WiWo hier Interview von Harald Schumacher 25. Juli 2024
„Wir können nicht mehr weitermachen wie bisher“Bundesbauministerin Klara Geywitz will die Überregulierung kappen. Bauverbands-Chef Tim Oliver Müller beschreibt im Interview den Ausweg aus einem jahrzehntelang gewucherten System aus 4000 Normen und rigider Rechtsprechung.
WirtschaftsWoche: Herr Müller, Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Leitlinien für einen Gebäudetyp E vorgelegt, der für einfacheres Bauen stehen soll. Der Begriff suggeriert, dass es um eine neue Art von Häusern geht.
Tim-Oliver Müller: Dass es sich um eine fest definierte Gebäudeart handelt, wäre ein Trugschluss. Geprägt haben den Begriff Architekten- und Ingenieurkammern, die fordern, das Bauen wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Das ist richtig und übrigens marketing-technisch ziemlich klug gemacht. Schließlich reden sehr viele darüber!
Die Bundesregierung folgt nun dieser Idee und übernimmt den Begriff, obwohl er auch missverständlich ist.
Worauf es ankommt:
Gebäudetyp E beschreibt ein Verfahren für rechtssichere bauvertragliche Vereinbarungen, in dem Bauherren, Planende und Bauunternehmen die Anforderungen an ein Bauwerk abstimmen, die sich der Bauherr wünscht – zum Beispiel, welcher Wohnkomfort erzeugt werden soll. Es geht darum, die in Jahrzehnten gewachsene Überregulierung des Bauens in Deutschland so zurückzudrehen, dass gesetzliche Mindestanforderungen zwar erfüllt werden, alles darüber hinaus jedoch freiwillige Verhandlungssache ist.
Gebäudetyp E beschreibt ein Verfahren für rechtssichere bauvertragliche Vereinbarungen, in dem Bauherren, Planende und Bauunternehmen die Anforderungen an ein Bauwerk abstimmen, die sich der Bauherr wünscht – zum Beispiel, welcher Wohnkomfort erzeugt werden soll. Es geht darum, die in Jahrzehnten gewachsene Überregulierung des Bauens in Deutschland so zurückzudrehen, dass gesetzliche Mindestanforderungen zwar erfüllt werden, alles darüber hinaus jedoch freiwillige Verhandlungssache ist.
Warum kommt diese Initiative jetzt?
Weil wir nicht mehr weitermachen können wie bisher. Durch steigende Bedürfnisse wurden in Deutschland wie selbstverständlich immer neue Anforderungen an Gebäude zur Regel – bei Komfort, Energieeffizienz, Schallschutz, Brandschutz und vielem mehr – weit über die für die Sicherheit wirklich notwendigen Standards hinaus. Treiber dieser Entwicklung war der Staat, aber auch Wissenschaft, Produkthersteller und wir als Gesellschaft, indem das eigene Anforderungsniveau stetig wächst.
Man muss aber wissen, dass es am Ende Geld kostet. Dann haben Verwerfungen bei den Lieferketten, explodierende Materialpreise und hohe Zinsen die Bauaktivitäten nahezu gelähmt, weil die Bezahlbarkeit nicht mehr gegeben war. Also ist die Frage, die alle umtreibt, wie wir wieder bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Und dabei richtet sich der Blick endlich auf das erstickende Regelungsdickicht und die Maximalansprüche ans Bauen.
Was ist das Hauptproblem?
Die rund 3000 Normen, an die sich halten muss, wer ein Gebäude plant?
Die rund 3000 Normen, an die sich halten muss, wer ein Gebäude plant?
Die Norm selbst ist nicht das Problem. Sie beschreibt letztlich nur einen ökonomisch, ökologisch und technisch einwandfreien Weg, ein Ziel zu erreichen. Normen-Bashing geht somit am Ziel vorbei.
Es sind übrigens nicht 3000 Normen, wie oft geschrieben wird, sondern im Bauwesen rund 4000. Nur rund 400 davon sind gesetzlich als Mindestanforderung vorgegeben. An die muss man sich tatsächlich halten. Bei allen anderen ist die Anwendung eigentlich freiwillig.
Es sind übrigens nicht 3000 Normen, wie oft geschrieben wird, sondern im Bauwesen rund 4000. Nur rund 400 davon sind gesetzlich als Mindestanforderung vorgegeben. An die muss man sich tatsächlich halten. Bei allen anderen ist die Anwendung eigentlich freiwillig.
Zur PersonTim-Oliver Müller ist seit Juli 2021 Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) in Berlin. Der 38-Jährige studierte in Berlin strategisches Management mit dem Schwerpunkt Vertrags-, Risiko- und Netzwerkmanagement. Nach seinem Studium war er ab 2011 in unterschiedlichen Positionen im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie tätig. Anfang 2020 wechselte er zur Deutschland-Tochter des französischen Straßenbau-Konzerns Vinci und kehrte anderthalb Jahre später zum HDB zurück.
Klingt einfach – aber?
Faktisch sind Normen längst nicht mehr freiwillig. Denn damit die Rechtsprechung im Zivilrecht den Regressfall eines Bauherren beurteilen kann, also ob die Bauausführung den üblichen Anforderungen an ein Gebäude entspricht, greift sie auf das juristische Konstrukt der sogenannte anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zurück.
Quasi eine Gehhilfe der Gerichte, die logischerweise keine Techniker sind, im Sinne des Verbraucherschutzes. Nach dem Motto: du hast was anderes gebaut als üblich ist oder versprochen wurde. Um nicht regresspflichtig zu werden, hält sich folglich jeder, der ein Gebäude plant, vorsorglich daran, nahezu alle Normen und Regeln umzusetzen. Man geht auf Nummer sicher, auch wenn die Kosten immer weiter steigen. Dadurch steigt mit der Zeit das Niveau dessen, was eigentlich üblich ist.
Wie kam es dazu?
Als anerkannte Regeln der Technik gelten Regeln, das heißt Normen, technische Regelwerke oder bewährte Handwerkregeln, die von der Mehrheit der Bauexperten als richtig anerkannt und von der Mehrzahl der Fachleute angewendet werden. Historisch geht der Begriff auf Rechtsprechungen aus dem Jahr 1891 zurück.
Inzwischen haben wir vermutlich hunderte durch Gerichte definierte anerkannte Regeln der Technik.
Oder eine vierstellige Zahl. Das kann man nur schätzen. Nirgends sind die aRdT als Katalog festgehalten. Das macht es so undurchsichtig und erzeugt die erwähnte Schutzhaltung. Das Ganze ist also hochgradig absurd. Auf die Spitze treibt es dabei in der Rechtsprechung der sogenannte „Mangel ohne Schaden“. Das bedeutet: Jemand klagt, weil eine eigentlich freiwillige Norm im Zuge einer Baumaßnahme durch den Bauunternehmer nicht berücksichtig wurde. Wenn das Gericht feststellt, dass es sich bei dieser Norm um eine aRdT handelt, fällt die Entscheidung in den meisten Fällen zugunsten des Klägers. Obwohl am Gebäude kein Schaden entstanden ist, kommt es durch diese Rechtsauffassung zu Regressansprüchen. Um die zu vermeiden, werden immer alle Normen, Richtlinien und so weiter, die eine aRdT sein könnten, eingehalten. Dieser Aufwand wird in der Kalkulation berücksichtigt und ist eine Ursache der Kostenspirale im letzten Jahrzehnt.
Klingt nach Kafka. Wie kommen wir wieder raus aus diesem Regelungsgestrüpp von Gesetzen, Normen und aRdT?
Eben durch Gebäudetyp E, wenn alles gut geht. Dafür brauchen wir aber kein Gesetz, sondern klare Vereinbarungen zwischen Bauherren, Planern und Bauunternehmen über die technischen Anforderungen, die bei einem Gebäude umgesetzt werden sollen, und wir brauchen eine transparente und ehrliche Kommunikation.
Damit das gelingt, legt die Bundesbauministerin eine Leitlinie vor, die den Beteiligten einen Impuls für das gesetzlich mögliche Bauen unterhalb der heutigen Maximalmaßstäbe von Normen und aRdT-Regeln ermöglichen sollen. Damit die Vereinbarungen rechtssicher sind, geht Bundesjustizminister Marco Buschmann parallel eine Novellierung des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Ziel ist, die dort geregelte Mängelhaftung auf den wirklichen Schutzanspruch zu beschränken und von reinen Komfortansprüchen und den Nice-to-haves abzugrenzen.
In Bayern gibt es schon seit vergangenem Jahr Pilotprojekte unter dem Stichwort Gebäudetyp E. Das ging offenbar ohne den Bund.
Ja – eben weil Vertragspartner auch heute schon oberhalb der gesetzlichen Anforderungen und unterhalb dem maximal Möglichen vereinbaren können, was sie wollen. Stichwort: Vertragsfreiheit. Aber durch die Initiative aus Berlin wird die Rechtssicherheit weiter erhöht und der Impuls, das auch anderswo zu machen, verstärkt.
Aber nur das Vertragsrecht wird auf Bundesebene geregelt – das Bauordnungsrecht in den 16 Ländern.
Das zu vereinheitlichen, wäre wichtig, auch um beispielsweise die Effizienzgewinne durch serielles Bauen zu realisieren. Das bleibt aber mittelfristig wohl ein Traum. In Berlin muss ab fünf Geschossen ein Aufzug eingebaut werden, in 14 Ländern ab 13 Metern Gebäudehöhe, in einem Bundesland ab 12,25 Metern. Ergibt keinen Sinn, ist aber so. Und diese Beispiele sind zahllos. Wenn die Landesbauministerkonferenz sich auf gemeinsame Standards festlegen soll, wird es schwierig. Gut ist, dass Länder wie Bayern und Niedersachsen bei der Reform ihrer Bauordnung mutig voran gehen und zeigen, was machbar ist.
Wird Gebäudetyp E denn nun der ständig zurückgehenden Zahl von Baugenehmigungen einen Schub geben?
Das wird man möglicherweise ziemlich schnell sehen können – vor allem beim Bau von Mehrfamilienhäusern. Denn private Häuslebauer ohne Bau-Know-how sind in der Regel überfordert, wenn sie sich in Verträgen auf Anforderungen festlegen sollen, deren Auswirkung sie auf den Wohnkomfort nur erahnen können. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn bei der vermutlich größten Investition im Leben etwas anderes gebaut wird, als man sich vorgestellt hat. Professionelle Investoren, Wohnungsbaugesellschaften und größere Bauunternehmen hingegen sind in der Lage, Gebäudetyp E ziemlich schnell umzusetzen.
Fürchten Sie nicht Debatten um minderwertige Bauqualität mit reduziertem Schall- und Brandschutz?
Was gesetzlich festgelegt ist zur vorbeugenden Gefahrenabwehr, darf ja nicht unterschritten werden. Punkt! Aber mal ehrlich: Eine S-Klasse von Mercedes ist qualitativ natürlich was anderes als ein Kleinwagen, kostet aber entsprechend mehr. Fahren tun beide und Qualität wird von jedem Menschen anders interpretiert. Was Sie gut finden, mag ich vielleicht nicht. Wenn wir aber keine Kleinwagen bauen dürften, würden wir einen großen Teil der Bevölkerung von der individuellen Mobilität ausschließen. Positiv gesagt übers Bauen: Durch ein vernünftiges Anforderungsniveau, das das gesetzliche Schutzniveau einhält, aber vielleicht nicht jede erdenkliche technische Raffinesse aufweist, die es für gutes und würdevolles Wohnen auch nicht braucht, erschließen wir vielen Menschen wieder die Möglichkeit, bezahlbar zu wohnen. Das ist doch ein tolles gesellschaftliches Ziel.
Aus Ihrer Sicht also endlich mal gute Politik, was die Ampel da liefert.
Ja, das ist ein pragmatischer Lösungsansatz. Gutes Politik-Management, nach dem Motto: Problem erkannt, wir machen uns auf den Weg – im Dialog mit Planenden, Bauunternehmen und weiteren Stakeholdern. Und ohne, dass diese Lösung mehr Geld kosten wird, im Gegenteil, es soll günstiger werden. Sie kann also die Baupraxis nachhaltig verändern.
Zeit hier Interview: Zacharias Zacharakis 29. April 2024
Gebäudetyp-e: "Das e steht für experimentell, einfach und effizient"
Aus Bayern kommt ein Vorschlag, wie sich günstig und mit weniger Regeln bauen ließe. Die Architektin Lydia Haack erklärt, was es mit dem neuen Gebäudetyp-e auf sich hat.
Lydia Haack ist Architektin und Stadtplanerin und seit 2011 Professorin für Baukonstruktion und Entwerfen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz. Seit 2021 ist sie zudem Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, aus deren Initiative der Gebäudetyp-e hervorgegangen ist.
ZEIT ONLINE: Frau Haack, Bauen wird in Deutschland immer schwieriger, teurer und langwieriger. Sie wollen das ändern mit dem neuen Gebäudetyp-e. Wofür steht das e?
Lydia Haack: Das e steht für experimentell, einfach und effizient. Es hat sich als Synonym für diesen neuen Ansatz im Bauen etabliert. Ursprünglich entstanden ist dies aus einer Bewegung unter Architekten in Bayern, die sich für einfaches und experimentelles Bauen einsetzen. Es ist ein Symbol für eine Rückbesinnung auf das Wesentliche, weg von der Überregulierung und hin zu pragmatischen Lösungen.
ZEIT ONLINE: Wie kann man sich das praktisch vorstellen?
Haack: Der Gebäudetyp-e ermöglicht uns mehr Freiheit im Planen und Bauen, indem er sich zunächst auf die wichtigsten Ziele in einem Gebäude konzentriert – wie Brandschutz, Standsicherheit und Nachhaltigkeit –, anstatt sich an einem überwältigenden Regelwerk von Normen zu orientieren. Streng genommen ist es kein neuer Gebäudetyp, sondern ein neuer Planungsansatz.
ZEIT ONLINE: Geben Sie uns gern ein Beispiel.
Haack: Nehmen wir ein kleines Mehrfamilienhaus mit fünf bis sechs Wohneinheiten. Anstatt uns strikt an Normen zu halten, könnten wir mit dem Bauherrn individuell vereinbaren, welche Ziele für das Gebäude erreicht werden sollen. Dies hat jedoch Grenzen, wenn Fördermittel beantragt werden sollen. Bisher orientiert man sich dann an den klassischen Lebensformen, also Vater, Mutter, zwei Kinder. Dementsprechend werden die Räume aufgeteilt. Ohne starre Vorgaben könnten wir flexiblere Raumkonzepte entwickeln, die unterschiedliche Bedürfnisse von Wohngemeinschaften, Familien oder Singles berücksichtigen und auch für sich ändernde Bedürfnisse mehr Nutzungsvarianten zulassen. Das senkt die Kosten und erhöht die Effizienz.
ZEIT ONLINE: Wie steht es beim einfachen Bauen zum Beispiel um den Schallschutz? Die meisten Mieter wünschen sich, dass es im Wohnzimmer ruhig ist, wenn in der Wohnung darüber die Kinder trampeln.
Haack: Beim Schallschutz sind die aktuellen Normen oft überzogen. Es ließe sich zum Beispiel bei Geschossdecken von Wohnungen genügend Schallschutz erreichen, wenn man die Fußbodenbeläge in die Kalkulation aufnehmen dürfte. Darf man aber bisher nicht, sondern muss letztlich einen dickeren Aufbau der Geschossdecke vorsehen.
Haack: Wir könnten gemeinsam mit dem Bauherrn entscheiden, welche Schallschutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind, anstatt starre Normen zu erfüllen, die möglicherweise über das Ziel hinausschießen.
ZEIT ONLINE: Ein großes Thema ist der Umbau von bestehenden Gebäuden – vor allem Büros zu Wohnungen. Welche Probleme gibt es hier?
Haack: Bauen im Bestand macht über 60 Prozent unserer Bauvorhaben aus. Hier stoßen wir oft auf das Problem, dass bestehende Gebäude Normen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt ihrer Errichtung aktuell waren, aber heute möglicherweise nicht mehr zeitgemäß sind. Da ist zum Beispiel eine Treppe in einem Mehrfamilienhaus eingebaut, auf der noch nie ein Mensch zu Schaden gekommen oder gestürzt ist. Aber sie entspricht nicht mehr der neuesten Norm.
ZEIT ONLINE: Und bei herkömmlicher Planung müsste man die rausreißen?
Haack: Genau, das müsste man. Ähnlich verhält es sich mit Wandaufbauten oder Baumaterialien. Wenn das Haus solide geplant und gebaut wurde, könnte man es doch lieber behutsam ertüchtigen, anstatt die Wände einzureißen, weil zum Beispiel Teile einer Wand wegen des Brandschutzes nicht der neuesten Norm entsprechen. Damit wäre auch mehr Nachhaltigkeit erreicht.
ZEIT ONLINE: Warum haben wir in Deutschland überhaupt dieses Dickicht aus Vorschriften?
Haack: Man spricht immer vom Bürokratieabbau, aber die Landschaft der Normen und Regelungen ist stattdessen stetig gewachsen. Es besteht dabei ein systemisches Problem. Wenn etwas als sogenannte anerkannte Regel der Technik gilt, wird daraus schnell ein Automatismus, den es zu erfüllen gilt, um Haftungsfragen auszuschließen. Das führt dazu, dass manchmal Regelungen als Standard gelten, die in der Praxis nicht sinnvoll oder effizient sind. Es ist Zeit, das zu überdenken.
ZEIT ONLINE: Sieht das die Politik auch so? Sie muss die rechtlichen Vorschriften schließlich ändern.
Haack: Der Gebäudetyp-e ist kein rechtsverbindlicher Standard. Allerdings wurde die Bayerische Bauordnung inzwischen dahin gehend angepasst, dass ein Anspruch auf Abweichung besteht. Es geht darum, vor Baubeginn genau zu definieren, welche Standards man erreichen möchte. Wenn darüber Einigkeit besteht, haben Bauherren auch weniger Möglichkeiten, nachträglich Mängel und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
ZEIT ONLINE: Heißt das, die Auftraggeber müssen bereit sein, ein größeres Risiko einzugehen?
Haack: Im Moment geht es vor allem darum, eine Reihe von Pilotprojekten mit sogenannten informierten Bauherren umzusetzen. Das sind zum Beispiel größere Wohnungsbaugesellschaften oder öffentliche Bauträger, die über langjährige Erfahrung verfügen und den neuen Ansatz zunächst erproben können. Das Ziel ist, die Erkenntnisse aus diesen Pilotprojekten in ganz Bayern so schnell wie möglich umzusetzen. Wir wollen also nicht auf die Fertigstellung warten, sondern die Erleichterungen so bald wie möglich für alle Bauherren und Planer ermöglichen.
ZEIT ONLINE: Wird der Gebäudetyp-e dann ein Modell für ganz Deutschland?
Haack: Das wäre der Idealfall. Deshalb ist auch das Bundesjustizministerium involviert in den Prozess. Wir wünschen uns sehr, dass die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden, um den Gebäudetyp-e auch vertraglich rechtssicher vereinbaren zu können.
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