TAZ hier 22.12.22 KOMMENTAR VON HEIKE HOLDINGHAUSEN
Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt
Der Vertrag von Montreal löst nicht das Problem des Artensterbens. Aber er bildet einen wertvollen Leitfaden, um Biodiversität besser zu schützen.
Hat wirklich irgendwer geglaubt, die Weltgemeinschaft – und auf der Konferenz der Mitgliedsstaaten der Biodiversitätskonvention in Montreal war ja wirklich die ganze Welt, auch die USA, obwohl sie nicht Mitglied sind, und der Vatikan ist egal – würde so eine Art Umweltgesetzbuch verabschieden? Die Länder würden an einem Dezembertag des Jahres 2022 verkünden, sie würden künftig ihre Chemieindustrie gesundschrumpfen, Ackergifte verbieten, Düngemittel reduzieren, die Plastikproduktion einschränken; sie würden die Landrechte neu ordnen, den Straßenbau einstellen, den Papierverbrauch rationieren? Sie würden ihre Banken und Investmentsfonds an die Kette legen und ihnen Investitionen verbieten, die Böden versiegeln, die Klimakrise anheizen und Meere verdrecken? Und so weiter?
Das alles wäre nötig, um wirksam weltweit den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Es wäre nötig, um Tieren und Pflanzen Lebensräume zu bieten und Ökosysteme zu erhalten.
Von denjenigen, die sich schon länger mit dem Schutz der Artenvielfalt befassen, hat das wohl niemand ernsthaft geglaubt. Obwohl jetzt einige so klingen: Der Vertrag sei nicht konkret genug. Er wiederhole die Fehler der Aichi-Ziele, die der Vertrag von Montreal ersetzen wird: Hehre Ansprüche, nix dahinter, keine Sanktionen für Frevler, keine Berichtspflichten für Staaten oder Unternehmen, keine Verbote. Das ist alles richtig, wenn man an den Vertrag von Montreal den Maßstab einer Richtlinie oder eines Gesetzes anlegt. Mit solch einem Maßstab aber lässt sich das „Rahmenabkommen“ der CBD, der Konvention über Biologische Vielfalt, nicht fassen. Das Abkommen mit seinen „Goals“, also langfristigen, und „Targets“, also kurzfristigen, konkreten Zielen, ist eine Diskurshilfe. Nicht mehr. Aber das ist nicht wenig.