Donnerstag, 3. März 2022

Deutschland zündet den Solar-Booster

efahrer  hier   von Lars Schwichtenberg am 02.03.2022

Das EEG-Osterpaket bringt massig Vorteile

Deutlich höhere Ausschreibungen bei Frei- und Dachflächen für PV-Nutzung und eine viel höhere Einspeisevergütung für selbst erzeugte Solarenergie: Das sind die wichtigsten Punkte der Pläne, um die Photovoltaik in Deutschland merklich anzukurbeln.

Bereits im Januar 2022 kündigte Robert Habeck, der neue Minister für Wirtschaft und Klimaschutz von den  Grünen, neue und engagierte Pläne zur Photovoltaik in Deutschland an. Konkrete Zahlen sollten im Rahmen eines „Oster- und Sommerpaketes“ für das in die Jahre gekommene Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) folgen. Nun sind erste Details bekannt geworden, wie das pv-magazine.de berichtet. Die Reform betrifft des Wind-auf-See-Gesetz und ein EEG-Entlastungsgesetz. Bereits beschlossen ist die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 – immerhin ein halbes Jahr früher als geplant. Dabei soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Entlastungen auch voll an die Verbraucher weitergegeben werden.

Weiterhin sollen deutlich mehr Frei- und Dachflächen in Deutschland für die Photovoltaik per Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden, heißt es. 

Die wichtigste Neuerung dürfte aber die deutliche Anhebung der Einspeisevergütung für sogenannte Volleinspeiser sein, also für PV-Betreiber, die ihre produzierte Energie voll ins Netz einspeisen und nichts für die Selbstversorgung abzweigen.

Neue Einspeisevergütungen sollen auch rückwirkend greifen

Dabei soll die Vergütung so hoch ausfallen, dass es auch für Volleinspeiser wieder rentabel wird, Energie ins Netz zu führen. Gleichzeitig sollen künftig aber auch Umlagen für Eigenverbrauch und Direktlieferungen wegfallen. So sollen KWKG- und Offshore-Umlagen künftig nur noch bei der Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben werden. Umlagen auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen fallen ersatzlos weg, was sehr interessant für Eigenverbraucher von selbst erzeugter Energie ist. Ferner ist geplant, Wärmepumpen von den Umlagen auszunehmen.

Im Referentenentwurf wurde demnach eine Anhebung der Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen. Bis 100 Kilowatt soll Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde steigen, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent, bis ein Megawatt auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.

Die neuen Sätze sollen nach dem Willen der Politik noch im Laufe dieses Jahres greifen sowie rückwirkend angewendet werden können, um ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern, heißt es.

80 prozentiger Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030

Die EEG-Reform umfasst auch die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien auf 80 Prozent bis 2030. Außerdem soll im EEG festgeschrieben werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt. Bis 2027 sollen 9.000 Megawatt über Solarparks und 1.000 Megawatt über Dachanlagen generiert werden.

Erleichterungen sind auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Bürgerenergiegesellschaften bis 6 MW Leistung geplant. Diese sollen von der Ausschreibungspflicht befreit werden. Bei Windparks ist diese Regelung sogar bis 18 Megawatt Leistung vorgesehen, heißt es weiter.

Das EEG-„Osterpaket“ und die Neuerungen des Gesetzes für Wind auf See sollen am 6. April im Kabinett beraten werden. Noch vor der Sommerpause könnten die Neuerungen dann beschlossen werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen