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Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.
An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.
Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.
In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.
Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.
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