Ulrike Lenski aus der GoL nimmt als Mitglied des Regionalverbandes
(RVBO) an den Sitzungen teil und berichtet nachstehend für Sie:
Richtig
ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse
weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet für Industrie und
Gewerbe mit zusätzlichen 27,1 ha ausgewiesen werden.
Unzutreffend
ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur
Verfügung gestanden hätte, denn der RVBO weist neben den Vorranggebieten noch weitere
400 ha zur dezentralen Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen aus. Hier
wäre auch Salem versorgt worden.
Die zweite Offenlage beinhaltet
direkte und indirekte Änderungen mit weiteren gravierenden Folgen für Salem:
Salem soll nun noch stärker als im ersten Entwurf eine zentrale Rolle bei der
Entlastung des Bodenseeufers übernehmen, denn während der übergeordnete
Landesentwicklungsplan zur Entlastung der ersten Bodensee-Reihe den Fokus auf
Pfullendorf legte, will der RVBO nun die Achse Markdorf - Salem - Überlingen priorisieren.
Herr BM Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Konträr
dazu verweist er im Gemeinderat auf die "kommunale Planungshoheit“. Dabei
bleibt unerwähnt, dass im Zuge der zweiten Offenlage ein neuer Grundsatz
(genannt „G6“) in die Fortschreibung aufgenommen wurde: „Im Rahmen der
kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass (…) Industriegebiete
(…) ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene,
störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für
Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“ Würde dieser
Grundsatz „G6“ im weiteren Verfahren zur Zielformulierung umgewandelt, wäre die
„kommunale Planungshoheit“ ausgehebelt.
KW 46.2020 Rubrik: Mitteilungen der Grünen offenen Liste (GoL)
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