Jochen Vorländer / LinkedIn
GModG: die Bundesratsausschüsse haben (59 Seiten) vorgelegt
Die Empfehlungen zur 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 des Bundesrats zum
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“
umfassen insgesamt 59 Seiten und teilweise konkrete Vorschläge und auch klare Positionierungen wie Nr. 61. g):
„Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form handwerklich mangelhaft ist und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führt. Wichtige Fragen des Vollzugs bleiben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist.“
Zu den konkreten Vorschlägen gehören als Nr. 1 ein „Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften“ sowie unter Nr. 16 eine eng gestaffelte Bio-Treppe:
- 2029 10 %
- 2030 15 %
- 2031 20 %
- 2032 25 %
- 2033 30 %
- 2034 35 %
- 2035 40 %
- 2036 45 %
- 2037 50 %
- 2038 55 %
- 2039 60 %
- 2040 65 %
- 2041 70 %
- 2042 75 %
- 2043 80 %
- 2044 90 %
- 2045 100 %
Welche der 67 einzelnen Beschlussvorlagen vom Bundesrat angenommen und dann der Bundesregierung übermittelt werden, ist bis zum 12. Juni 2026 vollkommen offen.
Aber sicherlich sind einige davon schon vorher Diskussionsthemen. Einen Tag vorher wird der Bundestag wohl in der 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung an die Ausschüsse überweisen. Die Bundesregierung wird dann die Stellungnahme des Bundesrats, wohl mit einer Gegenäußerung, an den Bundestag weiterleiten.
Das Dokument mit den Beschlussvorlagen der Ausschüsse: https://lnkd.in/ejpC_8cr
Konkretisierung Jochen Vorländer
Eng beieinander liegende „Eckpunkte“ der beiden Bio-Treppen im Jahr 2029, 2030 sowie 2039/40 könnte zu der Annahme verleiten, dass sie sich ähneln.
Das wäre dann eine Fehlannahme: Zwei Gas-Heizungen mit einem Gesamtgasverbrauch von 20.000 kWh/a würden von 2029 bis einschließlich 2044 107.000 kWh Grüngas auf der Bio-Treppe des Entwurfs der Bundesregierung und 153.000 kWh Grüngas auf der feingestuften Bio-Treppe der Ausschussempfehlung benötigen.
Nun könnte man annehmen, dass die Ausschussempfehlung die Bereitstellung der grünen Brennstoffe erschweren würde. Das ist allerdings aufgrund der Abschreckungswirkung nicht automatisch anzunehmen, es könnte sogar das Gegenteil eintreten.
Spannend ist übrigens auch Nr. 10. Zu Artikel 1 Nummer 22 (§§ 42 bis 45 GModG) [das ist der im GModG geplante Ersatz für das „Heizungsgesetz“]
„Artikel 1 Nummer 22 ist zu streichen.“
Die Begründung:
„Die Abkehr von verbindlichen Mindestanforderungen an Heizungsanlagen sowie die Ausweitung von Spielräumen für fossile Heiztechnologien stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen einer konsequenten und planungssicheren Wärmewende. Vor diesem Hintergrund ist die bewährte Systematik aus ordnungsrechtlichen Anforderungen und kommunaler Wärmeplanung beizubehalten. Die Wiedereinführung der 65 %-EE-Mindestanforderung für neu eingebaute Heizungsanlagen gewährleistet, dass Investitionsentscheidungen frühzeitig auf klimaneutrale Technologien ausgerichtet und klimaschädliche Lock in-Effekte vermieden werden.“
Das wäre dann bei der Annahme durch den Bundesrat eine Empfehlung zur Abschaffung der Abschaffung des Heizungsgesetzes...
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