Sonntag, 27. März 2022

Neufrach: Wie kommen Radler sicher durch den Ort?

 Südkurier von Miriam Altmann  hier

Neue Streitfrage beim Neufracher Baugebiet

...Als im Januar im Gemeinderat erneut über das geplante Baugebiet am Neufracher Ortsausgang in Richtung Bermatingen diskutiert wurde, ging es vorrangig um eine fehlende Feuerwehrzufahrt...

Im Zuge der Lösungsfindung wurde am Rande die Radwegsituation vor Ort angesprochen. Der Verlauf des Radwegs in der Markdorfer Straße stellte sich als unklar heraus: Während GoL-Rat Martin Möller bemängelte, dass man aus Bermatingen kommend zweimal die Straße kreuzen müsse, hielt der Bauunternehmer dagegen, dass der Radweg entlang der Markdorfer Straße in beide Richtungen nutzbar sei. ...

Verbände fordern Radweg entlang des Bahndamms

Für diese potenzielle Radverbindung machen sich der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) stark: „Mit dem neuen Bebauungsplan bietet sich die einmalige Möglichkeit, entlang der Bahnlinie eine attraktive, kürzere und sichere Verbindung für den Radverkehr von Bermatingen zur Aachstraße und ins Ortszentrum zu schaffen“, teilen Frieder Staerke, Sprecher der VCD-Kreisgruppe, und Bernhard Glatthaar, Vorsitzender des ADFC-Kreisverbands, mit. Für diesen Lückenschluss müsse der geplante Fußweg am Bahndamm von zwei auf drei Meter verbreitert und als gemeinsamer Rad- und Fußweg beschildert werden, wofür 160 Quadratmeter Fläche benötigt würden.

Staerke und Glatthaar weisen darauf hin, dass ihre Verbände diesen Vorschlag bereits in ihren Stellungnahmen zum Bebauungsplan unterbreitet hätten. Darüber hinaus widersprechen sie Straßers Angabe, dass der Weg entlang der Markdorfer Straße für den Radverkehr ortseinwärts erlaubt sei: „Dieser zwei Meter breite Weg ist für einen Zweirichtungsradweg nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu schmal“, stellen sie fest. Das demzufolge erforderliche Queren der stark befahrenen Ortsdurchfahrt bewerten sie als umständlich und gefährlich.

Entscheidung über Ausbau obliegt dem Gemeinderat

Doch welche Aussage ist korrekt? „Radler, die in die Aachstraße abbiegen möchten, können auf dem Radweg in Fahrtrichtung links bleiben, Begegnungsverkehr ist hier zugelassen“, teilt Sabine Stark vonseiten der Gemeindeverwaltung mit. „Die anderen Radfahrer werden über die Überquerungshilfe auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt und fahren dann auf dem Radsicherheitsstreifen entlang der Markdorfer Straße weiter“, ergänzt sie. ...

Bauunternehmer Bernhard Straßer, der das Konzept für das „Wohnen am Dorf“ bereits 2013 im Gemeinderat präsentierte und 2015 das Grundstück zwischen der Bahnlinie und der Landesstraße 205 erwarb, sah sich die Situation vor Ort kürzlich noch einmal an: „Der Weg entlang der Markdorfer Straße war vor der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt 2,50 Meter breit – jetzt sind es nur noch zwei Meter“, stellt er fest. Die Beweggründe dafür entzögen sich seiner Kenntnis, doch für sinnvoll erachte er das nicht. Ganz zu Beginn der Planungen des Baugebiets habe es eine Begehung mit der Ortspolizei gegeben, der zufolge der Fuß- und Radweg von 2,50 Metern Breite an der Markdorfer Straße favorisiert worden sei.

Straßer spricht von Fehlplanung in der Vergangenheit

Der Weg entlang der Bahnlinie sei im Bebauungsplan hingegen von Anfang an als gekiester Fußweg deklariert worden: „Wenn das jetzt anders wird, geht es zu Lasten der Grünbereiche und derer, die schon vom Lärm gebeutelt sind“, erläutert Straßer. Außerdem müsse der offenporige Belag einer geteerten Fahrbahn weichen. „Wenn es Kritik an der jetzigen Wegeführung gibt, muss man sich fragen, ob Fehler gemacht wurden“, stellt der Bauunternehmer in den Raum.

....Bernhard Glatthaar bestätigt, dass bei der Planung der im Juni 2019 freigegebenen Ortsdurchfahrt noch nicht an einen möglichen Radweg entlang der Bahnlinie gedacht worden sei. Bezüglich des Abschnitts entlang der Markdorfer Straße bemüht sich der Kreisvorsitzende des ADFC um Klärung: Tatsächlich gebe es ortseinwärts am Beginn des linksseitigen Weges ein Schild, das auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg verweise (Zeichen 240 StVO).

„Dieses Schild wird von der Gemeinde und dem Bauunternehmer als Radwegschild, das bis zur Aachstraße gültig ist, interpretiert. Wir sind der Auffassung, dass dieses Zeichen 240 StVO nur bis zur Querungsinsel bei der Apfelblüte gilt, um den kurzen, etwa zehn Meter langen linksseitigen Weg überhaupt benutzen zu dürfen“, erläutert Glatthaar.

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