Freitag, 30. August 2024

Ab sofort können alle Woh­nungs­- und Haus­be­sit­ze­r:in­nen die Förderung für Wärmepumpen beantragen

 TAZ hier

Förderung klimafreundlicher Heizungen: Neuer Antragsschub erwartet

Die Zahl der Anträge für Zuschüsse beim Einbau klimafreundlicher Heizungen zieht an. Ab sofort sind alle Ei­gen­tü­me­r:in­nen förderberechtigt.


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bislang rund 93.000 Zusagen für die Förderung klimaschonender Heizungen erteilt. Insgesamt beträgt die Summe der Zuschüsse rund 1,3 Milliarden Euro, teilte die KfW am Dienstag mit. Ab sofort können alle Woh­nungs­- und Haus­be­sit­ze­r:in­nen die Förderung beantragen. „Wir rechnen nochmal mit einem Antragsschub“, sagte eine Sprecherin des von Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministeriums.

In den vergangenen Wochen habe die Zahl der Anträge auf die Förderung klimafreundlicher Heizungen – das sind vor allem Wärmepumpen – einen Sprung nach oben gemacht. „Es gibt bis zu 4.000 bis 5.000 Anträge pro Woche“, sagte die Sprecherin. „Die Anträge werden fast vollständig sofort bewilligt.“ Ursprünglich hatten Bundesregierung und Branche als Ziel gesetzt, dass ab 2024 im Jahr 500.000 Wärmepumpen in Neubauten und als Austausch von Gas- und Ölheizungen in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. Dieses Ziel wird in diesem Jahr nicht erreicht, die Branche rechnet mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen. Ein Grund dafür ist die große Aufregung um das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Heizungsgesetz, die sich nur langsam gelegt hat. Auch die schlechte Baukonjunktur führt zu einem schleppenden Absatz.

Die Zuschüsse für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung betragen – je nach Einkommen – zurzeit bis zu 70 Prozent der Kosten bis zu einer Grenze von 30.000 Euro. Um verbleibende Lücken zu schließen, können Eigen­tü­me­r:in­nen zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen.

Zunächst konnten ab Februar nur Be­sit­ze­r:in­nen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern einen Antrag stellen, ab Mai auch von Mehrfamilienhäusern. Bis 30. November können Interessierte die Förderung auch rückwirkend bei der KfW beantragen. Die Anträge können über das Online-Kundenportal der KfW gestellt werden. „Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten“, sagte KfW-Vorstandsmitglied Katharina Herrmann.


RND hier  27.08.2024

Dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes: Nun gibt es Zuschüsse für alle Eigentümer


Anträge ab 27. August möglich

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechtigt. Bisher bleiben die Antragszahlen aber hinter den Erwartungen zurück.

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab Dienstag staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung erbitten. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.....

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