Freitag, 20. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 2

 Fortsetzung unseres Beitrags vom 13.11.2020:

Welche Änderungen bringt die 2. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Salem?

1.: Eine direkte Änderung ergibt sich für Salem in der Stärke der Wohnbebauung. Im Gegensatz zur ersten Offenlage, in welcher nur die Neue Mitte als Siedlungsbereich ausgewiesen wurde, werden nun gleich drei Teilorte, nämlich Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach als Siedlungsbereiche festgelegt. Siedlungsbereiche werden mit höheren Flächenzuschlägen bedacht, um die Siedlungstätigkeit gezielt in diese Gebiete zu lenken. Bemerkenswert: Bermatingen wurde im zweiten Entwurf als Siedlungsbereich gestrichen, d.h. die Entwicklung konzentriert sich verstärkt auf Salem.

Ebenso verhält es sich mit den Entwicklungsachsen und den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe:

2.: Regionale Entwicklungsachsen wurden aus der Planung genommen. Hier ist eine Konzentration auf die Landesentwicklungsachse über Salem zu verzeichnen.

3.: Die regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe Kressbronn (26 ha) und Uhldingen-Mühlhofen (11 ha), wurden im Zuge der zweiten Offenlage ebenfalls aus der Planung gestrichen. D.h. der Druck aus der Region wird auch in diesem Bereich nun noch stärker auf den regional bedeutsamen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe Salem ausgerichtet sein.

Insgesamt übernimmt Salem also mit der

-          Verlegung der Landesentwicklungsachse,

-          der Einstufung als Unterzentrum,

-          der Ausweisung als Siedlungsbereich der Teilorte Neufrach, Stefansfeld und Mimmenhausen

-          und der Ausweisung des VRG für Industrie und Gewerbe

eine wesentliche Rolle bei der Entlastung der ersten Reihe am Bodensee. Eine Rolle, für die die erforderliche Infrastruktur nicht gegeben ist. Der Regionalverband verweist hierzu auf die Anbindung an die Schiene. Für den Planungszeitraum (15 Jahre) steht jedoch weder eine leistungsfähige Schienenverbindung noch ein leistungsfähiges Straßennetz zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten müssen wir uns fragen, ob eine erneute Diskussion tatsächlich nicht notwendig ist.

Für die Fraktionsmitteilungen ist ein Umfang von maximal 2000 Zeichen vorgesehen, für weitergehende Infos zur kommunalen Planungshoheit verweisen wir daher auf www.gruene-salem.de

Für die GoL-Fraktion: Ulrike Lenski

Montag, 16. November 2020

 Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan

Das ist der neueste Flyer der Umweltverbände zum Thema Regionalplan-Fortschreibung. 

Zugegeben: Es ist keine leichte Kost sondern sehr komplex.
Und man könnte bemängeln, dass auf Ebene des Regionalverbandes bis hin zu den Kommunen keine sichtbaren Anstrengungen unternommen werden, das Thema für die Bürger zu durchleuchten.
Eher hat man den Eindruck der bereitwilligen Vernebelung....


Die Erstellerin, Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt zum Flyer: 

"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten.
"

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben will die Fortschreibung des Regionalverbandes so schnell wie möglich durchziehen, im Sommer 2021 soll er verabschiedet werden, weil dann Hr. Regionaldirektor Franke endgültig in Rente geht.
Ungeachtet akuter Problemstellungen wie  Klimakrise, Artensterben, Flächenfraß und Dürre hält er mit seinen Getreuen am "Wachstumsdenken" der letzten Jahrzehnte fest und riskiert damit,  wertvolle Ressourcen unwiederbringlich zu zerstören.

In der letzten Sitzung erklärte Regionaldirektor Franke tatsächlich: "Wir hätten ja wirklich furchtbar gerne mehr Klimaschutz eingebaut - aber es gibt keine Gesetze dafür!"
Ja ist Klimaschutz denn verboten und wir haben`s  noch nicht gemerkt?

Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg findet sich dagegen folgende Erklärung:

"Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels mit Hilfe einer landesweiten Anpassungsstrategie zu begrenzen sind. Denn selbst wenn es uns gelingt, den Klimawandel weitgehend aufzuhalten, sind weitreichende ökologische und ökonomische Folgen zu erwarten. Wir müssen deshalb in verschiedenen Handlungsfeldern rechtzeitig Vorkehrungen planen und umsetzen. 

Die Landesregierung hat die Anpassungsstrategie Baden-Württemberg 2015 verabschiedet.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Klimaschutzgesetzes."

mehr dazu auf dem Blog des ABÜ Zukunftsfähiger Regionalplan  www.ländle4future.de

Unterschriftenaktion und Flyer: https://fairwandel-sig.de/regionalplan/


Freitag, 13. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig?

Ist eine neuerliche Diskussion zum Thema Regionalplanung tatsächlich nicht notwendig, wie SPD-Gemeinderat Eglauer ausführte, da es für Salem keine Änderungen gegenüber der ersten Offenlage gäbe? Oder handelt es sich hier um den Versuch, eine Fortführung der Auseinandersetzung über Salems Zukunft im Keim zu ersticken?

Ulrike Lenski aus der GoL nimmt als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an den Sitzungen teil und berichtet nachstehend für Sie:

Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe mit zusätzlichen 27,1 ha ausgewiesen werden.

Unzutreffend ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur Verfügung gestanden hätte, denn der RVBO weist neben den Vorranggebieten noch weitere 400 ha zur dezentralen Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen aus. Hier wäre auch Salem versorgt worden.

Die zweite Offenlage beinhaltet direkte und indirekte Änderungen mit weiteren gravierenden Folgen für Salem: Salem soll nun noch stärker als im ersten Entwurf eine zentrale Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers übernehmen, denn während der übergeordnete Landesentwicklungsplan zur Entlastung der ersten Bodensee-Reihe den Fokus auf Pfullendorf legte, will der RVBO nun die Achse Markdorf - Salem - Überlingen priorisieren. Herr BM Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Konträr dazu verweist er im Gemeinderat auf die "kommunale Planungshoheit“. Dabei bleibt unerwähnt, dass im Zuge der zweiten Offenlage ein neuer Grundsatz (genannt „G6“) in die Fortschreibung aufgenommen wurde: „Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass (…) Industriegebiete (…) ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“ Würde dieser Grundsatz „G6“ im weiteren Verfahren zur Zielformulierung umgewandelt, wäre die „kommunale Planungshoheit“ ausgehebelt.


KW 46.2020 Rubrik: Mitteilungen der Grünen offenen Liste (GoL)