Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan
Das ist der neueste Flyer der Umweltverbände zum Thema Regionalplan-Fortschreibung.
Zugegeben: Es ist keine leichte Kost sondern sehr komplex.
Und
man könnte bemängeln, dass auf Ebene des Regionalverbandes bis hin zu
den Kommunen keine sichtbaren Anstrengungen unternommen werden, das
Thema für die Bürger zu durchleuchten.
Eher hat man den Eindruck der bereitwilligen Vernebelung....
Die Erstellerin, Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt zum Flyer:
"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen
erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen
in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend
angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung
von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten."
Der
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben will die Fortschreibung des
Regionalverbandes so schnell wie möglich durchziehen, im Sommer 2021
soll er verabschiedet werden, weil dann Hr. Regionaldirektor Franke endgültig in Rente geht.
Ungeachtet
akuter Problemstellungen
wie Klimakrise, Artensterben, Flächenfraß und Dürre hält er mit seinen
Getreuen am "Wachstumsdenken" der letzten Jahrzehnte fest und riskiert
damit,
wertvolle Ressourcen unwiederbringlich zu zerstören.
In
der letzten Sitzung erklärte Regionaldirektor Franke tatsächlich: "Wir
hätten ja wirklich furchtbar gerne mehr Klimaschutz eingebaut - aber es
gibt keine Gesetze dafür!"
Ja ist Klimaschutz denn verboten und wir haben`s noch nicht gemerkt?
Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg findet sich dagegen folgende Erklärung:
"Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels mit Hilfe einer landesweiten Anpassungsstrategie zu begrenzen sind. Denn selbst wenn es uns gelingt, den Klimawandel weitgehend aufzuhalten, sind weitreichende ökologische und ökonomische Folgen zu erwarten. Wir müssen deshalb in verschiedenen Handlungsfeldern rechtzeitig Vorkehrungen planen und umsetzen.
Die Landesregierung hat die Anpassungsstrategie Baden-Württemberg 2015 verabschiedet.
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Klimaschutzgesetzes."
mehr dazu auf dem Blog des ABÜ Zukunftsfähiger Regionalplan www.ländle4future.de
Unterschriftenaktion und Flyer: https://fairwandel-sig.de/regionalplan/
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