Mittwoch, 3. Juni 2026

Hoppla, der Bundesrat....

 



Jochen Vorländer / LinkedIn

GModG: die Bundesratsausschüsse haben (59 Seiten) vorgelegt

Die Empfehlungen zur 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 des Bundesrats zum

 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“




 umfassen insgesamt 59 Seiten und teilweise konkrete Vorschläge und auch klare Positionierungen wie Nr. 61. g):

 „Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form handwerklich mangelhaft ist und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führt. Wichtige Fragen des Vollzugs bleiben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist.“

Zu den konkreten Vorschlägen gehören als Nr. 1 ein „Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften“ sowie unter Nr. 16 eine eng gestaffelte Bio-Treppe:

  • 2029  10 %
  • 2030  15 %
  • 2031  20 %
  • 2032  25 %
  • 2033  30 %
  • 2034  35 %
  • 2035  40 %
  • 2036  45 %
  • 2037  50 %
  • 2038  55 %
  • 2039  60 %
  • 2040  65 %
  • 2041  70 %
  • 2042  75 %
  • 2043  80 %
  • 2044  90 %
  • 2045 100 %

Welche der 67 einzelnen Beschlussvorlagen vom Bundesrat angenommen und dann der Bundesregierung übermittelt werden, ist bis zum 12. Juni 2026 vollkommen offen. 

Aber sicherlich sind einige davon schon vorher Diskussionsthemen. Einen Tag vorher wird der Bundestag wohl in der 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung an die Ausschüsse überweisen. Die Bundesregierung wird dann die Stellungnahme des Bundesrats, wohl mit einer Gegenäußerung, an den Bundestag weiterleiten. 

Das Dokument mit den Beschlussvorlagen der Ausschüsse: https://lnkd.in/ejpC_8cr


Konkretisierung Jochen Vorländer

Eng beieinander liegende „Eckpunkte“ der beiden Bio-Treppen im Jahr 2029, 2030 sowie 2039/40 könnte zu der Annahme verleiten, dass sie sich ähneln. 

Das wäre dann eine Fehlannahme: Zwei Gas-Heizungen mit einem Gesamtgasverbrauch von 20.000 kWh/a würden von 2029 bis einschließlich 2044  107.000 kWh Grüngas auf der Bio-Treppe des Entwurfs der Bundesregierung und 153.000 kWh Grüngas auf der feingestuften Bio-Treppe der Ausschussempfehlung benötigen.

Nun könnte man annehmen, dass die Ausschussempfehlung die Bereitstellung der grünen Brennstoffe erschweren würde. Das ist allerdings aufgrund der Abschreckungswirkung nicht automatisch anzunehmen, es könnte sogar das Gegenteil eintreten.


Spannend ist übrigens auch Nr. 10. Zu Artikel 1 Nummer 22 (§§ 42 bis 45 GModG) [das ist der im GModG geplante Ersatz für das „Heizungsgesetz“]

„Artikel 1 Nummer 22 ist zu streichen.“

Die Begründung:

„Die Abkehr von verbindlichen Mindestanforderungen an Heizungsanlagen sowie die Ausweitung von Spielräumen für fossile Heiztechnologien stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen einer konsequenten und planungssicheren Wärmewende. Vor diesem Hintergrund ist die bewährte Systematik aus ordnungsrechtlichen Anforderungen und kommunaler Wärmeplanung beizubehalten. Die Wiedereinführung der 65 %-EE-Mindestanforderung für neu eingebaute Heizungsanlagen gewährleistet, dass Investitionsentscheidungen frühzeitig auf klimaneutrale Technologien ausgerichtet und klimaschädliche Lock in-Effekte vermieden werden.“

Das wäre dann bei der Annahme durch den Bundesrat eine Empfehlung zur Abschaffung der Abschaffung des Heizungsgesetzes... 



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