Freitag, 17. März 2023

"Wir fördern die Bürgerenergie!"

 Sven Giegold schreibt aus dem Wirtschaftsministerium: Wir fördern die Bürgerenergie!


in der ersten Nachricht vom Januar 2023 geht es um Windkraft, weiter unten in der 2. Nachricht vom März 2023 um Photovoltaik.
Giegold schreibt: "Wir freuen uns bis zum 24. März über weitere Vorschläge und Kritiken! Schon im Mai 2023 wird Robert Habeck die finalisierte PV-Strategie beim 2. PV-Gipfel vorstellen."

Ab Jahresbeginn fördert das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Anlaufkosten von Bürgerenergiegesellschaften für Wind an Land. Seit dem 1.1.2023 unterstützen wir Bürgerenergiegesellschaften, um die Hürde von hohen Planungs- und Genehmigungskosten zu überwinden. 70% - maximal 200.000 Euro pro Windprojekt - fördern wir jetzt über unser neues Programm. Um Doppelförderung zu vermeiden, muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn das Projekt erfolgreich an den Start geht.

Mit diesem Förderprogramm wollen wir wieder mehr Bürgerenergieprojekten zum Erfolg verhelfen. 

Grafik rechts: aus Quarks, zur Veranschaulichung Windkraft vs. Braunkohle

Denn Windanlagen finden mehr Unterstützung, wenn viele Bürger*innen auch finanziell von ihnen profitieren. Das ist auch dringend nötig, denn Erneuerbare Energien sollen bis 2030 einen Anteil von 80% am Bruttostromverbrauch ausmachen. Gleichzeitig soll bei Mobilität und Gebäudewärme immer mehr elektrifiziert werden. Um diesen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen, brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Bürger*innen und Staat.

Erneuerbaren-Vorreiter Dänemark zeigt, dass der Ausbau von Wind an Land besonders gut durch Bürgergesellschaften klappt. Bürgerenergiegesellschaften sind auch Beispiele von Demokratie in der Wirtschaft, bei dem viele Anteilseigner*innen am Boom der Erneuerbaren teilhaben.

Bürgerenergiegenossenschaften sind zudem Beispiele gemeinwohlorientierter Wirtschaft, wie die Bundesregierung sie derzeit mit einer “Nationalen Strategie für Sozialunternehmen und Soziale Innovationen” stärkt. Auch in Deutschland gab es einen Boom an Bürgerenergiegesellschaften und -genossenschaften. Doch während der Jahre der Großen Koalition wurden die Rahmenbedingungen so sehr verschlechtert, dass die Welle von Neugründungen fast zum Erliegen gekommen ist. Das soll sich nun ändern.

Grafik rechts: zur Veranschaulichung Windkraft vs. Atomenergie

Dazu haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben in der EU erreichen können, dass die Verpflichtung zu aufwändigen und unsicheren Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte eingeschränkt wurde. Robert Habeck und ich haben dazu eine Reihe letztlich erfolgreicher Gespräche in Brüssel bei der EU-Kommission geführt.

  •  Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nutzen wir diesen europarechtlichen Spielraum auch aus. Künftig sind Projekte bis zu sechs Windrädern mit maximal 18 MW von dem komplexen Ausschreibungsverfahren befreit. Das neue EEG tritt auch zum 1.1.2023 in Kraft.

  •  Haben wir mit dem “Wind an Land”-Gesetz viele Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen, die bereits in Kraft getreten sind.

  •  Gelang es uns im Dezember 2022 in Brüssel einen “Erneuerbaren Booster” durchzusetzen, der in wenigen Wochen in Kraft tritt. Dieser Booster sichert das “Wind an Land”-Gesetz europarechtlich ab und bringt weitere Erleichterungen beim Genehmigungsverfahren.

  • Und nun stärken wir Bürgerenergiegesellschaften den Rücken.

Etliche Windanlagen haben in den Regionen zu viel Frust geführt, wenn die Erträge bei Eigentümer*innen angekommen sind, die in ganz anderen Regionen wohnten. Ebenso kann es Unfrieden säen, wenn sich viele Anwohner*innen Windräder anschauen müssen, aber nur wenige von ihnen finanziell profitieren. 

Genau hier setzen Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften an. Jedoch haben Bürgerenergiegesellschaften einen strukturellen Nachteil: Sie haben es schwerer Risikokapital für die lange und mit Unsicherheiten behaftete Planungsphase aufzubringen. Denn anders als große Unternehmen können sie solche Kosten und Risiken nicht über viele Projekte verteilen. Deshalb übernimmt nun unser Förderprogramm 70% der Anlaufkosten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören alle Maßnahmen der Vorplanung eines Projektes (wie zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) sowie weitere notwendige Gutachten, die zur Realisierung von Windenergieanlagen beitragen.

Zurückgezahlt werden muss nur, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemissionsgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde. Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. Euro, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

In den letzten Monaten haben wir schon eine starke Beschleunigung der Energiewende z.B. bei der Photovoltaik geschafft. Mehr dazu hier 

Doch bei Wind an Land brauchen wir nun eine große Kraftanstrengung. Die Energiewende wird gelingen, das Klima nachhaltig schützen und uns als Land nach vorne bringen, wenn wir alle mit anpacken! Dazu verbessern wir die Rahmenbedingungen. Wir bleiben dran.

 

Mit erfreuten Grüßen

 Sven Giegold


Für Freund*innen von Definitionen: Eine Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des des neuen Förderprogramms ist jede Genossenschaft oder sonstige Gesellschaft,

a) die aus mindestens 50 natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern besteht,

b) bei der mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlgebiet, das sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage befindet, nach dem Bundesmeldegesetz mit einer Wohnung gemeldet sind, wobei der Abstand im Fall von Solaranlagen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage und im Fall von Windenergieanlagen von der Turmmitte der jeweiligen Anlagen gemessen wird,

c) bei der die Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) oder bei kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren rechtsfähigen Zusammenschlüssen liegen, und

d) bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wobei mit den Stimmrechten nach Buchstabe b in der Regel auch eine entsprechende tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesellschaft und der Mitwirkung an Entscheidungen der Gesellschafterversammlung verbunden sein muss, es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt und es bei einer Gesellschaft, an der eine andere Gesellschaft 100 Prozent der Stimmrechte hält, ausreicht, wenn die letztere die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt.

Schönstes Beamtendeutsch! ;-)

Presseinformation unseres BMWK: hier  und hier

Zur Förderrichtlinie:  hier und hier

Zum reformierten EEG:  hier 



links  hier

Photovoltaik-Strategie: Eine neue Dynamik mit Eurer Hilfe!

Beim ersten PV-Gipfel hat unser BMWK den Entwurf der Photovoltaik-Strategie öffentlich vorgestellt und Robert Habeck hat sie präsentiert. Die Strategie enthält zahlreiche Vorschläge für die Stärkung der industriellen Produktion und heimischen Wertschöpfung in der Solarenergie. Außerdem enthält die Strategie zahlreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau und Förderung von Photovoltaik in Bürger*innenhand, die wir von Unternehmen, Verbraucher*innen und Zivilgesellschaft erhalten hatten.

Eure Vorschläge aus zahlreichen E-Mails, Webinaren und Gesprächen werden nun in die Tat umgesetzt! Die neue PV-Strategie steht nun zur öffentlichen Konsultation. Den Entwurf der PV-Strategie findet Ihr hier.

Wir freuen uns bis zum 24. März über weitere Vorschläge und Kritiken! Schon im Mai 2023 wird Robert Habeck die finalisierte PV-Strategie beim 2. PV-Gipfel vorstellen.

Wir wollen den Ausbau der Photovoltaik weiter beschleunigen. Schon im letzten Jahr haben Unternehmen und Bürger*innen eine neue Dynamik beim PV-Ausbau entfaltet. Die Bundesregierung hat alle Aktiven mit einer großen Reform des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes im vergangenen Jahr unterstützt. Mit der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Jetzt legen wir noch einen drauf. Die neue PV-Strategie enthält dazu elf Handlungsfelder, unterlegt mit konkreten Maßnahmen. Dabei geht es um Entbürokratisierungen genauso wie um Fachkräfte, Rohstoffe und industrielle Produktionsbedingungen.

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen. Im Jahr 2030 soll 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt. Hierfür muss sich der jährliche PV-Ausbau auf 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen (2022: 7,3 GW). 

Das klappt nur, wenn Unternehmen, Kommunen, Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Staat alle Kräfte gemeinsam mobilisieren.

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland entsprechend zu beschleunigen, hat das BMWK für elf Handlungsfelder konkrete Maßnahmen erarbeitet. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten und Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von sogenannten Agri- Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker ausbauen.

Damit die PV-Anlage auf dem Dach zum Regelfall wird, enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich. Um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, hält die PV-Strategie als Maßnahmen unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit.

Grafik rechts: Vergleich der Energiekosten  hier

Um die Anschlüsse von PV-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen, umfassen die Maßnahmen eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch. Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dafür sollen etwa Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Die geplante Erweiterung der Fachagentur Wind an Land wird dazu beitragen, das Thema Photovoltaik konstruktiv zu begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter zu stärken.

Mit erfreuten sonnigen Grüßen

Sven Giegold

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Die Bürokratieabbau-Vorschläge in der Strategie im einzelnen: 

  • Photovoltaik auf dem Dach erleichtern: Hierzu wird u.a. eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie eine Lockerung der Anlagenzusammenfassung angestrebt

  • Mieterstrom und Eigenverbrauch vereinfachen: Eigenverbrauchsvorteile sollen erweitert und neue Beteiligungsformen, wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, in den Blick genommen werden.

  • Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern: Hier sollen Meldepflichten vereinfacht und Doppelmeldungen vermieden werden. Daneben soll der Anschluss per Schukostecker in die Produktnorm eingebracht werden.

  • Netzanschlüsse beschleunigen: Um die Netzanschlüsse zu beschleunigen, sind u.a. eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen sowie verbindliche Netzanschlussfristen für kleine Anlagen vorgesehen. Auch der Zertifizierungsprozess soll vereinfacht und dadurch massentauglich werden.

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