Niklas Stoll / NABU auf LinkedIn
Ich habe einen Blogbeitrag für den Naturschätze Retten Blog des NABU geschrieben, der einen guten Einblick in meine aktuelle Arbeit beim NABU gibt. Dort arbeite ich seit Mai zur EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO), die am 18.8 zwei Jahre alt wird.Die W-VO soll die (trotz teils seit Jahrzehnten geltender umfangreicher Naturschutzrichtlinien) voranschreitenden Abwärtstrends von Biodiversität und des Zustands von Ökosystemen und Arten aufhalten und umkehren.
Hierzu schreibt sie erstmals im Naturschutz verbindliche Ziele und Fristen zur Zielerreichung fest und setzt das Ziel, degradierte Lebensräume und Arten von einem schlechten in einen guten Erhaltungszustand zu versetzen.
Dabei überlässt sie den Mitgliedstaaten aber freie Hand in der Umsetzung.
Zur Zeit dreht sich die politische Auseinandersetzung rund um die W-VO vor allem um den Nationalen Wiederherstellungsplan, mit dem Deutschland, wie alle EU-Mitgliedstaaten, darlegen muss, wie die Ziele erreicht werden sollen.
Während sich die W-VO bereits seit dem Gesetzgebungsprozess 2023 und auch zur Zeit Angriffen aus den Reihen der CDU/CSU/EVP sowie von Verbänden aus Forst- und Landwirtschaft ausgesetzt sieht, findet sich auch immer mehr öffentliche Unterstützung.
NABU hier 12.08.2026
Wiederherstellung zwischen Angriffen und wachsender Unterstützung
Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird am 18. August 2026 zwei Jahre alt.
Neben neuen Angriffen gibt es auch immer mehr öffentliche Unterstützung. Zeit, um die aktuelle politische Dynamik um die W-VO und den Nationalen Wiederherstellungsplan zu beleuchten.
Der aktuelle Stand
Die politische Dynamik um die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) in Deutschland und ihre aktuellste und den Nationalen Wiederherstellungsplan ist auch zwei Jahre nach Verabschiedung im EU-Parlament nicht ruhiger geworden. Ein Jahr nach ihrem ersten Geburtstag lassen sich viele unserer damaligen Aussagen zu den politischen Auseinandersetzungen rund um die W-VO fast deckungsgleich wiederholen. Aber der Reihe nach.
Nachdem die W-VO 2024 beschlossen wurde und seitdem unmittelbar gültiges EU-Recht darstellte, war der nächste große Meilenstein im Prozess die Veröffentlichung der Nationalen Wiederherstellungspläne (NWP) der Mitgliedstaaten. In ihnen sollen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Ziele der W-VO erreichen wollen. Von April bis Juni lief ein öffentlicher Beteiligungsprozess, in dem der Entwurf des deutschen NWP auf einer Online-Plattform kommentiert werden konnte. Am 26. August sollte sich nun das Bundeskabinett mit dem Plan befassen, um die Frist am 1. September einzuhalten, zu der die Mitgliedstaaten den Stand ihrer Pläne an die EU-Kommission übermitteln sollen.
Viel abzustimmen gibt es dabei eigentlich nicht: Der Plan wurde ohnehin in konstanter und engmaschiger Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien und zwischen Bund und Ländern erarbeitet.
Diese Frist wird Deutschland nun vermutlich nicht halten. Der Kabinettsbeschluss wurde aktuell ohne konkretes Datum auf September vertagt. Offiziell heißt es, die Einarbeitung der vielen Tausend Kommentare der Öffentlichkeitsbeteiligung in den aktuellen Entwurf nehme mehr Zeit in Anspruch als geplant. Zu vermuten ist jedoch, dass auch die jüngsten politischen Manöver der Gegner*innen der W-VO eine Rolle spielen. Währenddessen findet sich aber auch immer mehr öffentliche Unterstützung für die Wiederherstellungsverordnung.
Ein Panorama der Angriffe auf die W-VO
Dass Landbesitzendenverbände wie die Familienbetriebe Land und Forst (FBLF) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) sowie einige CDU/CSU-Landesagrarminister*innen die W-VO am liebsten loswerden wollen, ist nichts Neues.
Je mehr in den letzten Monaten die institutionelle Festigung der Verordnung voranschritt, etwa durch die Ausarbeitung des NWP, zunehmende gesetzliche Querbezüge zu Wiederherstellung und immer mehr Berücksichtigung in Verwaltungshandeln, desto energischer wurden die Angriffe.
Die bayerische CSU ist immer wieder Vorreiterin dieser Angriffe aus dem politischen Feld.
Am 12. Juni legte Bayern dem Bundesrat erneut seinen Entschließungsantrag vom 11. Februar zur sofortigen Sachentscheidung vor. Mit dem Antrag sollte sich der Bundesrat für eine „Außerkraftsetzung, mindestens aber […] eine unverzügliche grundlegende Überarbeitung der W-VO“ aussprechen. Das Plenum des Bundesrates verwies die Sache allerdings zurück an die zuständigen Ausschüsse, um diese nicht zu übergehen.
Bemerkenswert war immerhin, dass dieser Prozess den ersten konkreten vermeintlichen „Verbesserungs”vorschlag hervorgebracht hat. Der Bauausschuss nämlich forderte ergänzend zu den Ausnahmen für Erneuerbare Energien (Art 6) und Landesverteidigung (Art. 7) eine „Generalausnahme für alle Bauvorhaben“. Und als wäre das nicht genug, sollte der Artikel 8 zu urbanen Ökosystemen komplett gestrichen werden.
Am 17. Juni beschlossen die Regierungsparteien im bayerischen Landtag, CSU und Freie Wähler, einen Dringlichkeitsantrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, im Bund auf die vollständige Aufhebung der W-VO hinzuwirken – was sie ohnehin schon nach Möglichkeiten tat.
Die jüngste Episode von Anti-W-VO-Beeinflussungsversuchen aus Bayern steigert deren Dramatisierung der Lage nochmals.
In einem gemeinsamen Brief beschwerten sich Eric Beißwenger (bayerischer Europaminister, CSU) und Michaela Kaniber (bayerische Landwirtschaftsministerin, CSU) bei ihrem Parteikollegen Manfred Weber (Vorsitzender der EVP-Fraktion im EU-Parlament), sie und die Landnutzenden würden in Brüssel „und auch von Dir nicht richtig gehört, sondern vertröstet oder gar nicht erst wahrgenommen“. Dabei hänge die „unselige“ W-VO „wie ein Damoklesschwert über unserer jahrhundertealten bayerischen Heimat“.
In dieser Dynamik drückt sich auch ein aktueller Machtkampf zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chef Markus Söder und Weber aus: Weber hatte im Mai in einem offenen Brief Söder indirekt scharf angegriffen.
Frist wird verfehlt
Die Umsetzung der W-VO befindet sich also in einer paradoxen Situation. Einerseits arbeiten bayerische Behörden (und diejenigen anderer kritischer unionsgeführter Bundesländer) gemäß der gesetzlichen Vorgaben an der Umsetzung der W-VO und der Ausarbeitung des NWP.
Andererseits versuchen einige Akteure aus der Union, die W-VO über den Bundesrat und das Bundeskabinett rückabzuwickeln. Hierfür lobbyieren nicht nur, aber insbesondere bayerische Minister*innen stellvertretend und zusammen mit den Landbesitzendenverbänden ihre eigenen Parteikolleg*innen auf höchster Ebene in Brüssel und Berlin. Diese können oder wollen jedoch nicht ausschließlich den landespolitischen Forderungen und den Interessen der Verbände folgen, obwohl sie deren inhaltliche Positionen teilen.
Es ist dieser politische Kontext, in dem nun der eigentlich für den 26. August geplante Kabinettsbeschluss zum Wiederherstellungsplan vertagt wurde.
Die fristgerechte Einreichung bei der EU-Kommission zum 1. September ist damit hinfällig.
Deutschland steht mit dieser Verspätung zwar nicht alleine da und der Schaden ist überschaubar. Dennoch ist der Termin gesetzlich in der W-VO festgeschrieben und sollte eingehalten werden.
Die Frist zu reißen entbehrt trotz der bisherigen Mängel des Plans jeder Rechtfertigung.
Der aktuelle Entwurf ist ein Zwischenstand und wird unabhängig von Fristen und Rückmeldungen der Kommission sowieso weiter überarbeitet. Wichtig ist nun also, im offiziellen Prozess einen Schritt voranzukommen und als größter EU-Mitgliedstaat nicht mit schlechtem Beispiel voranzugehen.
Die zentralen Argumente
In den genannten Briefen, Pressemitteilungen und anderweitigen öffentlichen Botschaften wiederholen sich immer noch und immer wieder dieselben Argumente und Befürchtungen, die völlig überdimensioniert werden und an der politischen Realität vorbeigehen. Im Folgenden sei auf zwei zentrale Argumente eingegangen, die auch in den aktuellen Auseinandersetzungen immer wieder auftauchen.
Da eine Hauptgruppe im Ringen um die W-VO die Forstbesitzenden sind, entzündet sich ein zentraler Kritikpunkt immer wieder am Wald.
Die W-VO bremse einen klimaresilienten Waldumbau aus, weil sie ein „Zurück“ zu früheren Naturzuständen und Baumarten verlange und keine Flexibilität zur Klimaanpassung erlaube. Michaela Kaniber trieb dieses Argument sogar so weit, zu behaupten, die W-VO verhindere damit Maßnahmen zur Verringerung von Waldbränden.
Diese Argumente beziehen sich inhaltlich auf den Artikel 4 der W-VO mit seinem Ziel der Verbesserung der FFH-Lebensraumtypen. In der Tat dürfen in diesen für den Naturschutz besonders wertvollen Flächen keine nicht-heimischen Baumarten wie Douglasien oder Roteichen gepflanzt werden. Bei heimischen Baumarten gibt es mit Blick auf den Klimawandel mehr Flexibilität und auch Managementwechsel von einem Lebensraumtyp zu einem anderen sind – nicht erst seit der W-VO – möglich (z.B. von Buchen zu Eichen in Brandenburg, siehe hier S.79).
All diese in Deutschland noch nicht annähernd ausgeschöpften Flexibilitäten finden sich in der neuesten FFH-Leitlinie der Kommission für die „Anpassung von Natura 2000 Gebieten an den Klimawandel“ bzw. deren über zehn Jahre alten Vorgängerversion.
FFH-Lebensraumtypen machen aktuell 17 Prozent der Waldfläche aus, wobei der Anteil im Privatwald noch weit geringer sein dürfte. Auf der restlichen Fläche steht einem Waldumbau mit forstpolitisch fragwürdigen Arten wie der Douglasie hingegen seitens der W-VO nichts entgegen.
Einen weiteren wichtigen Kritikpunkt bildet die vermeintlich nicht gesicherte Finanzierung der W-VO:
Dem könnte man die Frage entgegenhalten, welche neuen politischen Verpflichtungen jemals von Beginn an vollfinanziert waren. Für neue Gesetze ist in der Regel das nötige Geld nicht schon vollständig vorhanden – erst recht in der EU. Gesetze balancieren politische Prioritäten neu aus, was sich anschließend in den Haushalten der EU, des Bundes und der Länder abbilden muss.
Wie schnell bei entsprechendem politischen Willen plötzlich neues Geld gefunden werden kann, haben uns die letzten Monate gezeigt (Stichwort Tankrabatt).
Im Übrigen erhöht Deutschland beständig seine Ausgaben für Naturschutz und natürlichen Klimaschutz (was vor allem Waldbesitzer*innen, Landnutzenden und Kommunen zugute kommt!), wobei sich auch gezeigt hat, dass Mittelabflüsse und Absorbtionsraten nach Jahrzehnten der Unterfinanzierung nur langsam hochskaliert werden können.
Dass es im Naturschutz eine Finanzlücke gibt, ist im Übrigen nicht neu.
Forderungen, diese zu schließen, kommen vor allem von den Umweltverbänden. Der Großteil der Akteure, die gerade die fehlende Finanzierung gegen die W-VO ins Feld führen, hat sich bisher nicht für mehr Mittel eingesetzt.
Einerseits werden der W-VO also finanzielle Unklarheiten vorgehalten, die politisch zu lösen sind, anstatt sie als Totschlagargument zu nutzen. Andererseits sind es komplexe, konstruierte Wenn-Dann-Verkettungen, die aus der W-VO abgeleitet werden, die enthaltenen Ausnahmeregelungen ignorieren und die Folgen der Regelungen für die Praxis der Landnutzenden überdimensionieren und dramatisieren.
Fakt ist, dass die W-VO als Politikplanungsrecht den Mitgliedstaaten keine Vorgaben macht, wie sie die Ziele erreichen sollen. Bund und Länder machen im NWP oder anderweitig keinerlei Anstalten, die Ziele ordnungsrechtlich erreichen zu wollen. Vielmehr wird voll auf Freiwilligkeit, Förderung und Kooperation gesetzt.
Wachsende Unterstützung
Während die lautstarke, immer gleiche Kritik also auch zwei Jahre nach Verabschiedung der W-VO nicht abreißt, lässt sich auch einiges Positives berichten. Nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch aus zivilgesellschaftlicher und ökonomischer Richtung findet sich immer mehr Unterstützung.
In NRW hat sich im Juli ein breites Bündnis von 30 Organisationen aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sport, Wirtschaft und Ernährung, Nachhaltigkeit, Naturschutz sowie Garten‑ und Landschaftspflege hinter die W-VO gestellt. Teil davon ist etwa die Emschergenossenschaft, die mit der Renaturierung der Emscher bereits seit Jahrzehnten auf beeindruckende Weise und mit großem Erfolg Natur wiederherstellt.
Ähnlich wie schon im Gesetzgebungsprozess der W-VO auf europäischer Ebene hat sich auf Bundesebene eine Reihe großer Unternehmen in einer gemeinsamen Allianz für die konsequente Umsetzung der W-VO rund um den NABU versammelt.
Bei einem Empfang beim NABU Bundesverband, ebenfalls im Juli, betonte Jörg Assmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer: „Naturschutz ist ein wirtschaftlicher Standortfaktor“ und „kein ‚Nice-to-have“; funktionierende Ökosysteme seien die „kostengünstigste Versicherung gegen Extremwetter, die wir haben“ Wenn eine milliardenschwere Branche, die für das Funktionieren von Volkswirtschaften in Zeiten zunehmender klimawandelbedingter Extremwetterereignisse essenziell ist, den Wert einer intakten, resilienteren Natur betont, sollte die Politik genau zuhören.
Bei derselben Veranstaltung betonte auch Wolfgang Schötz, Chief Sustainability Officer der Krombacher Gruppe, die Bedeutung von Wiederherstellung von Wäldern für die Wasserversorgung – allgemein und für die Wirtschaft.
Die Liste dieser Unterstützer*innen und ihrer Themenbereiche zeigt die vielfältigen sozialökologischen und ökonomischen Probleme, für die die W-VO notwendige Antworten liefert, die ihre Gegner*innen schuldig bleiben:
- Mehr Stadtgrün und Bäume gegen Hitzewellen (an denen dieses Jahr in Deutschland bereits fast 10000 Menschen gestorben sind);
- Auen-, Fluss- und Moorrenaturierung gegen Hochwasser, Wasserknappheit und Waldbrände;
- naturnaher Waldumbau;
- eine Umkehrung des Rückgangs der Biodiversität für resiliente Ökosysteme und eine produktive Landwirtschaft unter klimatischem Stress;
- und generell eine widerstandsfähige Natur für wirtschaftliche Stabilität.
Naturwiederherstellung hat also einen großen gesellschaftlichen Rückhalt, der jedoch häufig weniger sicht- und hörbar ist als die Vorstöße ihrer wenigen lauten Gegner*innen.
Wie weiter?
Das Ringen um die W-VO geht also unvermindert weiter, während sie im Verwaltungshandeln immer mehr zur Realität wird. Die regelmäßigen Angriffe auf die W-VO können leicht darüber hinwegtäuschen, wie viel Unterstützung Naturwiederherstellung tatsächlich gesellschaftlich genießt – von der Bevölkerung, über die Zivilgesellschaft, bis hin zur Wirtschaft. Die Liste der gesellschaftlichen und ökologischen Probleme, auf die Wiederherstellung antwortet, ist lang. Die Liste ihrer Unterstützer*innen wächst.
Jede weitere Hürde, die die W-VO im Prozess ihrer Umsetzung und Verankerung in Recht und Verwaltung nimmt, ist daher zu begrüßen. Der Wiederherstellungsplan muss nun so schnell wie möglich an die EU-Kommission übermittelt und dann gründlich weiter ausgearbeitet werden.
News 2025 Oktober hier
Deutsche wollen von der Politik mehr Einsatz für Wiederherstellung der Natur
NABU-Umfrage zeigt Wunsch nach politischer Umsetzung
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des NABU zeigt: Vielen Menschen in Deutschland ist es wichtig, dass das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ambitioniert umgesetzt wird. Es wurde vor über einem Jahr in der EU beschlossen, die Umsetzung ist Pflicht.
Eine große Mehrheit in Deutschland befürwortet das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und wünscht sich einen stärkeren politischen Umsetzungswillen. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Civey-Umfrage* im Auftrag des NABU hervor.
Fast 85 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass sie es gut finden, dass sich die EU-Mitgliedsländer im vergangenen Jahr auf dieses Gesetz geeinigt hatten. Außerdem ist es einer großen und parteiübergreifenden Mehrheit wichtig, dass in Deutschland Maßnahmen ergriffen werden, um Natur langfristig zu erhalten beziehungsweise zerstörte Natur wiederherzustellen.
„Die Umfrage zeigt klar: Die Menschen erwarten, dass die Politik jetzt handelt und konkrete politische Maßnahmen für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur ergreift“, betont NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Natur bedeutet aus Sicht der Befragten in erster Linie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Außerdem spielt sie für unsere Lebensqualität eine zentrale Rolle – sowohl in ländlichen als auch in dicht besiedelten Regionen. Rund 95 Prozent der Befragten gaben an, die Natur sei für sie wichtig, beispielsweise als Lieferant für frische Luft, um sich zu bewegen und zu erholen.
Die Natur spielt eine wichtige Rolle für die Lebensqualität - Grafik: Magdalena Michalka
Darüber hinaus beschäftigen die Folgen der Klimakrise viele Befragte: Sie sorgten sich am häufigsten über Trockenheit und Dürre, gefolgt von Hitze und Starkregen. Dabei kommt wiederhergestellter Natur eine Schlüsselrolle zu: Sie ist der beste Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise. Denn intakte Ökosysteme speichern nicht nur Kohlenstoff, sondern helfen auch, den Landeswasserhaushalt zu regulieren.
Der NABU treibt verschiedene Projekte zur Wiederherstellung von Natur aktiv voran, beispielsweise durch die Renaturierung der Unteren Havel oder durch die Wiedervernässung von Mooren in Deutschland und Europa.
Sie möchten uns dabei helfen? Mit einer Moor-Patenschaft können Sie unser Engagement unterstützen.
Die EU-Mitgliedsländer haben 2024 mit einem Gesetz beschlossen, zerstörte Natur wiederherzustellen. Das Gesetz schafft erstmalig in der Geschichte einen verbindlichen Rahmen, um den fortschreitenden Naturverlust zu stoppen und geschädigte Natur wieder in die Lage zu versetzen, Funktionen wie Wasserrückhalt und die Speicherung von Kohlendioxid zu übernehmen.
Dafür erstellt Deutschland aktuell seinen nationalen Wiederherstellungsplan. Bis September 2026 muss dieser eingereicht werden.
*Die Befragung wurde vom 4. bis 13. September 2025 vom Umfrageinstitut Civey im Auftrag des NABU durchgeführt. An der repräsentativen Stichprobe nahmen über 5 000 Bundesbürger*innen ab 18 Jahren teil.
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