Freitag, 20. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 2

 Fortsetzung unseres Beitrags vom 13.11.2020:

Welche Änderungen bringt die 2. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Salem?

1.: Eine direkte Änderung ergibt sich für Salem in der Stärke der Wohnbebauung. Im Gegensatz zur ersten Offenlage, in welcher nur die Neue Mitte als Siedlungsbereich ausgewiesen wurde, werden nun gleich drei Teilorte, nämlich Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach als Siedlungsbereiche festgelegt. Siedlungsbereiche werden mit höheren Flächenzuschlägen bedacht, um die Siedlungstätigkeit gezielt in diese Gebiete zu lenken. Bemerkenswert: Bermatingen wurde im zweiten Entwurf als Siedlungsbereich gestrichen, d.h. die Entwicklung konzentriert sich verstärkt auf Salem.

Ebenso verhält es sich mit den Entwicklungsachsen und den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe:

2.: Regionale Entwicklungsachsen wurden aus der Planung genommen. Hier ist eine Konzentration auf die Landesentwicklungsachse über Salem zu verzeichnen.

3.: Die regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe Kressbronn (26 ha) und Uhldingen-Mühlhofen (11 ha), wurden im Zuge der zweiten Offenlage ebenfalls aus der Planung gestrichen. D.h. der Druck aus der Region wird auch in diesem Bereich nun noch stärker auf den regional bedeutsamen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe Salem ausgerichtet sein.

Insgesamt übernimmt Salem also mit der

-          Verlegung der Landesentwicklungsachse,

-          der Einstufung als Unterzentrum,

-          der Ausweisung als Siedlungsbereich der Teilorte Neufrach, Stefansfeld und Mimmenhausen

-          und der Ausweisung des VRG für Industrie und Gewerbe

eine wesentliche Rolle bei der Entlastung der ersten Reihe am Bodensee. Eine Rolle, für die die erforderliche Infrastruktur nicht gegeben ist. Der Regionalverband verweist hierzu auf die Anbindung an die Schiene. Für den Planungszeitraum (15 Jahre) steht jedoch weder eine leistungsfähige Schienenverbindung noch ein leistungsfähiges Straßennetz zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten müssen wir uns fragen, ob eine erneute Diskussion tatsächlich nicht notwendig ist.

Für die Fraktionsmitteilungen ist ein Umfang von maximal 2000 Zeichen vorgesehen, für weitergehende Infos zur kommunalen Planungshoheit verweisen wir daher auf www.gruene-salem.de

Für die GoL-Fraktion: Ulrike Lenski

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