Mittwoch, 24. Februar 2021

 

Gemeinsame Erklärung der Fraktionen FWV und der GoL

zum Verlauf der Abstimmung in der GR-Sitzung vom 23.02.2021 zum Thema

„Stellungnahme der Gemeinde Salem zur 2. Offenlage des Regionalplans B-O“

(Endfassung vom 16.03.2021)

 

Am 5. Januar 2021wurde der Gemeinderat vom Bürgermeister angefragt, ob eine erneute Beratung im Gemeinderat zum Thema Regionalplan Bodensee Oberschwaben notwendig und gewünscht sei.

Am 03. Februar reichten wir unseren gemeinsamen Antrag mit Anschreiben fristgerecht zur Behandlung am 23.02. ein. Dieser nahm Bezug zu Änderungen, welche in der 2. Offenlage im Vergleich zum 1. Entwurf entstanden waren.

Dem hierdurch erhöhten Druck auf den Standort Salem konnte nach unserer Auffassung nur durch die Rücknahme des Begriffs „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ entgegengewirkt werden. Wir verstanden unseren Antrag, insbesondere durch die Beschränkung auf diesen Aspekt, als sehr weitreichenden und daher konsensfähigen Kompromiss.

Eng verknüpft mit unserem Antrag war die ausdrückliche Bitte an Herrn Härle, im Falle eines eigenen Beschlussantrages der Verwaltung, diesen dem Gemeinderat ebenfalls im Rahmen der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, wie es das Verfahren vorsieht. Dies erfolgte nicht, so dass der Gemeinderat davon ausgehen musste, dass kein fertiger Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung gebracht werden würde.

In der Gemeinderatssitzung am 23. Februar trugen wir unseren Antrag vor, die Verwaltung nahm hierzu Stellung. Nach einem sachlichen Austausch zwischen Gemeinderäten, Verwaltung und Verbandsdirektor Dr. Franke wollten wir unseren Antrag noch einmal überarbeiten und beantragten eine Sitzungsunterbrechung.

Unmittelbar vor dieser Pause wurden wir mit einem fünfteiligen Beschlussantrag der Verwaltung konfrontiert, der fertig ausgearbeitet ohne detaillierte Erläuterung an die Leinwand projiziert wurde. In diesem Antrag sollten schon 2019 beschlossene, und von uns nicht mehr zur Diskussion gestellte Punkte, wie zum Beispiel die Akzeptanz zur Rücknahme des Grünzuges, nochmal zur Abstimmung gebracht werden.

Während der Sitzungsunterbrechung haben wir intern unseren Antrag überarbeitet, was ausdrücklicher Zweck der Sitzungsunterbrechung war. Über den Antrag der Verwaltung wurde nicht debattiert, da dieser nach unserer Ansicht nicht der weiterreichende Antrag war.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wollte Herr BM Härle die Anträge unserer Fraktionen mit seinen Anträgen verknüpfen. Dem widersprachen wir mit dem Hinweis darauf, dass wir unsere Anträge für die Weitergehenden hielten und ohne Beratung die Anträge nicht verknüpfen konnten. Dem wurde von Seiten der Verwaltung so stattgegeben.

Unsere Anträge kamen zur Abstimmung, das Ergebnis ist protokolliert.

Daran anschließend hat Herr Bürgermeister Härle als Leiter der Sitzung aber nicht, wie ansonsten so gehandhabt, seinen nachgestellten Antrag zurückgezogen oder darüber eine Aussprache herbeigeführt, sondern direkt im Anschluss an unseren Hauptantrag zur Abstimmung gebracht.

Durch dieses Vorgehen wurde unter Punkt 3 ein Widerspruch zum beschlossenen Antrag ausgelöst.

Im Wortlaut: „Die Gemeinde unterstützt die Fortschreibung des Regionalplans und die Rücknahme des Grünzuges zwischen Neufrach und Buggensegel, damit auch in Zukunft noch eine gewerbliche Weiterentwicklung des zentralen Gewerbegebietes denkbar und möglich ist.“

Das Akzeptieren dieser Formulierung hätte das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe beinhaltet, was ja gerade mit großer Mehrheit abgelehnt worden war. Insofern eine vom Verfasser nicht nur unglückliche, sondern widersprüchliche Verknüpfung zweier Sachverhalte.

Warum konnte es dazu kommen? Warum wurde uns der Antrag der Verwaltung nicht rechtzeitig vorher zugestellt, zumal es sich ja nicht um einen spontanen Antrag gehandelt hat, welcher aus dem Sitzungsverlauf heraus entstanden ist? Warum wurde dieser Antrag, nach Abstimmung des weitergehenden Antrags, nicht zurückgenommen?

Als Sitzungsleiter sollte einem Bürgermeister daran gelegen sein, widersprüchliche Situationen zu vermeiden, nicht, sie zu provozieren.

Fakt ist: Unser Antrag akzeptierte die Rücknahme des Grünzuges schon mit der Bejahung zur gewerblichen Entwicklung vor Ort, d.h.  dieser Bestandteil der Regionalplanung wurde von den Fraktionen GoL und FWV im Hauptantrag nicht mehr angerührt - aus Achtung vor dem Gemeinderatsbeschluss im Oktober 2019.

Der entstandene Widerspruch zwischen der lokalen Gewerbeentwicklung und der Beibehaltung des Grünzugs wurde durch Herrn BM Härle in voller Kenntnis unseres bereits positiv beschlossenen Antrages und ohne Notwendigkeit herbeigeführt.

Es hätte genügt, die ergänzenden Anträge der Verwaltung, wie rechtlich vorgesehen und im Vorfeld ausdrücklich erbeten, dem Gemeinderat vorher zur Kenntnis zu geben. Dann wäre dieser Widerspruch sicher aufgelöst worden, bzw. überhaupt nicht entstanden und der Antrag der Verwaltung gar nicht zur Abstimmung zugelassen worden.

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