Focus hier Erschien in Kooperation mit Table.Briefings 23.04.2025
EU will Solarpanele für Bürger zahlen - aber Deutschland könnte Chance verpennenDie EU will das Geld aus dem Emissionshandel für Klimaschutzmaßnahmen ausgeben. Für deutsche Bürger könnte es Geld für Wärmepumpen und Solarpanele geben. Doch Deutschland droht eine Frist zu verpennen.
Die finanzielle Abfederung von sozialen Härten durch den Green Deal der EU wird politisch häufig gefordert, bleibt in der Realität aber hinter den Möglichkeiten zurück. Kurz vor dem Ablauf der Frist hat noch kein EU-Staat die nötigen Bedingungen erfüllt, um Mittel aus dem europäischen Klimasozialfonds (Social Climate Fund – SCF) zu erhalten. Mit dem Geld sollen für private Haushalte die steigenden Preise für Öl, Benzin und Gas abgemildert werden. Auch in Deutschland spielt das Thema „Klimageld“ trotz aller politischen Brisanz im konkreten Verwaltungshandeln oder in den Plänen für die neue Bundesregierung bisher kaum eine Rolle.
Insgesamt 87 Milliarden Euro aus dem Klimasozialfonds gilt es für die Mitgliedstaaten zu verplanen. Bis Ende Juni dieses Jahres müssen die Länder ihre sogenannten Klimasozialpläne für den Zeitraum 2026 bis 2032 an die EU-Kommission schicken. Es sind Einnahmen aus dem neuen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2), die die Länder zur Kompensation der steigenden Lebenskosten ihrer Bürger durch den CO2-Preis einsetzen sollen.
Klimageld: Deutschland hätte eine Milliarde Euro - pro Jahr
Deutschland stehen dafür rund eine Milliarde Euro pro Jahr aus dem SCF zur Verfügung. Doch wofür das Geld eingesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Wegen der Unsicherheiten der Regierungsbildung wird die künftige Bundesregierung die Frist für den 30. Juni 2025 kaum halten können.
Die Folgen der Verzögerung könnten vor allem Verbraucher zu spüren bekommen, denn 2027 startet der ETS 2 und wird Heizen und Tanken verteuern. „Wenn die Pläne nicht rechtzeitig oder nicht gründlich entwickelt werden, tritt der Mechanismus [ETS 2] in Kraft und fängt an, beträchtliche Summen zu kassieren“, erklärte Georg Zachmann, Senior Fellow beim Thinktank Bruegel Anfang April. Und ohne die Pläne fehlten die Umverteilungsregelungen für die Einnahmen und der Schutz für die am meisten von Energiearmut Betroffenen.
Der deutsche "Klimasozialplan": Ohne Anträge und Bürokratie?
Eine Reihe von Empfehlungen aus einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) für den deutschen Klimasozialplan konzentriert sich vor allem auf ein gestaffeltes Klimageld. Bis Ende 2025 solle eine Vorlage zur Weiterentwicklung eines Direktzahlungsmechanismus erarbeitet werden, „um gezielt einkommensbasierte Direktzahlungen an besonders betroffene Teile der Bevölkerung leisten zu können“, schreibt das BMWK, das derzeit noch vom geschäftsführenden Minister Robert Habeck geleitet wird. 2027 könnte demnach erstmals Geld ausgezahlt werden, bürokratiearm und antragsfrei, heißt es.
Bislang scheiterte das Vorhaben auch an EU-Anforderungen, wonach Direktzahlungen nicht pauschal ausgezahlt werden dürfen. Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium, dass Fördermaßnahmen für Investitionen in Gebäudeeffizienz und Heizungstausch in unteren Einkommensgruppen unter anderem aus dem SCF finanziert werden sollen. Auch Förderungen von „emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität“ könnten demnach aus den ETS 2-Einnahmen finanziert werden.
Schwarz-Rot hat sich bisher nicht um die Pläne gekümmert
Die künftige Regierungskoalition in Deutschland hat sich offenbar mit dem Thema bisher kaum beschäftigt – trotz der nahenden Deadline. Im Koalitionsvertrag heißt es wenig konkret: „Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.“ Vor der Regierungsbildung wird die Arbeit an den Plänen allerdings kaum wirklich Fahrt aufnehmen können. Zudem ist die künftige Bundesregierung auf die Vorarbeit aus dem jetzigen BMWK angewiesen, wird die Empfehlungen aber kaum eins zu eins umsetzen.
Die Kommission verlangt genaue Angaben über die Verwendung der Gelder und macht klare Vorgaben. So müssen die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf „schutzbedürftige Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer“ beim Heizen und Kühlen sowie bei der Mobilität minimiert werden, ohne die europäischen Klimaziele zu gefährden. Die Maßnahmen und Investitionen aus den Klimasozialplänen müssten an festgelegte Meilensteine und Ziele geknüpft sein, heißt es aus Brüssel. Das sei die Voraussetzung für Zahlungen aus dem Fonds.
EU-Kommission empfiehlt Beispiel Österreich
Das setzt vor allem kleinere EU-Länder mit großer Energiearmut unter Druck. Sie erhalten proportional deutlich mehr Geld aus dem SCF als beispielsweise Deutschland. Allen voran Polen bekommt über 15 Milliarden Euro. In einem Bruegel-Bericht heißt es, dass es vielen Mitgliedstaaten an Vorstellungskraft mangele, was sie auf politischer Ebene mit dem Geld für die Menschen tun können. Die Autoren empfehlen daher, Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig umzusetzen, über die finanziellen Auswirkungen des ETS 2 zu informieren und zu kommunizieren, wie Verbraucher Förderungen erhalten.
Einige Beispiele für Maßnahmen hat die Kommission den Ländern mitgegeben. Darunter Österreichs „Sauber heizen für alle“-Initiative, durch die einkommensschwachen Haushalten die Kosten für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizmethoden erstattet werden, oder Italiens „Reddito Energetico“-Maßnahme zur Unterstützung der Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen.
Weniger als drei Monate vor Ablauf der Frist ist in Brüssel noch kein einziger Plan aus den Mitgliedstaaten eingegangen. Die Kommission hat nach dem 30. Juni fünf Monate Zeit, um die Pläne nach Wirksamkeit und Sachdienlichkeit zu bewerten und gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten zur Nachbearbeitung zurückzuschicken. Kommen die Pläne verspätet an, komme auch das Geld nur verzögert, machte Beatriz Yordi, Direktorin für CO2-Märkte bei der DG Clima in Brüssel, bei einer Bruegel-Veranstaltung deutlich. Das sei vor allem schlecht für die Länder.
Das Original zu diesem Beitrag "EU-Klimasozialfonds: Deutschland droht die Frist für Anträge zu verpassen" von Lukas Knigge stammt von Table.Briefings.
Harald M. Depta ⚡️🚙
Fach-Dozent & Referent für Elektromobilität, Photovoltaik, gewerbliche Fuhrparks | Dozent für DEKRA & TÜV Zertifikatskurse | Themen Workshops | ESG | Über 11 Jahre markenunabhängige Expertise in Beratung & Projektplanung
Die EU hat mit dem Klimasozialfonds (SCF) ein wichtiges Instrument geschaffen, um die sozialen Auswirkungen des Green Deals abzufedern.
Deutschland könnte ab 2026 jährlich eine Milliarde Euro erhalten, um die steigenden Kosten für Öl, Benzin und Gas für einkommensschwache Haushalte abzumildern. Bis Ende Juni muss ein Plan vorgelegt werden, wie diese Mittel genutzt werden sollen.
❗️Die aktuelle Regierung kann sich jedoch nicht intensiv mit diesem Thema beschäftigen, da die neue Regierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformieren oder abschaffen will.
Ohne klare Details wird es schwierig, einen umfassenden Zeitplan und inhaltliche Darstellung zu erstellen.
Einige Empfehlungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) sehen vor, dass Fördermaßnahmen für Gebäudeeffizienz und emissionsarme Mobilität aus dem SCF finanziert werden sollen.
Auch ein gestaffeltes Klimageld könnte Teil des Plans sein, um gezielt einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Allerdings sind Direktzahlungen an die Bevölkerung durch EU-Vorgaben eingeschränkt.
Meine Einschätzung ist, dass die Unsicherheit durch den Regierungswechsel und die geplante Reform des GEG die Planung erschwert. Ein effektiver Klimasozialplan erfordert klare politische Weichenstellungen, die derzeit fehlen. Die Verzögerung könnte vor allem Verbraucher belasten, da der ETS 2 ab 2027 in Kraft tritt und Heizen sowie Tanken verteuern wird.
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