Liebe Freundinnen und Freunde des zukunftsfähigen Regionalplans,
inzwischen sind die Unterlagen zur Genehmigungsprüfung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingegangen und werden dort geprüft.
Dabei handelt es sich jedoch eher um eine "Prüfung der Rechtsmäßigkeit des Planentwurfs. ... Das MLW verfügt ... über keine Möglichkeiten, den als Satzung beschlossenen Regionalplan ... inhaltlich zu korrigieren ..." (zitiert aus einem Schreiben der Frau Ministerin Razavi MdL vom 26.10.2021). Weiter heißt es da: "Die maßgebliche Verantwortung für die Inhalte des Regionalplans trägt der Regionalverband BO als Träger der Regionalplanung. Dieser legt ... konkrete Flächen und Entwicklungsziele fest. Das heißt auch, dass die im Regionalplan getroffenen Aussagen zur regionalen Entwicklung den Willen der Region darstellen. ... Dieser Wille ... kann nicht an die Landesregierung abgegeben werden."
Erstaunlich, dass die Fraktionen der CDU, Freien Wähler und SPD in der Verbandsversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben flankierend zu ihrer desaströsen Fehlentscheidung Ende Juni einen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, in dem zu lesen ist:
"Schließlich aber nicht zuletzt sind die im Koalitionsvertrag angesprochenen und auch aus unserer Sicht notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Raumplanung in Baden-Württemberg (Stichwort Klimaschutz und Energiewende) in der Zuständigkeit des Landes. Daher kann sinnvollerweise auch nur das Land vor dem Hintergrund dieser geplanten Änderungen auf Landesebene die Öffentlichkeit substantiell beteiligen und den Regionalplan gegebenenfalls entsprechend anpassen. Aus unserer Sicht ist eine solche Beteiligung und Diskussion im Genehmigungsverfahren unter Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen durchzuführen."
Wusste man etwa nicht, dass die Landesregierung gar keine inhaltlichen Änderungen vornehmen kann??? Wohl kaum. Da wurde ein schwarzer Peter abzuschieben versucht, der unweigerlich an den Verantwortlichen des Beschlusses des RVBO kleben bleiben wird.
Der Wille zur Umsetzung von Klimazielen war nicht vorhanden, und die Klimaziele sind leider noch nicht ausreichend in den Gesetzen und maßgeblichen Texten (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsplan.....) angekommen.
Aber wo ein Wille wär, wär auch ein Weg!
Barbara Herzig
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