Sonntag, 24. September 2023

Nicht auf dem 1,5-Grad-Pfad: Das Solarpaket erfüllt noch nicht einmal die Vorgaben der EU

 Aus dem Newsletter der Parents4future  hier

Das Solarpaket orientiert sich an den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes von 2021, das Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 als Ziel hat. Mit diesem Gesetz – das in Kürze noch weiter verwässert werden soll – erfüllt Deutschland in keiner Weise seinen notwendigen Beitrag zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze, ja noch nicht einmal die Vorgaben der EU. 

Die Energy Watch Group (EWG) hatte bereits 2021 in einer Studie klargestellt, dass Deutschland seine Stromproduktion bereits bis 2030 vollständig auf Ökostrom umstellen muss. Die Bundesregierung plant für 2030 jedoch nur einen Ökostrom-Anteil von 80 Prozent.

Maßnahmen ungeeignet und bürokratisch

Das Solarpaket enthält deutliche Verbesserungen in den Bereichen Balkon-PV, Mieterstrom und gewerblicher Dachanlagen. Das „Energy Sharing“ sollte, so Fell, jedoch nicht nur für Mieter möglich werden, sondern für alle, einschließlich Hausbesitzer untereinander, ganze Quartiere oder Gewerbebetriebe. Trotz dieser positiven Aspekte werden mit dem Solarpaket nicht einmal die unzureichenden Ausbauziele der Bundesregierung erreicht.

Hier nimmt Fell vor allem die unter Merkel eingeführten hochbürokratischen Ausschreibungsverfahren für Wind- und große Solarprojekte ins Visier: Die Obergrenzen in den Ausschreibungen führen dazu, dass selbst bereits genehmigte Projekte in erheblichem Umfang nicht realisiert werden können. Außerdem führen die Ausschreibungsverfahren – im Gegensatz zu festen Einspeisevergütungen – grundsätzlich dazu, dass Bürgerenergie-Projekte (Landwirte, Genossenschaften, kommunale Unternehmen) systematisch benachteiligt werden. Für die Akteure der Bürgerenergie sind die aufwändigen und unsicheren Ausschreibungsverfahren finanziell oft zu riskant, so dass sie den großen Finanzstrukturen das Feld überlassen müssen, was sich auch nachteilig auf die lokale Akzeptanz der Energieprojekte auswirkt.

Beispiel Freiflächen-PV

Mit dem Solarpaket ist vorgesehen, dass auch Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV in das bürokratische Ausschreibungskorsett gezwungen werden. Fell: „Ich höre schon erste Stimmen von Landwirten, die sagen, dass sie mit ihren Feldern nicht an der Agri-PV teilnehmen können, da sie die hohe Bürokratie der Ausschreibungen wohl neben ihrer bäuerlichen Arbeit nicht schaffen können. …Bürgerenergie wird wieder verhindert.“

Außerdem ist ein De-Facto-Ausbaudeckel für Freiflächen-PV geplant, denn eine Teilnahme an den Ausschreibungen bis 2030 ist nur möglich, bis eine installierte Leistung von 80GW auf solchen Flächen erreicht ist (EEG-Novelle, S. 106). Laut EWG-Studie bräuchte es für die notwendige Vollversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 hingegen in jedem Jahr etwa 40 Gigawatt Zubau an Freiflächen-PV (und gleich viel an Dachanlagen).

Und die Netzintegration? 

Was sagt das Solarpaket zur Integration der Solarenergie in die Netze? Nichts! Nach wie vor werden Stromerzeugung und Stromverteilung isoliert voneinander betrachtet, was zu erheblichen regionalen Ungleichgewichten bei Erzeugung und Verbrauch führt, die über aufwändige Stromtrassen ausgeglichen werden sollen.

Als Gegenmodell hatten Fell und Thure Traber bereits in 2020 in einer Gesetzesstudie Eckpunkte für ein „Sektorenkopplungs- und Innovationsgesetz für Erneuerbare Energien“ (SIG-EE)“ erarbeitet. Durch die Integration verschiedener Formen der Erzeugung erneuerbarer Energie (PV, Wind, Biogas, Wasser) und von Speichertechnologien sollen Anbieter bei angemessener Vergütung eine kontinuierliche Stromlieferung gewährleisten und damit die Übertragungsnetzte entlasten. Der Bundestag muss in angemessener Form endlich auch die Systemintegration der erneuerbaren Energien fördern.

Wolfgang Schöllhammer, OG Mainz


UNTERSTÜTZUNG GESUCHT FÜR DIE NEUE TASKFORCE (TF)
„ABFRAGE KOMMUNALER THG-EMISSIONEN“ 

Am 19.09.2023 wurde in der Bundesdelegiertenversammlung der Antrag für die neue TF vorgestellt. Die Ausgangssituation ist die, dass viele Kommunen ihren CO2-Fußabdruck noch nicht kennen bzw. diesen nicht veröffentlichen (siehe dazu: Treibhausgasemissionen von Kommunen: Klimaziele für jedes Dorf). Die Idee besteht darin, dazu aufzurufen, sich in den Kommunen nach den entsprechenden Informationen zu erkundigen und die Ergebnisse an die Taskforce zurückzumelden, die diese dann in zusammengefasster Form auf einer Homepage und über andere Kanäle veröffentlicht. Wer Interesse hat, bitte einfach unter daniel.gembris@s4f-dresden.de melden.

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