Sonntag, 25. Oktober 2026

Wenn politische Konkurrenz zur Gefahr erklärt wird

 

 Thomas Reinsch LinkedIn

Zwei Unionisten – und die Verweigerung der Komplexität

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 hat eine klare Entscheidung hervorgebracht - Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft, die CDU erreichte 18,8 Prozent. Nun streben Die Linke, Grüne und SPD eine gemeinsame Regierungsbildung an. 

Doch noch bevor diese Koalition ihre Arbeit aufgenommen hat, ist in der Union der politische Alarm ausgelöst worden.

Friedrich Merz fordert SPD und Grüne auf, ihre Gespräche mit der Linken abzubrechen. Wer die politische Mitte stärken wolle, dürfe mit „Linksradikalen“ keine Gespräche führen, erklärte der Bundeskanzler. Markus Söder geht weiter - eine rot-grün-rote Landesregierung drohe Deutschland auch international zu schaden. Zugleich fordert er eine Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich, durch die Bundesländer mit einer aus seiner Sicht extremistischen Regierung von finanziellen Leistungen ausgeschlossen werden könnten.

Bemerkenswert ist nicht allein die Schärfe dieser Reaktionen.

Eine demokratisch legitimierte politische Mehrheit wird bereits vor ihrem ersten Regierungsbeschluss als Gefahr behandelt. Nicht die konkreten Entscheidungen einer Regierung stehen zur Debatte, sondern die politische Richtung, die sie einschlagen könnte.

Gleichzeitig lehnte der Bayerische Landtag einen SPD-Antrag ab, der eine unabhängige Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens auf den Weg bringen sollte. Die beiden Vorgänge sind rechtlich nicht gleichzusetzen. Politisch werfen sie jedoch eine gemeinsame Frage auf - warum begegnet die Union einer möglichen linken Regierung mit solcher Entschiedenheit, während sie einer institutionellen Prüfung der AfD keine Mehrheit verschafft?

Der politische Alarm nach der Berlin-Wahl ist deshalb mehr als ein Streit über eine Landesregierung. Er führt zu einer grundsätzlichen Frage - geht es der Union um die konsequente Verteidigung demokratischer Prinzipien, oder richtet sich ihre Schärfe vor allem gegen jene politische Kraft, die ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundüberzeugungen am entschiedensten infrage stellt?


hier  Thomas Reinsch  25. Oktober 2026

Zwei Unionisten – und die Verweigerung der Komplexität

Wenn politische Konkurrenz zur Gefahr erklärt wird

Politische Auseinandersetzungen leben von Gegensätzen. Parteien streiten über Eigentum, Steuern, Verteilung und die Aufgaben des Staates. Sie dürfen ihre Gegner scharf kritisieren und vor den Folgen ihrer Politik warnen. Doch wenn aus politischer Konkurrenz eine grundsätzliche Gefahr für das Land konstruiert wird, verändert sich die Qualität der Auseinandersetzung. Dann geht es nicht mehr nur darum, welche Politik die bessere ist, sondern darum, ob der politische Gegner überhaupt als legitimer Träger demokratischer Macht gelten darf.

In der Auseinandersetzung in Berlin zeigt sich diese Verschiebung.

Die Linke wird nicht erst an ihren Entscheidungen gemessen, sondern bereits aufgrund ihrer politischen Ausrichtung als Gefahr dargestellt. Dabei dient ihre historische Herkunft häufig als Begründung. Die PDS ging aus der ehemaligen Staatspartei der DDR hervor; 2007 entstand aus ihrem Zusammenschluss mit der westdeutschen WASG die heutige Partei Die Linke. Diese Geschichte gehört zur politischen Bewertung der Partei. Sie rechtfertigt jedoch nicht, ihre heutige Identität ungeachtet ihrer Entwicklung und ihrer konkreten Positionen mit der SED gleichzusetzen.

Historische Herkunft, organisatorische Kontinuität und gegenwärtige politische Überzeugungen sind unterschiedliche Sachverhalte. Wer sie unterschiedslos miteinander vermengt, betreibt keine differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, sondern macht sie zum politischen Kampfbegriff. Die Geschichte der SED darf weder verharmlost noch dazu benutzt werden, eine heutige Partei unabhängig von ihrem tatsächlichen Handeln dauerhaft zu delegitimieren.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen der Veränderung einer Wirtschaftsordnung und der Beseitigung der demokratischen Ordnung. Wer private Eigentumsverhältnisse verändern, wirtschaftliche Macht begrenzen oder gesellschaftlich wichtige Bereiche vergesellschaften will, stellt zunächst eine wirtschaftspolitische und verfassungsrechtliche Frage. Artikel 15 des Grundgesetzes sieht die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft ausdrücklich vor. 


Ob eine konkrete Forderung verfassungsgemäß ist,
muss anhand ihrer Ausgestaltung geprüft werden. 

Aus der Forderung nach Vergesellschaftung allein folgt keine Absicht, politische Freiheit und Demokratie abzuschaffen.


Das bedeutet keineswegs, dass Die Linke gegen Kritik immun wäre. Ihre Programme, innerparteilichen Strömungen und politischen Entscheidungen müssen sich ebenso an demokratischen und rechtsstaatlichen Maßstäben messen lassen wie die jeder anderen Partei. Doch genau diese Maßstäbe müssen auch dann gelten, wenn die politische Auseinandersetzung die AfD betrifft. Denn in Teilen der Union werden beide Parteien unter dem Begriff des Extremismus in eine gemeinsame politische Kategorie gerückt, obwohl sich ihre Ziele, ihre Entwicklung und die verfassungsrechtlichen Bewertungen ihrer Aktivitäten wesentlich unterscheiden.

Bei der AfD geht es nicht lediglich um eine zugespitzte wirtschaftspolitische Alternative. Die Gesamtpartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt; mehrere Landesverbände sind als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die weitergehende Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2026 vorläufig bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verwendet werden. Diese rechtlichen Differenzierungen sind wichtig. Sie ändern aber nichts daran, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Teile der AfD und ihre Aktivitäten auf einer anderen Grundlage beruhen als die pauschale Ablehnung der Linken wegen ihrer wirtschaftspolitischen Vorstellungen.

Wer beide Parteien dennoch unterschiedslos als gleichartige Gefahren für die Demokratie behandelt, verwischt einen entscheidenden Unterschied - die Forderung, Eigentums- und Wirtschaftsverhältnisse innerhalb des Grundgesetzes zu verändern, ist nicht dasselbe wie eine politische Betätigung, die sich gegen tragende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Beides muss anhand konkreter Positionen und Handlungen beurteilt werden, nicht anhand politischer Etiketten.

Die Verteidigung der Demokratie verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn die Maßstäbe für politische Legitimität davon abhängen, ob eine Partei bestehende Machtverhältnisse bewahren oder verändern will. Demokratische Prinzipien verlangen eine differenzierte Prüfung - und sie müssen für alle politischen Kräfte gleichermaßen gelten.

Worum es tatsächlich geht - die Macht des Eigentums

Wer verstehen will, weshalb die Union eine mögliche Regierungsbeteiligung der Linken derart entschieden bekämpft, muss den Blick von der politischen Rhetorik auf den ökonomischen Kern des Konflikts richten. Es geht nicht allein um höhere Sozialleistungen, strengere Mietregeln oder eine andere Steuerpolitik. Es geht um eine grundlegendere Frage - wer verfügt über die wirtschaftlichen Ressourcen einer Gesellschaft, wer entscheidet über deren Verwendung und wessen Interessen bestimmen diese Entscheidungen?

Privateigentum ist in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung weit mehr als das Recht, etwas zu besitzen. Wer über große Immobilienbestände, Produktionsmittel oder zentrale wirtschaftliche Infrastrukturen verfügt, besitzt zugleich Entscheidungsmacht. Er bestimmt mit, wo investiert wird, welche Arbeitsplätze entstehen, welche Leistungen angeboten werden und welche Renditen erzielt werden sollen. Diese Entscheidungen orientieren sich nicht automatisch am gesellschaftlichen Bedarf, sondern zunächst an den Interessen und Erwartungen der Eigentümer. Wo sich soziale Bedürfnisse und wirtschaftliche Rentabilität widersprechen, entsteht ein Konflikt, den der Markt allein nicht zuverlässig auflöst.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Linken an. Sie will wirtschaftliche Macht nicht nur nachträglich durch Steuern und Sozialleistungen korrigieren, sondern bereits dort begrenzen, wo sie entsteht - bei den Eigentums- und Verfügungsverhältnissen. Dabei geht es nicht um die Abschaffung jeder Form privaten Eigentums. Die Linke setzt vielmehr auf unterschiedliche Eigentumsformen und will gesellschaftlich wichtige Bereiche unter demokratische Kontrolle bringen. Die Verfügungsmacht über wirtschaftlich und sozial relevante Ressourcen soll anders verteilt werden.

Am Berliner Wohnungsmarkt lässt sich dieser Konflikt konkret nachvollziehen. 

Für Immobilienunternehmen sind Wohnungen Vermögenswerte, mit denen Einnahmen, Wertsteigerungen und Renditen erzielt werden. Für die Menschen, die darin leben, sind sie der Lebensmittelpunkt und eine Voraussetzung sozialer Sicherheit. Beide Perspektiven existieren nebeneinander, sind aber nicht gleichbedeutend. Wenn Mieten steigen und Wohnen für immer mehr Menschen zur finanziellen Belastung wird, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien über die Nutzung dieses gesellschaftlich unverzichtbaren Gutes entschieden werden soll. Die Forderung nach Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zielt deshalb nicht lediglich auf eine andere Mietpolitik. Sie will die Entscheidungsmacht über einen Teil des Wohnungsbestands von privaten Eigentümern auf eine demokratisch kontrollierte Gemeinwirtschaft verlagern.

Damit berührt die Linke einen zentralen Konflikt der kapitalistischen Wirtschaftsordnung - den zwischen privater Verfügungsgewalt und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Für die Union ist Privateigentum ein wesentlicher Bestandteil wirtschaftlicher Freiheit, unternehmerischer Verantwortung und der sozialen Marktwirtschaft. Sie setzt grundsätzlich darauf, dass Wettbewerb, private Investitionen und staatlich gesetzte Rahmenbedingungen Wohlstand hervorbringen. Die Linke bezweifelt, dass diese Ordnung in allen Bereichen ausreicht, um wirtschaftliche Machtkonzentration zu verhindern und gesellschaftliche Bedürfnisse zuverlässig zu befriedigen.


Dieser Gegensatz ist nicht bloß ideologischer Natur.
Er betrifft die Verteilung von Entscheidungsmacht.
 


Wer über Eigentum verfügt, kann wirtschaftliche Entwicklungen gestalten; wer nicht darüber verfügt, bleibt häufig auf die Entscheidungen anderer angewiesen. Demokratische Mitbestimmung endet dabei vielfach an der Grenze des Unternehmens, obwohl wirtschaftliche Entscheidungen weit über dieses hinauswirken. Die Frage, wie weit private Verfügungsmacht reichen soll und wo gesellschaftliche Kontrolle notwendig wird, ist deshalb eine legitime wirtschaftspolitische und demokratische Grundsatzfrage.

Auch das Grundgesetz behandelt Eigentum nicht als uneingeschränkte Herrschaftsbefugnis. 

Artikel 14 bestimmt, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Artikel 15 eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel unter gesetzlich geregelten Bedingungen in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Vergesellschaftung ist damit nicht schon ihrem Begriff nach ein Angriff auf die Verfassungsordnung.

Hier liegt der eigentliche Konflikt mit der Linken. Sie stellt nicht nur die Verteilung der wirtschaftlichen Erträge infrage, sondern die Macht, über deren Entstehung und Verwendung zu entscheiden.
Eine solche Veränderung berührt unmittelbar die Interessen jener, deren wirtschaftliche Stellung auf der bestehenden Eigentumsordnung beruht. Die politische Schärfe der Auseinandersetzung wird verständlicher, wenn man diese Dimension berücksichtigt.


Die Linke verlangt also nicht nur,dass der Staat einen größeren Teil des erwirtschafteten Reichtums umverteilt.
Sie will, dass die Gesellschaft demokratisch darüber entscheiden kann, wem bestimmte wirtschaftliche Ressourcen gehören und welchen Zwecken sie dienen. 

Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Politik,
die die Folgen der bestehenden Wirtschaftsordnung korrigiert, und einer Politik, die ihre Machtverhältnisse selbst zum Gegenstand demokratischer Veränderung macht.


Während die Linke die bestehende Eigentumsordnung selbst zum Gegenstand demokratischer Veränderung macht, stellt sich im Verhältnis zwischen Union und AfD eine andere Frage - wo liegen trotz erheblicher politischer Unterschiede die wirtschaftspolitischen Gemeinsamkeiten bei der Verteidigung dieser Ordnung?

Die AfD und die Verteidigung der bestehenden Wirtschaftsordnung

Die wirtschaftspolitische Nähe zwischen Union und AfD liegt nicht darin, dass beide Parteien identische Programme verfolgen. Sie liegt in einer grundlegenden Gemeinsamkeit - beide verteidigen eine Wirtschaftsordnung, in der Privateigentum, unternehmerische Entscheidungsfreiheit und die privatwirtschaftliche Verfügung über Produktionsmittel zentrale Prinzipien bleiben. 

Während die Linke diese Machtverhältnisse selbst zum Gegenstand politischer Veränderung macht, wollen Union und AfD vor allem die Bedingungen verändern, unter denen sich die bestehende Ordnung wirtschaftlich behaupten soll.


Die wirtschaftspolitischen Überschneidungen mit der AfD
sind dabei kein Zufall


Beide Parteien lehnen eine Vermögensteuer ab, wollen die Belastung von Unternehmen reduzieren und setzen auf private Investitionen als wesentlichen Motor wirtschaftlicher Entwicklung.
Besonders deutlich unterscheiden sie sich in der Frage der europäischen Integration - während die Union an der EU als politischem und wirtschaftlichem Zusammenschluss festhält, will die AfD die europäische Integration weitgehend zurückdrehen. 

Bei Migration, Familienbild und gesellschaftlicher Ordnung gibt es ebenfalls politische Überschneidungen, die die AfD nationalistisch zuspitzt und mit wesentlich radikaleren Forderungen verbindet. Die Union und die AfD sind deshalb keineswegs identisch. Aber in Teilen der Klima- und Gesellschaftspolitik unterscheiden sie sich weniger durch entgegengesetzte Grundüberzeugungen als durch die Radikalität ihrer Schlussfolgerungen.


Die entscheidende Trennlinie verläuft somit nicht
zwischen zwei identischen Parteien auf der einen und
einer linken Opposition auf der anderen Seite. 

Sie verläuft zwischen unterschiedlichen Vorstellungen davon,
wie weit private wirtschaftliche Macht reichen darf und
welche Rolle demokratische Politik bei ihrer Begrenzung übernehmen soll.


Wenn der Maßstab der Demokratie politisch wird

Markus Söders Forderung nach einer Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich führt die Auseinandersetzung in Berlin auf eine neue Ebene. Der bayerische Ministerpräsident will Bundesländer von finanziellen Leistungen ausschließen können, wenn dort aus seiner Sicht extremistische Kräfte regieren. Konkret betrifft dies Berlin im Fall einer Regierung unter Führung der Linken und Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-geführten Regierung. Damit werden zwei politisch und verfassungsrechtlich unterschiedlich zu bewertende Parteien unter einem gemeinsamen Begriff zusammengeführt - mit möglichen Konsequenzen für die finanziellen Grundlagen ganzer Bundesländer.


Der politische Kern dieses Vorstoßes
liegt nicht allein in der Extremismuszuschreibung. 

Er besteht darin, die finanzielle Handlungsfähigkeit eines Landes zum Druckmittel gegen
das Ergebnis demokratischer Wahlen machen zu wollen


Wer eine Regierung für politisch falsch hält, kann sie kritisieren und ihre Entscheidungen bekämpfen. Doch wenn die finanzielle Ausstattung eines Bundeslandes von der politischen Ausrichtung seiner Regierung abhängig gemacht werden soll, geraten nicht nur die gewählten Repräsentanten unter Druck. Die Folgen träfen die gesamte Bevölkerung, unabhängig davon, wen einzelne Bürgerinnen und Bürger gewählt haben.

Der Länderfinanzausgleich ist keine freiwillige Zuwendung politisch genehmer Geber an unliebsame Empfänger. Er ist Teil einer verfassungsrechtlich geregelten Finanzordnung, die unterschiedliche Finanzkraft ausgleichen und die Länder in die Lage versetzen soll, ihre staatlichen Aufgaben zu erfüllen.

 Artikel 107 des Grundgesetzes bildet dafür eine zentrale Grundlage. Eine zusätzliche politische Bedingung, die sich an der Bewertung einer Landesregierung durch andere politische Akteure orientiert, würde grundlegende Fragen nach der Gleichbehandlung der Länder und der demokratischen Legitimität ihrer Regierungen aufwerfen.

Natürlich muss der Rechtsstaat gegen nachweisbare Verfassungsverstöße vorgehen.
Dafür gibt es gesetzliche Verfahren, verbindliche Kriterien und unabhängige Gerichte. Die politische Missbilligung einer gewählten Regierung ist aber kein Ersatz für den Nachweis verfassungsfeindlichen Handelns. Eine Forderung nach Vergesellschaftung wird nicht schon deshalb verfassungsfeindlich, weil sie privaten Eigentumsinteressen widerspricht. Ob konkrete Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, muss anhand ihrer Ausgestaltung beurteilt werden.

Gerade deshalb ist die Gleichsetzung von Linken und AfD nicht selbstverständlich. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Berliner Linke ist dagegen kein entsprechendes Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Das bedeutet nicht, dass jede Forderung der Linken unkritisch übernommen werden müsste. Es bedeutet aber, dass politische Bewertungen und mögliche Konsequenzen auf konkreten Tatsachen beruhen müssen. Wer beide Parteien mit derselben Sanktion belegen will, muss erklären, auf welche nachvollziehbaren Kriterien sich diese Gleichbehandlung stützt.

Ein zweiter Vorgang verschärft die Frage nach der Konsequenz demokratischer Maßstäbe.
Am 15. Oktober lehnte der Bayerische Landtag einen SPD-Dringlichkeitsantrag ab, der eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur unabhängigen Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens anstoßen sollte. Der Antrag nahm ein Verbot nicht vorweg. Er zielte darauf, vorhandene Erkenntnisse und Beweismittel zusammenzuführen, sie unter Einbeziehung unabhängiger Verfassungsrechtler zu bewerten und die rechtlichen Voraussetzungen eines möglichen Verfahrens zu prüfen. Über ein Parteiverbot entscheidet ohnehin allein das Bundesverfassungsgericht.

Selbstverständlich lässt sich über die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens, die hohen verfassungsrechtlichen Hürden und mögliche politische Nebenwirkungen streiten. Doch gerade diese Unsicherheiten können für eine sorgfältige Prüfung sprechen. Die Prüfung der Voraussetzungen ist nicht mit der Vorwegnahme des Ergebnisses gleichzusetzen. Wer ein Verbotsverfahren für falsch oder aussichtslos hält, kann das begründen. Eine unabhängige Bewertung der verfügbaren Erkenntnisse ist jedoch etwas anderes als die politische Entscheidung, sich mit dieser Frage nicht weiter befassen zu wollen.

Aus beiden Vorgängen ergibt sich daher eine grundsätzliche Frage. Eine wehrhafte Demokratie muss sich gegen tatsächliche Bestrebungen richten, die ihre freiheitliche Ordnung beseitigen wollen. Sie darf ihre Instrumente weder leichtfertig noch aus parteipolitischem Kalkül einsetzen. Sie darf sie aber ebenso wenig aus politischer Opportunität ungenutzt lassen. Maßgeblich müssen die belegbaren Bestrebungen einer Partei und die verfassungsrechtlichen Kriterien sein - nicht ihre wirtschaftspolitische Richtung oder ihre Rolle als erwünschter beziehungsweise unerwünschter Koalitionspartner.

Wenn eine mögliche linke Regierung wegen ihrer politischen Grundausrichtung mit finanziellen Sanktionen bedroht wird, während eine unabhängige Prüfung der AfD abgelehnt wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob demokratische Maßstäbe konsequent angewandt werden. 

Die Verteidigung der Demokratie verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie bei unterschiedlichen politischen Gegnern unterschiedlich streng ausfällt. Demokratie bedeutet nicht, dass jede politische Position gleichermaßen überzeugend oder jede Partei gleichermaßen unbedenklich wäre. Sie bedeutet aber, dass über die Zulässigkeit politischer Macht nach allgemeinen Regeln entschieden wird – und nicht danach, welche Wahlergebnisse den Regierenden passen.

Marx, Luhmann und Polanyi - die gesellschaftliche Tiefenstruktur

Die Auseinandersetzung um Berlin lässt sich nicht allein aus den Äußerungen einzelner Politiker erklären. Sie verweist auf tiefer liegende Konflikte darüber, wie wirtschaftliche Macht verteilt wird, wie politische Gegner eingeordnet werden und welche Rolle der Markt in einer demokratischen Gesellschaft spielen soll. Die Ansätze von Karl Marx, Niklas Luhmann und Karl Polanyi helfen, diese Zusammenhänge aus unterschiedlichen Perspektiven zu verstehen.

Marx richtet den Blick auf die Eigentumsverhältnisse, die den Zugang zu Produktionsmitteln und die Verfügung über wirtschaftliche Ergebnisse bestimmen. Wer über Kapital verfügt, besitzt nicht nur Vermögen, sondern Einfluss auf Investitionen, Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung. Damit wird verständlich, weshalb die Forderung der Linken über die Umverteilung von Einkommen hinausgeht - sie will auch die Grundlagen wirtschaftlicher Macht verändern. Der Konflikt mit der Union berührt somit die Frage, ob die bestehende Eigentumsordnung als weitgehend unveränderlicher Rahmen gelten soll oder selbst Gegenstand demokratischer Gestaltung sein kann.

Luhmann lenkt den Blick auf die politische Kommunikation. Politische Systeme müssen komplexe gesellschaftliche Konflikte auf entscheidbare Fragen reduzieren. Diese Vereinfachung ist unvermeidlich, kann aber dazu führen, dass nicht mehr die konkreten Vorschläge einer Partei im Mittelpunkt stehen, sondern ihre grundsätzliche Einordnung. Wird eine politische Kraft dauerhaft als Gefahr markiert, erscheinen ihre Forderungen nicht mehr als mögliche Antworten auf gesellschaftliche Probleme, sondern bereits als Ausdruck einer illegitimen politischen Orientierung. Damit stellt sich die Frage, ob der Extremismusvorwurf konkrete Gefahren für die Verfassungsordnung bezeichnet oder zugleich dazu beiträgt, bestimmte wirtschafts- und gesellschaftspolitische Alternativen aus dem Kreis des politisch Akzeptablen auszuschließen.

Polanyi schließlich zeigt, dass Märkte keine von der Gesellschaft unabhängigen Naturgegebenheiten sind. Sie beruhen auf politischen Entscheidungen, rechtlichen Regeln und gesellschaftlichen Institutionen. Wenn Wohnen, Gesundheit oder soziale Sicherheit zunehmend von Renditeerwartungen abhängig werden, entstehen Gegenbewegungen, die wirtschaftliche Tätigkeit wieder stärker an gesellschaftlichen Bedürfnissen ausrichten wollen. Die Forderung nach Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände lässt sich in diesem Sinne als Versuch verstehen, ein gesellschaftlich unverzichtbares Gut teilweise der unmittelbaren Renditelogik zu entziehen.

Zusammengenommen machen diese drei Perspektiven deutlich, weshalb die Auseinandersetzung um die Linke über gewöhnliche Parteipolitik hinausgeht. Marx legt die in Eigentumsrechten verankerten Machtverhältnisse offen. Luhmann erklärt, wie politische Kommunikation Alternativen einordnet und Grenzen des Akzeptablen zieht. Polanyi zeigt, weshalb die gesellschaftlichen Folgen einer marktzentrierten Ordnung politische Gegenbewegungen hervorbringen.


Damit wird auch die unterschiedliche Behandlung
politischer Alternativen verständlicher. 

Eine Partei,
die wirtschaftliche Machtverhältnisse verändern will,fordert
die bestehende Ordnung an einem zentralen Punkt heraus. 

Eine Partei,
die diese Ordnung grundsätzlich bewahren,
aber nationalistisch umgestalten möchte,
stellt andere Konflikte in den Vordergrund


Der entscheidende Konflikt betrifft deshalb nicht nur die Frage, wer regieren darf. Er betrifft auch die Frage, welche gesellschaftlichen Verhältnisse politische Herrschaft schützen soll – und welche durch demokratische Entscheidungen verändert werden können.

Die Union in der strategischen Falle

Die politische Konfrontation mit der Linken legt ein strategisches Dilemma der Union offen. Sie verteidigt eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, deren Grundprinzipien sie mit der AfD in wesentlichen Punkten teilt. Gleichzeitig versucht sie, sich durch die scharfe Abgrenzung nach links als demokratische Mitte zu behaupten. 


Doch wer die politische Auseinandersetzung
vor allem entlang der Frage führt,
welche Partei als Gegner bekämpft werden muss,
statt die eigenen Vorstellungen einer
künftigen Gesellschaft zu begründen,
riskiert, den Blick auf das Wesentliche zu verlieren -
 die Frage, wofür die Union eigentlich noch steht und
welche Zukunft sie den Menschen verspricht.


Auch das europapolitische Selbstverständnis der Union ist von einem Widerspruch geprägt. Einerseits erkennt sie, dass Deutschland seine Interessen gegenüber den USA, Russland und China nur in enger europäischer Zusammenarbeit wirksam vertreten kann.
Andererseits hält sie an einem Verständnis fest, dass die Nationalstaaten als maßgebliche Träger politischer Souveränität betrachtet und die europäische Ebene auf jene Aufgaben begrenzen will, bei denen sie einen zusätzlichen Nutzen verspricht. 

Die CDU fordert durchaus eine handlungsfähigere EU. Doch eine europäische Gemeinschaft, die gemeinsam über ihre Zukunft entscheidet und nationale Vorbehalte auch dort überwinden kann, wo sie die gemeinsame Handlungsfähigkeit blockieren, ist damit noch nicht zwangsläufig gemeint.

Die AfD greift dieses Spannungsverhältnis auf, allerdings in einer wesentlich radikaleren nationalistischen Ausrichtung. Sie verspricht, politische Kontrolle zurückzugewinnen, nationale Interessen kompromisslos durchzusetzen und vermeintliche Fehlentwicklungen durch eine Rückkehr zu früheren Verhältnissen zu korrigieren. 

Dabei verbindet sie wirtschaftspolitische Forderungen nach Deregulierung und Steuersenkungen mit einer Politik der nationalen Abgrenzung und der eindeutigen Schuldzuweisung. Sie bietet damit eine einfache Erklärung für komplexe gesellschaftliche Krisen - verantwortlich seien bestimmte politische Kräfte, gesellschaftliche Gruppen oder überstaatliche Institutionen. Die Union muss hingegen als Regierungspartei die widersprüchlichen Interessen einer pluralistischen Gesellschaft miteinander vereinbaren und die Folgen ihrer Entscheidungen verantworten.

Genau darin liegt die strategische Falle. Je stärker die Union die Linke als grundsätzliche Gefahr inszeniert, desto mehr verschiebt sie die politische Auseinandersetzung auf ein Feld, auf dem die AfD ebenfalls operiert - die Verteidigung einer vermeintlich bedrohten gesellschaftlichen Ordnung gegen innere Gegner. 

Zugleich gerät aus dem Blick, worin sich die Union von der AfD tatsächlich unterscheidet und wie sie diese Unterschiede in eine überzeugende Zukunftsperspektive übersetzen will. Die Verteidigung der sozialen Marktwirtschaft, der europäischen Integration und der parlamentarischen Demokratie bleibt zwar ein substanzieller Unterschied. Sie trägt politisch aber nur dann, wenn die Union erklärt, wie diese Prinzipien angesichts wachsender sozialer Unsicherheit, konzentrierter Vermögen und ökologischer Herausforderungen weiterentwickelt werden sollen.

Die AfD ist längst dabei, die Union als maßgebliche Kraft im konservativen politischen Lager zu verdrängen. Wahlergebnisse und bundesweite Umfragen zeigen, dass die Union ihre frühere Stellung als selbstverständliche politische Heimat der gesellschaftlichen Mitte zunehmend verliert, während die AfD den frei werdenden Raum besetzt. Was die AfD als neue Mitte beansprucht, bedeutet dabei keine ideologische Mäßigung. Sie verbindet wirtschaftspolitisch anschlussfähige Positionen mit nationalistischen Deutungen, radikaler Abgrenzung und eindeutigen Schuldzuweisungen. 

Damit bietet sie eine zugespitzte Antwort auf gesellschaftliche Verunsicherung, während die Union als Regierungspartei für die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen verantwortlich gemacht wird, mit denen viele Menschen unzufrieden sind.

Genau darin liegt die strategische Falle der Union. Sie verteidigt eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, deren Ergebnisse sie zugleich rechtfertigen muss. 

Die AfD kann dagegen Unzufriedenheit bündeln, Verantwortliche benennen und Veränderung versprechen, ohne die private Verfügung über wirtschaftliche Macht grundsätzlich infrage zu stellen. Je stärker sich die Union auf die Abwehr der Linken konzentriert, desto weniger erklärt sie, wie ihre eigene Politik die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Konflikte lösen soll, die den gesellschaftlichen Vertrauensverlust überhaupt erst hervorgebracht haben.

Solange die Union vor allem das Bestehende verteidigt, ohne dessen Zukunftsfähigkeit überzeugend zu begründen, überlässt sie ihrer Konkurrentin genau jenen politischen Raum, den sie zurückgewinnen müsste.

Die Verteidigung des Bestehenden ist keine Zukunftsvision

Eine demokratische Gesellschaft braucht mehr als die Verteidigung ihrer bestehenden Ordnung. Sie braucht eine Vorstellung davon, wie sie künftig leben will, wie sie Wohlstand verteilt, wirtschaftliche Macht begrenzt und gesellschaftliche Konflikte bewältigt. Demokratie bedeutet nicht, dass jede Veränderung richtig ist. Sie bedeutet aber, dass keine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung von der demokratischen Auseinandersetzung ausgenommen werden darf. Auch bestehende Eigentumsverhältnisse sind keine Naturgesetze. Sie beruhen auf politischen und rechtlichen Entscheidungen und müssen sich daran messen lassen, ob sie den Bedürfnissen einer Gesellschaft gerecht werden.


Genau hier liegt das Problem der Union.
Sie verteidigt die soziale Marktwirtschaft,
das Privateigentum und die bestehende politische Ordnung,
ohne überzeugend zu beantworten,
wie diese Ordnung den Herausforderungen einer Gesellschaft begegnen soll, in der Vermögen und
wirtschaftliche Entscheidungsmacht hoch konzentriert sind, bezahlbarer Wohnraum fehlt und ökologische Grenzen
die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend bestimmen. 


Wer diese Konflikte vor allem als Folge falscher politischer Entscheidungen oder als Bedrohung durch linke Ideologien darstellt, umgeht die grundsätzliche Frage, ob die bestehenden Verhältnisse selbst zu den Ursachen der Probleme beitragen.

Die Abwertung der Linken ersetzt keine Antwort. Eine mögliche linke Regierung muss sich an ihren konkreten Entscheidungen, an der Verfassung und an den Folgen ihrer Politik messen lassen. Doch wer ihre demokratische Legitimität bereits vor ihrem Handeln infrage stellt, weil sie wirtschaftliche Macht anders verteilen und gesellschaftlich wichtige Bereiche vergesellschaften will, verteidigt nicht allein demokratische Prinzipien. Er verteidigt zugleich eine bestimmte Vorstellung davon, welche Veränderungen überhaupt zulässig sein sollen. Demokratie verliert aber ihren Sinn, wenn politische Alternativen nur so lange akzeptiert werden, wie sie die grundlegenden Machtverhältnisse unangetastet lassen.

Der Konflikt in Berlin macht deshalb ein grundlegenderes Problem sichtbar - es geht nicht allein darum, welche Partei eine Regierung bilden darf. Es geht darum, ob demokratische Politik den Mut besitzt, über die Gestaltung der Gesellschaft zu streiten, oder ob sie Veränderung bereits als Gefahr behandelt, sobald diese etablierte Interessen berührt.

Wer die Zukunft nicht gestaltet, kann das Bestehende nicht dauerhaft verteidigen. Und wer politische Konkurrenz vor allem zum Feind erklärt, statt die eigenen Antworten auf die gesellschaftlichen Probleme überzeugend zu begründen, überlässt jenen das Feld, die aus Verunsicherung Ausgrenzung machen. Die Verteidigung des Bestehenden ist keine Zukunftsvision. Sie wird zum politischen Rückzug, wenn sie nicht mehr erklären kann, wohin die Gesellschaft sich entwickeln soll – und warum diese Entwicklung für die Menschen erstrebenswert ist.

Nachtrag:

Die Reden von Markus Söder und Friedrich Merz auf dem CSU-Parteitag am 23. und 24. Oktober bestätigen die zentrale These dieses Artikels. Beide stellen den Kampf gegen politische Gegner in den Mittelpunkt, indem sie Extremisten von links und rechts als gemeinsame Bedrohung beschreiben. Damit wird die politische Auseinandersetzung auf eine Abwehr vermeintlicher Bedrohungen verengt.

An die Stelle einer inhaltlichen Diskussion darüber, wie Deutschland und Europa ihre sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigen und ihre demokratische Zukunft gestalten sollen, tritt die Konstruktion politischer Feindbilder. Die Verteidigung der bestehenden Ordnung ersetzt die Auseinandersetzung mit der Frage, wie diese Ordnung zukunftsfähig werden kann.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen