Zusatzzähler, oft mit Umbau des Zählerschranks.
Neu in letzter Minute: Bidi-Ladepunkte ohne Solaranlage brauchen nur einen Zähler. - Pauschaloption (für Haushalte mit Solaranlage bis 30 kWp): Ein Smart Meter am Hausanschluss genügt. Der erkennt aber nicht, ob eingespeister Strom vom Dach oder aus dem Netz stammt. Deshalb gilt eine Faustformel fürs Kalenderjahr: Bis 500 kWh Einspeisung je kWp Solarleistung gelten als geförderter Solarstrom. Was darüber hinausgeht, zählt nach einem Puffer ohne Förderung und Rabatt („Indifferenzbereich“) als zwischengespeicherter Netzstrom, für den Umlagen und Netzentgelte sinken. Für Bidi-Ladepunkte ohne Heimspeicher hat die Behörde den Puffer in letzter Minute mehr als halbiert.
Warum die Last-Minute-Änderungen?
Im September hatten BMW, Ford und die VW-Tochter Elli mit E.ON, Octopus, The Mobility House und Enpal einen Brandbrief geschrieben: Die Hürden im Entwurf würden bidirektionales Laden für viele Haushalte unattraktiv machen. Die Behörde ist laut electrive auf fast alle Punkte eingegangen. BNetzA-Chef Klaus Müller sagte laut Handelsblatt: „Gute Sachargumente überzeugen diese Behörde.“
Was noch offen ist
Zeitplan: Netz- und Messstellenbetreiber müssen MiSpeL bis Ende September 2027 umsetzen. Vorher geht das nur, wenn beide zustimmen.
Die Pauschaloption steht unter Vorbehalt. Die EU-Kommission muss ihre Rechtsgrundlage beihilferechtlich noch genehmigen.
Die Netzentgelte hängen auch an AgNes. MiSpeL legt fest, welcher Strom als zurückgespeist gilt. Ob und wie stark dafür die Netzentgelte sinken, entscheidet die Behörde erst mit AgNes, ihrer parallelen Netzentgelt-Reform.
🍏 Was ich denke
Gewinner:
- Direktvermarkter, die kleine Anlagen billig bedienen. Gebraucht werden sie jetzt, zu verteilen gibt es aber wenig: Im Modell der HTW Berlin bringt die Pauschaloption einem Haushalt mit 10 kWp und 10 kWh Speicher rund €308 im Jahr mehr als die feste Vergütung (Entwurfsstand, Preise von 2024, vor Vermarktungskosten). Spotmyenergy verlangt für seinen neuen Einspeisetarif €5,99 im Monat plus 1 ct je Kilowattstunde, Gründer Jochen Schwill sagte im Mai: „Die freiwillige Direktvermarktung lohnt sich heute nicht.“
- Wer Kunden am schnellsten anschließt. Erst 3,17 von 54,1 Millionen Messstellen hatten Ende Juni ein Smart Meter. Enpal stellt den Zähler mit dem eigenen Messstellenbetreiber Metrify selbst und braucht damit bis Herbst 2027 eine Zustimmung weniger. Damit hat die Firma beim Einbau einen Vorteil, ob sie ihn auch in der Vermarktung nutzen kann, zeigen die nächsten Jahre.
- Autohersteller und Stromanbieter mit Rückspeise-Tarif. Bisher fraßen die vollen Abgaben auf zwischengespeicherten Strom die Handelsmarge. Jetzt sinken sie, und für Haushalte ohne Solaranlage genügt ein Zähler. Genau das hatte der Brandbrief gefordert. Der Stromanbieter kann nun am Handel mit der Autobatterie verdienen, der Hersteller bekommt ein Verkaufsargument. Die ersten Angebote gelten bisher nur für Haushalte ohne Solaranlage zum Eigenverbrauch: E.ON zahlt BMW-Fahrern bis zu €720 im Jahr fürs Anstecken, Octopus Ford-Fahrern €30 im Monat, Elli will Ende 2026 mit bis zu €720 im ersten Jahr für VW folgen.
- Betreiber von Gewerbe- und Co-Location-Speichern. Ein Speicher darf jetzt zwei Aufgaben zugleich übernehmen: Strombezug verbilligen und am Markt handeln. Das macht Gewerbespeicher umso attraktiver.
Unter Druck:
- Installateure und Speicherhersteller, die nach dem Verkauf keine Rolle mehr spielen. Mehr Speicher und Wallboxen verkaufen können sie trotzdem. Die laufenden Erlöse aus Tarif und Handel gehen aber an den, der die Anlage danach steuert und vermarktet. Der Verband des Solarhandwerks bdsh erwartet, dass Komplettlösungen aus einer Hand wichtiger werden.
- Netz- und Messstellenbetreiber der Stadtwerke (erstmal). Sie müssen die Prozesse bis Herbst 2027 aufbauen und verdienen nicht am Handel. Der Stadtwerke-Verband VKU hielt Investitionen in Übergangslösungen im Oktober 2025 für nicht vertretbar.
Unterm Strich sehe ich vor allem einen Vorteil für Firmen, die beim Kunden schon drin sind.
Wer Solaranlage und Speicher installiert hat und die Geräte steuert, fängt bei der Vermarktung nicht bei null an. Aus dem einmaligen Verkauf kann eine Geschäftsbeziehung über Jahre werden.
Darin liegt für mich die Chance von Enpal und 1Komma5°. Sie können mit ihren Kunden tiefer ins Versorgungsgeschäft wachsen: zum Speicher den Stromtarif anbieten, die Einspeisung vermarkten und den Betrieb laufend optimieren. Allerdings muss das billig laufen: Wenige hundert Euro Zusatzeinnahmen pro Kunde pro Jahr bezahlen keine endlosen Rückfragen und händischen Abrechnungen.
Dafür muss man nicht alles selbst besitzen: Auch ein Stadtwerk mit guten Partnern kann ein vollständiges Angebot bauen.
Ich traue den neuen Energiefirmen zu, mit diesen neuen Geschäftsmodellen stark zu wachsen, und das obwohl die Etablierten versuchen, nachzuziehen. Gerade für Stadtwerke, die nur einmal im Jahr eine Stromrechnung schicken, wird es gefährlich. Was bleibt da eigentlich noch von der Kundenbeziehung? Die anderen rechnen derweil jeden Tag in schicken Apps vor, wie viel sie für ihre Kunden erwirtschaftet haben.
Was du mitnehmen kannst:
MiSpeL ist beschlossen. Heimspeicher und Bidi-Autos dürfen Solar- und Netzstrom mischen, ohne die EEG-Förderung zu verlieren; bis 30. September 2027 nur mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber, die Pauschaloption erst nach EU-Genehmigung.
Ohne Direktvermarkter geht in aller Regel nichts. Beide Optionen laufen nur mit Marktprämie oder ungefördert, für die gesamte Einspeisung.
Es gewinnt, wer viele Kunden hat und Zähler, Speicher und Vermarktung aus einer Hand anbietet. Für den Haushalt bleiben im Modell rund €300 im Jahr, vor Vermarktungskosten.
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