Dienstag, 6. September 2022

Gesetzentwurf zu Fotovoltaik

Endlich mal ein guter Ansatz zum Klimaschutz von Lindner in Sicht?
Sehr schön fände ich vor allem, wenn sich Solarstrom von jedem Dach lohnt.

WIRTSCHAFTSWOCHE  HIER SOLARSTROM   von Christian Ramthun   05. September 2022

Lindner will Steuerhürden bei Ein- und Mehrfamilienhäusern abbauen

Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP startet eine Offensive für erneuerbare Energien, indem er Hauseigentümer von der Umsatz- und der Ertragsteuer befreien will.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will den Ausbau von Fotovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden mit steuerpolitischen Maßnahmen vorantreiben. Insbesondere „werden steuerbürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden gezielt abgebaut und damit aktiver Klimaschutz betrieben“, geht aus einem internen Papier hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Weiter heißt es darin: „Im Einzelnen sind die Einführung einer Ertragsteuerbefreiung, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei der Lieferung solcher Anlagen und eine punktuelle Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen vorgesehen.“

Verabschiedung noch in diesem Jahr

Lindner hat dazu im Finanzministerium einen Referentenentwurf ausarbeiten lassen, der nun in die Abstimmung mit anderen Ministerien gehen und anschließend noch ins Jahressteuergesetz aufgenommen werden soll, das bereits im Bundestag zur Beratung vorliegt. Lindner will mit dem Gesetz seinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Förderung der Energiewende leisten. Schließlich hätten sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Ziel sei der Ausbau der Fotovoltaik um rund 200 GW bis zum Jahr2030.

Das Finanzministerium betont in seinem internen Papier, dass „gerade im Bereich von privaten Wohnimmobilien ein enormes Potential für den Ausbau von Fotovoltaikanlagen und die dezentrale Stromerzeugung besteht, das derzeit nicht ansatzweise ausgeschöpft wird“. Derzeit sei der Betrieb von Fotovoltaikanlagen mit einer Reihe von bürokratischen Hürden im Steuerrecht verbunden.

Was konkret vorgesehen ist

Konkret sind laut BMF-Papier folgende Einzelmaßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Fotovoltaikanlagen und zum Abbau bürokratischer Hürden vorgesehen:

  1. Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen von bis zu 30 kW auf Einfamilienhäusern und bis zu 15 kW pro Wohn-/Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern (§ 3 Nummer 72EStG)
  2. Umsatzsteuer: 0-Steuersatz (mit Vorsteuerabzug) für die Lieferung bestimmter Fotovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)
  3. Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Fotovoltaikanlagen (§ 4 Nummer 11 StBerG)

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