hier 10.06.2025 / Solarserver
Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich laut DUH über das geltende Klimaschutzgesetz hinweg.
Laut dem geltenden Landesklimaschutzgesetz ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen, denn es droht die Verfehlung der Klimaziele. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dies auf dem Klageweg erreichen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Da das Bundesland laut eigenem Projektionsbericht sein Klimaziel 2030 um 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen CO2 verfehlt, ist es nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen.
Auch die vorgeschriebene Klimaneutralität im Jahr 2040 wird um über 21 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. In diesem Programm müssen Maßnahmen enthalten sein, mit denen das Land Baden-Württemberg in der Lage ist, alle Klimaziele einzuhalten. Besonders groß ist laut DUH der Handlungsbedarf im Verkehrssektor, der seine CO2-Vorgabe für 2030 um 50 Prozent verfehlen wird.
Wenn die Landesregierung der Auffassung sei, dazu nicht in der Lage zu sein, da es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedarf, muss sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen und für die in der Bundeskompetenz stehenden darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, so die DUH. Bislang verweigert die Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann dies jedoch. Eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ die Landesregierung verstreichen.
Klimaklage soll wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg voranbringen
„Die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann verletzt vorsätzlich geltendes Recht“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Sie verweigere selbst im Koalitionsvertrag enthaltene Klimaschutzmaßnahen. Mit der Klimaklage wolle die DUH die Landesregierung von Baden-Württemberg noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 dazu verpflichten lassen, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören ein landesweites spezifisches Tempolimit auf allen Autobahnabschnitten, wie dies Bremen 2008 auf seiner Landesfläche eingeführt hat, großflächige Modellversuche zu Tempo 80 außerorts sowie die Durchsetzung des dauerhaften Erhalts des Stuttgarter Kopfbahnhofs in Ergänzung zu Stuttgart21 und des unterbrechungsfreien Anschlusses der Gäubahn. Dem Sanierungsrückstand bei öffentlichen Gebäuden sollte mit einer Sanierungsoffensive von Schulen und Kitas begegnet werden. „Das Land hat es tatsächlich in der Hand, mit einer energetischen Gebäude-Sanierungsoffensive und einem massiven Ausbau von Bahn und Bus gerade im ländlichen Raum seine Klimaziele zu erreichen“, so Resch.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, ergänzt: „Klimaschutz und Rechtsstaatlichkeit sind eng verknüpft. Denn auch die ambitioniertesten Klimaschutzgesetze können nur dann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie eingehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich die Landesregierung über das geltende Klimaschutzgesetz hinwegsetzt. Mit der Klage werden wir darauf hinwirken, dass die Landesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt.“
Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH
Deutsche Umwelthilfe
Bitte helfen Sie mir – am heutigen Dienstag klagen wir gegen Baden-Württemberg und ich bitte Sie auch um Unterstützung zu den laufenden Klimaklagen auf Bundesebene zur Durchsetzung eines generellen Tempolimits
Am heutigen Dienstagmorgen haben wir beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine neue Klimaklage gegen die Landesregierung eingereicht. Ministerpräsident Kretschmann hat die gesetzte Frist am 8. Juni verstreichen lassen und weigert sich weiterhin, wie gesetzlich vorgeschrieben ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen. Um mehr als sechs Millionen Tonnen CO2 wird das Klimaziel im Jahr 2030 verfehlt.
In einem solchen Sofortprogramm müssten einfache und vom Land umsetzbare Maßnahmen wie die Einführung eines ‚spezifischen‘ Tempolimits auf den Autobahnen des Landes (wie Bremen es bereits 2008 erfolgreich vorgemacht hat) stehen aber auch ein Sofortprogramm zur energetischen Sanierung von Schulen und Kitas und eine massive Verbesserung des Schienenverkehrs im ländlichen Raum.
Vor allem aber wollen wir erreichen, dass der Stuttgarter Kopfbahnhof auch nach Fertigstellung des Tiefbahnhofes erhalten bleibt und mit ihm der Anschluss der Schweiz und Italiens über die Gäubahn. Ich finde es bemerkenswert, dass wir eine grün-schwarz regierte Landesregierung erneut über einen Gerichtsentscheid dazu zwingen müssen, Recht und Gesetz zu beachten und ihr eigenes Klimaschutzgesetz zu befolgen, das ein Sofortprogramm mit konkreten Maßnahmen vorsieht.
Mit unserer neuen Klimaklage in Baden-Württemberg und auch mit unseren laufenden Klagen auf Bundesebene werden wir wirksamen Klimaschutz durchsetzen! Diese wegweisenden Prozesse sind nur mit Ihrer Hilfe möglich und wir müssen uns auf eine massive Gegenwehr gefasst machen. Stellen Sie sich deshalb jetzt an unsere Seite!
Die fahrlässige klimapolitische Untätigkeit beschränkt sich leider nicht nur auf die baden-württembergische Landesregierung. Auch die neue Merz-Bundesregierung will sich beim Klimaschutz aus der Verantwortung stehlen. Unsere Antworten darauf sind eine Intensivierung aller unserer Klimaklagen gegenüber Bundes- und Landesregierungen sowie Konzernen zur Durchsetzung des Pariser Klimaabkommens. In den vergangenen Monaten haben wir gegenüber Weltkonzernen wie TUI, Shell, BP, Lufthansa, Eurowings und Adidas rechtskräftige Urteile erwirkt. In den nächsten Monaten verhandelt das Frankfurter Landgericht unsere Klimaklage gegen Apple und forderte den Konzern schon letzte Woche auf, zusätzliche Belege für ihre angebliche CO2-Kompensation zu liefern. Gegen dieses Verhalten hilft nur DRUCK MACHEN vor den Gerichten und das rechtliche Durchsetzen konkreter Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit und des Verbrenner-Aus in der Autoproduktion.
Ich bitte Sie für unsere DUH-Klimaklagen ganz herzlich um Ihre Hilfe und vor allem finanzielle Unterstützung: Wir können uns die neuen extrem arbeitsreichen und kostspieligen Klageverfahren nur leisten, wenn wir die notwendigen finanziellen Mittel einwerben können, die wir für die aktuell zu finanzierenden Klageverfahren, die damit verbundene inhaltliche und gutachterliche Arbeit und vor allem für die rechtliche Vertretung durch unsere Klimaschutz-Rechtsanwälte benötigen.
Die neue Bundesregierung wiegt sich bei der geplanten Rückabwicklung des Klimaschutzes in trügerischer Sicherheit. Täglich verkündet sie neue Entscheidungen für eine Rückkehr zur fossilen Industrie. Ölkonzerne und Autohersteller möchten viele weitere Jahre Sondergewinne mit fossil betriebenen Fahrzeugen erzielen. Die Sonderbeauftragte für Klimaschutz wurde von der Bundesregierung gestrichen, im Koalitionsvertrag finden sich zahlreiche Ankündigungen, den Klimaschutz in der Verkehrs-, Gebäude- und Agrarpolitik faktisch rückabzuwickeln. Aber das lassen wir uns nicht gefallen: Wir MACHEN DRUCK und haben bereits die nun zuständigen neuen Minister daran erinnert, dass unsere im vergangenen Jahr erfolgreich erstrittenen Gerichtsurteile auch die Merz-Regierung zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens verpflichten.
Für den Bereich Land- und Forstwirtschaft (LULUCF) haben wir bereits ein rechtskräftiges Urteil, das wir gegenüber der Bundesregierung aktuell rechtlich vollstrecken. Noch in diesem Jahr erwarten wir zudem Entscheidungen sowohl des Bundesverfassungsgerichts zu unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz als auch des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum unzureichenden Maßnahmenprogramm der Bundesregierung. Damit werden wir die neue Regierung zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen wie einem Tempolimit zwingen.
Der eigene Expertenrat für Klimafragen, der offizielle Watchdog der Bundesregierung in Sachen Klima, warnte erst vor wenigen Wochen vor einer Verfehlung der Klimaziele und kritisiert den unzureichenden und viel zu vagen Koalitionsvertrag. Besonders der Verkehrs- und Gebäudesektor überschreiten die Emissionskontingente. Von der aktuellen Überschreitung von 169 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 lassen sich mehr als 70 Millionen Tonnen CO2 allein durch das Tempolimit einsparen! Und dies werden wir durch die erwartete, höchstrichterliche Bestätigung der Klimaentscheidungen durch das Bundesverwaltungsgericht dann durchsetzen!
Auf Basis unserer Klima-Urteile können wir die Politik zum Handeln zwingen. So gehen wir auch auf Landesebene gegen unzureichende Klimaschutzpolitik vor, ganz aktuell in Baden-Württemberg, wo die Klimaziele krachend verfehlt werden. Wir werden nicht zulassen, dass sich Bundesländer mit vermeintlich ambitionierten Klimaschutzzielen schmücken, aber sich bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen verweigern!
Bereits Anfang Mai haben wir Ministerpräsident Kretschmann und seine Regierung zum Beschluss eines Maßnahmen-Sofortprogrammes bis zum 8. Juni aufgefordert. Mit vereinten Kräften haben wir die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzregeln verlangt und Winfried Kretschmann zum sofortigen Handeln aufgefordert. Doch die Landesregierung bleibt stur und verkennt den Ernst der Lage. Wir sind zuversichtlich, dass wir in Baden-Württemberg jetzt mit unserer Klage verbindliche Maßnahmen durchsetzen können. Genauso wie wir auf Bundesebene im Frühjahr 2024 in einer sechsstündigen Marathon-Gerichtsverhandlung Fakten für einen verbindlichen Klimaschutz geschaffen haben. Die Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts Berlin stimmten uns zu und urteilten: Die Bundesregierung muss in ihrem Klimaschutzplan konkrete Maßnahmen benennen, die nachprüfbar wirksam sind! Die Reaktion der damaligen Regierungsverantwortlichen? Anstatt Einsicht und mehr Klimaschutz, ein entkerntes Klimaschutzgesetz und Antrag auf Revision.
Gerade deshalb müssen wir jetzt mit unseren Erfolgen weiter Druck machen und unsere Urteile im Notfall bis zur Vollstreckung verteidigen! Wir lassen uns von Drohungen wie dem Entzug des Verbandsklagerechts und von der Gegenwehr gegen unsere Klagen durch die Bundesregierung weder einschüchtern noch beirren. Ob in Baden-Württemberg oder auf Bundesebene, wir kämpfen auf Basis der erfolgreich erstrittenen Urteile für konkreten Klimaschutz – auch gegen die neue Regierung. Bei unserer Klage für Klimaschutzmaßnahmen im Landnutzungssektor befinden wir uns bereits im Vollstreckungsverfahren. Unsere Urteile für Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrssektor werden wir vor dem Gericht gegen die Revision verteidigen. Und auch mit unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz werden wir Erfolg haben.
Für unsere Klimaklagen gegen zahlreiche weitere Industriekonzerne, Bundes- wie Landesregierungen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Diese wegweisenden Klagen sind nur mit Ihrer Hilfe möglich und wir müssen uns auf eine starke Gegenwehr und langwierige Auseinandersetzungen durch die neue Bundesregierung gefasst machen.
Ich bitte Sie deshalb: Unterstützen Sie uns mit einer Spende oder noch besser, dauerhaft durch eine Klimaklagen-Patenschaft.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutz-Massnahmen
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