Dirk Neubauer
Na, wer hätte das gedacht?
Wir sind eben noch nicht ganz in Trumpetistan angekommen. Hier spricht eine Gericht noch, wenn es denn sein muss. Und das muss es leider.
Neolibertäre stört dies. Freunde der Zukunft und Vernunft sind dankbar. Schade nur, dass man Menschenverstand in Deutsche Umwelthilfe gewinnt
FOCUS-online-Redaktion / dpa, 29.01.2026
Nach Klima-Urteil: Bundesregierung kündigt neuen Klimaplan bis März an
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Was bedeutet das Urteil für zukünftige Maßnahmen?
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch.
Schwarz-Rot muss nachbessern – Umweltministerium wird liefern
Die Bundesregierung will nun Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern "alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026", kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an.
Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. "Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat", sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen".
Bundesgericht verdonnert Schwarz-Rot zu mehr Klimaschutz
Schon vor einem Jahr hat das OVG entschieden, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfülle. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Umweltverbände können für mehr Klimaschutz klagen
Gegen dieses Urteil hatte die Bundesregierung Revision eingelegt, über die jetzt der 7. Senat unter Vorsitz des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gingen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände einen Anspruch darauf haben, eine Ergänzung solcher Pläne einklagen zu können.
"Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
Neues Klimaschutzprogramm schon in wenigen Wochen?
Vertreter der Bundesregierung sagten bereits in der Gerichtsverhandlung, dass schon Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden solle. Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass eine neue Bundesregierung dies innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode erledigen muss. Wegen des Scheiterns der Ampel-Bundesregierung folgt auf das 2023er-Programm nun schon nach drei Jahren ein neuer Plan.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewährleisten. Es schreibt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren von Energiewirtschaft über Verkehr bis hin zur Landwirtschaft vor. Auf Basis des Gesetzes entsteht das Klimaschutzprogramm, in dem die Bundesregierung festlegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen.
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