Zeit hier Quelle: DIE ZEIT, AFP, edd 11. Juni 2026
Linke prüft Klage gegen Heizungsgesetz nach Debatte im BundestagDie Kontroverse um das Heizungsgesetz geht weiter: Bei der ersten Lesung im Bundestag zeigt sich die Opposition unzufrieden. Die Linke erwägt sogar eine Klage.
Die Opposition zeigt sich zutiefst unzufrieden mit dem geplanten Heizungsgesetz. Grüne und Linke kritisierten während der ersten Lesung im Bundestag einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter während der aktuellen Ölkrise. Die Linke prüft sogar eine Klage gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss. Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss. Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Grüne sehen Gesetz »jetzt schon« als gescheitert an
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz »jetzt schon gescheitert«. Angesichts der »größten Ölkrise aller Zeiten« wirke das geplante Gesetz aus der Zeit gefallen. Es sei das Ergebnis eines »völlig überdrehten Furors« gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), das Ergebnis einer »Spirale der Wut«.
Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons »vergessen« – für diese gebe es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen würden alleingelassen, kritisierte Dröge.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein »Heizungshammer« wie das alte Gesetz. Die stufenweise Einführung erneuerbarer Energien komme einem Verbot von Öl und Gas gleich, behauptete Bernhard. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen wolle, ob »genügend von dem Biomist da ist«.
Koalition verteidigt Gesetzesentwurf
Union und SPD verteidigten hingegen den Gesetzesentwurf. Wirtschaftsministerin Reiche sagte, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gebe der Staat zwar den Weg vor, die Bürgerinnen und Bürger würden jedoch am Ende entscheiden.
Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO₂-Reduktion und verwies auf die sogenannte Biotreppe. Dabei sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Reiche sagte, die Wärmepumpe werde »in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein«. Die Förderung für den Einbau »setzen wir fort, das ist fest verabredet«. Steigende Stückzahlen sollen laut Reiche dazu führen, dass die Preise sinken.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst miterarbeitete Heizungsgesetz ändert. Das Heizungsgesetz der Ampel habe »nicht die erforderliche Akzeptanz« gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, »das zu realisieren«. Der »neue Weg in die Wärmewende« biete mehr Wahlfreiheit.
Gesetzesentwurf aus der Ampel-Zeit
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die Biotreppe, Netzentgelte und CO₂-Preis anfallen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – »derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten«. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen. Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO₂-Preis vollständig tragen sollen.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als »handwerklich mangelhaft« kritisiert, er führe zu »übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand«. Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Focus hier Vera Stary 11.06.2026,
Union wirbt mit Studien, die ihr Heizgesetz infrage stellen
Kurz vor der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Bundestag hat die CDU/CSU-Fraktion ein Argumentationspapier zur Verfügbarkeit von Biomethan verschickt. Die darin zitierten Studien zeichnen jedoch ein deutlich kritischeres Bild, als das Schreiben vermuten lässt.
Am Donnerstag berät der Bundestag erstmals über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem GModG will die Bundesregierung das unter dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung überarbeiten und durch einen, wie es von Seiten der CDU/CSU heißt, „technologieoffenen, flexiblen und praxistauglichen Rahmen“ ersetzen.
Kernstück des neuen Gesetzes ist die sogenannte Bio-Treppe, die regelmäßig für Kritik sorgt. Anstatt einen bestimmten Heizungstyp vorzuschreiben, erlaubt das Gesetz ab Juli weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl betrieben werden.
Zentraler Kritikpunkt ist die Frage, ob ausreichend Biomethan zur Verfügung steht, um den künftigen Bedarf zu decken. Sepp Müller, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher Andreas Lenz (CSU) haben darauf nun mit einem Rundschreiben reagiert.
Darin heißt es: „Ein Blick auf die Studienlage zeigt jedoch: Deutschland verfügt bereits heute über eine leistungsfähige Biogaswirtschaft.“ Ein genauerer Blick auf die von der Union herangezogenen Studien zeichnet jedoch ein differenzierteres Bild: Zwar ist kurzfristig von einer ausreichenden Verfügbarkeit von Biomethan auszugehen, langfristig äußern die Studienautoren jedoch Zweifel. Diese werden im Rundschreiben nicht thematisiert.
Biomethan im Argumentationspapier der Union
Die geplante Bio-Treppe sieht vor, dass neue Gas- und Ölheizungen schrittweise steigende Anteile sogenannter grüner Gase einsetzen.
Konkret reicht der geplante Pfad von 10 Prozent ab 2029 über 15 Prozent ab 2030 und 30 Prozent ab 2035 bis hin zu 60 Prozent ab 2040.
Ergänzend dazu ist eine Grüngasquote vorgesehen, die ab 2028 die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl verpflichtet, Biomethan beizumischen.
Im Argumentationspapier rechnen die Autoren vor, dass Ende 2025 rund 290 Biomethananlagen etwa 12,8 TWh produzieren, zuzüglich 3,5 TWh Importen. Durch eine kurzfristige Ausweitung auf 14,5 TWh stünden demnach „unmittelbar“ rund 16 bis 18 TWh zur Verfügung – ausreichend, um die ersten Stufen der Bio-Treppe zu bedienen.
Für das langfristige Potenzial bis 2050 verweist die Union auf sechs Studien mit deutlich unterschiedlichen Ergebnissen, die von 40 bis 228 TWh reichen. Das Fazit der beiden Politiker lautet daher: Entscheidend sei nicht die grundsätzliche Verfügbarkeit von Biomethan, sondern die Frage, wie die vorhandenen Potenziale erschlossen werden können.
Was die zitierten Studien sagen
Ein zentrales Dokument in der CDU-Argumentation ist eine im Mai 2026 veröffentlichte Analyse der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit dem Titel: „Potenziale für und Bedarfe von grünen Gasen und Ölen im Gebäudebereich“. Das Fraktionsschreiben greift zentrale Aussagen dieser Studie auf, lässt jedoch wesentliche Ergebnisse unerwähnt.
Kurzfristig machbar, mittel- und langfristig kritisch: Die dena bestätigt, dass die erste Stufe der Bio-Treppe mit vorhandenem Biomethan gedeckt werden kann. Gleichzeitig warnt sie: Der Gesamtbedarf allein im Wohngebäudebereich liegt bei rund 260 TWh (plus 100 TWh in Nichtwohngebäuden). Bei niedrigen Sanierungsraten bliebe 2045 noch ein Bedarf von 200 TWh – das Vierfache der inländischen Potenziale aus Abfall- und Reststoffen.
Deutlich höhere Kosten: Biomethan ist bereits heute zwei- bis dreimal so teuer wie Erdgas. Mit steigender Bio-Treppe und sinkender durchgeleiteter Gasmenge würden die Netzentgelte für alle Gaskunden steigen. Zusätzliche Nachfrage aus Industrie und Verkehr würde den Preis weiter treiben.
Klimaziel 2045 in Gefahr: Die dena kritisiert, dass nach dem GModG-Entwurf auch nach 2040 noch Gas- und Ölheizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden könnten, die ihre technische Lebensdauer noch nicht erreicht haben. Das widerspreche dem Ziel der Klimaneutralität 2045.
Weitere zitierte Studien (ältere dena-Studien, DVGW und IZES) bestätigen zwar grundsätzliche Potenziale, betonen aber die Konkurrenz um Biomethan. Besonders die IZES-Studie macht deutlich, dass Biomethan in Industrie und Stromerzeugung (vor allem bei Dunkelflauten) systemisch wertvoller eingesetzt werden könnte als im Gebäudebereich. Die Autoren warnen vor einer falschen Priorisierung.
Breite Kritik an der Grüngasquote
Ein breites Bündnis – von der Deutschen Umwelthilfe bis hin zum Energiekonzern Eon – hat die geplante Grüngasquote im Gebäudesektor am Montag scharf kritisiert. Die Unterzeichner eines gemeinsamen Appells warnen davor, dass knapp verfügbares Biomethan in einen Sektor gelenkt werden könnte, der sich vergleichsweise effizient elektrifizieren lasse, und damit dort fehle, wo es aus ihrer Sicht strategisch dringlicher benötigt werde.
In dem Schreiben heißt es: „Eine Grüngasquote (GGQ) im Gebäudebereich wirkt auf den ersten Blick plausibel, würde in der Praxis aber knappe grüne Gase – insbesondere Biomethan – in einen Sektor lenken, der sich in der Breite effizient elektrifizieren lässt.“ Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive brauche Biomasse daher eine klare Nutzungshierarchie. Insbesondere die Chemie- und Grundstoffindustrie sei langfristig auf nachhaltige Kohlenstoffquellen angewiesen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Verfassungsmäßigkeit ungeklärt
Auch die rechtliche Einordnung des Vorhabens ist umstritten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, eine Klage vorzubereiten. Nach ihrer Auffassung verstoße das Gesetz zur Modernisierung des Gebäuderechts (GModG) gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot, da die Klimawirkung der Bio-Treppe und der Grüngasquote geringer ausfalle als die des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Bundesregierung konnte eine verfassungsrechtliche Prüfung bislang nicht abschließend bestätigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte den Entwurf vor der Kabinettsbefassung nicht vollständig prüfen können; weitere Prüfschritte seien nicht vorgesehen, heißt es in einer Antwort von Staatssekretär Frank Wetzel (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Michael Kellner. Das BMJ verwies wiederum auf das federführende BMWE, das nach eigener Aussage jedoch nicht über ausreichendes fachliches Detailwissen zur Bewertung der Klimawirkung verfügt.
Opposition reagiert entsetzt
Die Einführung der Grüngasquote und der sogenannten Bio-Treppe ist politisch hoch umstritten. Neben Umweltverbänden und Teilen der Energiebranche äußern auch politische Akteure Zweifel an Wirksamkeit, Kosten und Klimanutzen der geplanten Regelung.
Auch in einer Kleinen Anfrage im Bundestag (Drucksache 21/6229) wird die Bundesregierung mit grundlegenden Unsicherheiten konfrontiert – von der Klimawirkung über die Versorgungssicherheit bis hin zu Preisrisiken und der rechtlichen Tragfähigkeit des Modells. In ihren Antworten bleibt sie jedoch in zentralen Punkten vage und verweist stattdessen wiederholt auf noch ausstehende Ausarbeitungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert gegenüber FOCUS online Earth: „Die Bundesregierung killt die Wärmepumpe und setzt auf sogenannte ‚grüne Gase', bei denen die Verfügbarkeit ungeklärt und immense Kosten vorprogrammiert sind. Wer so handelt, ist von seinen populistischen Forderungen verblendet.“
Zudem moniert das Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages: „Die sogenannte ‚Grüngasquote‘ wird als Fortschritt verkauft, ist aber in Wahrheit ein Etikettenschwindel. Sie öffnet die Tür dafür, weiterhin neue Gasheizungen einzubauen und zementiert damit fossile Abhängigkeiten für Jahrzehnte.“
Heftige Debatte über sanft umgetauftes Gesetz
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestagsdebatte-gebaeudemodernisierungsgesetz-100.html?utm_source=flipboard&utm_content=topic%2Fde-politikdeutschland
Neustart oder Kostenfalle? Debatte um neues Heizgesetz
https://www.zeit.de/news/2026-06/11/neustart-oder-kostenfalle-debatte-um-neues-heizgesetz?utm_source=flipboard&utm_content=topic%2Fde-nachrichten
Reiches neues Heizungsgesetz tritt hitzige Debatte los
https://www.n-tv.de/politik/Reiches-neues-Heizungsgesetz-tritt-hitzige-Debatte-los-id30954825.html?utm_source=flipboard&utm_content=topic%2Fde-politik
Warum Reiches Pläne die Energiewende teurer machen könnten
https://www.sueddeutsche.de/wissen/katherina-reiche-kritik-energiewende-redispatch-strom-li.3495284
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