Freitag, 13. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig?

Ist eine neuerliche Diskussion zum Thema Regionalplanung tatsächlich nicht notwendig, wie SPD-Gemeinderat Eglauer ausführte, da es für Salem keine Änderungen gegenüber der ersten Offenlage gäbe? Oder handelt es sich hier um den Versuch, eine Fortführung der Auseinandersetzung über Salems Zukunft im Keim zu ersticken?

Ulrike Lenski aus der GoL nimmt als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an den Sitzungen teil und berichtet nachstehend für Sie:

Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe mit zusätzlichen 27,1 ha ausgewiesen werden.

Unzutreffend ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur Verfügung gestanden hätte, denn der RVBO weist neben den Vorranggebieten noch weitere 400 ha zur dezentralen Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen aus. Hier wäre auch Salem versorgt worden.

Die zweite Offenlage beinhaltet direkte und indirekte Änderungen mit weiteren gravierenden Folgen für Salem: Salem soll nun noch stärker als im ersten Entwurf eine zentrale Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers übernehmen, denn während der übergeordnete Landesentwicklungsplan zur Entlastung der ersten Bodensee-Reihe den Fokus auf Pfullendorf legte, will der RVBO nun die Achse Markdorf - Salem - Überlingen priorisieren. Herr BM Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Konträr dazu verweist er im Gemeinderat auf die "kommunale Planungshoheit“. Dabei bleibt unerwähnt, dass im Zuge der zweiten Offenlage ein neuer Grundsatz (genannt „G6“) in die Fortschreibung aufgenommen wurde: „Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass (…) Industriegebiete (…) ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“ Würde dieser Grundsatz „G6“ im weiteren Verfahren zur Zielformulierung umgewandelt, wäre die „kommunale Planungshoheit“ ausgehebelt.


KW 46.2020 Rubrik: Mitteilungen der Grünen offenen Liste (GoL)

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