Montag, 6. Juni 2022

Salem hat jetzt ein Mobilfunkstandortkonzept

 Am 31.5.22 stand das Thema Funk mit 2 Tops auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Der Gemeinderat hatte den Antrag für einen Funkmasten am Ortsrand von Beuren zurückgestellt (siehe hier) um erst mal ein Mobilfunkstandortkonzept zu erstellen. Die Gemeinderäte wollten sich mit den  Details zur Standortfrage näher auseinandersetzen. Es liegt ein gesetzlicher Auftrag vor, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, daher muss über das "warum überhaupt" nicht mehr diskutiert werden. Es geht nur noch darum die Strahlenbelastung im Sinne der Vorsorge zu minimieren.

Um es vorneweg zu nehmen: es gibt große Lücken in der Versorgung von Salem und es gibt deutliche Unterschiede zwischen den untersuchten Standorten

links: Grafik des beantragten Standortes mit sehr deutlicher Strahlenbelastung (dunkelrot) im Ort

Aus dem vorgestellten Standortkonzept ging sehr klar hervor, dass am aktuell beantragten Standort in Beuren zwar keine Grenzwerte überschritten werden, dieser aber die schlechteste von 4 untersuchten Standort-Varianten darstellt. 2 Standorte östlich des Trillenbühls sind laut den  Grafiken im Gutachten für die Bevölkerung von Salem wesentlich  weniger strahlungsintensiv.
Herr Nießen vom EMF-Institut in Köln erklärte dem Gemeinderat die Unterschiede und bescheinigte beiden Standorten, dass sie ausreichend zur Versorgung des Unterdorfes beitragen könnten.

links: untersuchte Alternative am Hang auf Gemeindegrundstück mit wesentlich weniger Strahlen-Belastung im Siedlungsbereich

Im Gutachten waren noch mehrere Standorte innerhalb der Gesamtgemeinde aufgeführt, mit Hilfe derer eine möglichst strahlungsschonende Gesamtabdeckung der Gemeinde erreicht werden könnte.
 

Der Gemeinderat beschloss zunächst einstimmig  den eingebrachten GOL-Antrag von Ralf Gagliardi

Der TOP 1 „Vorstellung des Mobilfunkgutachtens“ ist für die kommende Sitzung vom 31.05.2022 zur Kenntnisnahme angekündigt.

Hiervon abweichend beantragen die GOL- Gemeinderäte, über diesen Punkt auch zu beraten und einen Beschluss herbeizuführen. Als anschließenden Beschlussantrag schlagen wir vor:

1. Der GR beschließt mit sofortiger Wirkung die Anwendung des Standortgutachtens des Büros EMF als Grundlage für den weiteren Ausbau des Mobilfunks in Salem.

2. Alle Anträge von Mobilfunk-Providern werden fortan nach dem gleichen Procedere auf der Basis des Dialogverfahrens behandelt. 

 

Ziel des Antrages war es, den Mobilfunkbetreibern zu signalisieren, dass der Gemeinderat an einem sensiblem Umgang mit Strahlung zum Vorsorge-Schutz seiner Einwohner interessiert ist.

Beim nächsten Top ging es dann direkt um den beantragten Funkmasten.

Hier kam mein vorbereiteter Antrag zum Zuge, den ich auch schon im Vorfeld zur Abstimmung an die Gemeinderäte gesandt hatte.

 

Antrag:

 

Der Gemeinderat hat ein Mobilfunkstandortkonzept erstellen lassen, um den Aspekt der Strahlungsminimierung aufzuzeigen.
In diesem Konzept wurden konkret 4 verschiedene Standortvorschläge um Beuren untersucht .
Der geplante Telekom- Standort,   um den es im vorliegenden Antrag geht, liegt besonders nah am Siedlungsgebiet und führt deshalb in größerem Umfang zu erhöhten Immissionen als aufgezeigte Standortvarianten.

 

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag daher im Sinne der Gesundheits-Vorsorge für die Salemer Bevölkerung ab und beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit der Telekom aufzunehmen.

In diesen Verhandlungen soll die Verlegung des Mastens auf einen Standort mit weniger Immissionsbelastung für die Bevölkerung Ziel sein.

Die Verwaltung wird gebeten zeitnah über die Verhandlungen und daraus resultierende. Forderungen der Telekom  zu berichten.

 

Dieser Antrag wurde mit einer Gegenstimme vom Gemeinderat angenommen.

Wir warten gespannt auf die Verhandlungsergebnisse der Verwaltung!

 

Sehr spannend waren übrigens auch die sonstigen Ausführungen von Hr. Nießen.  Unter anderem wies er darauf hin, dass im Grunde 80% der bestehenden älteren Funkantennen abgebaut werden müssten. Das wird aber nicht gemacht! Auch die Kommune kann das nicht beschließen wenn es auf einem privaten Grundstück steht. Umso wichtiger ist es daher, Flächen in öffentlicher Hand zu wählen!

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