Mittwoch, 15. November 2023

Anhörung: Sachverständige kritisieren Bundes-Klimaschutzgesetz

 hier kann man die gesamte Anhörung in Ton und Bild miterleben


Ich habe die wichtigsten Beiträge mit den überzeugendsten Argumenten mitgeschrieben und zum Lesen unten eingefügt. Es ist schon sehr auffällig, wie einhellig die Meinungen sind, abgesehen vom Fachmann der AFD natürlich.
Vor allem  die von der  SPD und der FDP eingeladenen Fachleute belegen einen Rechtsbruch - doch diese beiden Parteien haben die Veränderungen ja initiiert. Was wird nun umgesetzt? 

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 8. November 2023, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) sowie der Unterrichtung durch die Bundesregierung zum „Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung“ (20/8150) befasst. Von Seiten der Experten wurde massive Kritik an der geplanten Novelle geübt. Die Experten äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen fortentwickelt werden. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden.

Statt, wie bislang vergangene Zielverfehlungen in den Blick zu nehmen, soll mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen besser als bisher überprüft werden können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Anders als bisher soll künftig im Mittelpunkt stehen, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird – unabhängig davon, in welchem Bereich er entsteht.

„Verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch“

Besonders heftig fiel die Kritik in den Stellungnahmen der Rechts-Sachverständigen aus. Der vorliegende Gesetzentwurf sei „verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch“, sagte Dr. Roda Verheyen (für SPD), Vorstand von Green Legal Impact und Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts. „Keine Verschiebung von Reduktionslasten in die Zukunft und damit auf die nachfolgenden Generationen“ – das sei die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts gewesen, doch genau das passiere mit der geplanten Novelle. Die gegenwärtige und absehbare Klimapolitik des Bundes sei unzureichend, um den Reduktionspfad des KSG einzuhalten, sagte die auf Vorschlag der SPD geladenen Expertin und appellierte an die Abgeordneten: „Es ist zwingend erforderlich dieses Gesetz so nicht anzunehmen.“

Rede von Dr. Roda Verheyen

Möchte sich auf  ihre These 1 konzentrieren, da schon vieles gesagt wurde, was in ihrer schriftlichen Stellungnahme steht. 

Die Lage in der wir hier diskutieren, über das KS Gesetz und das  KS Programm, den Entwurf verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch ist. Wir sprechen hier nicht nur über einen Gesetzesentwurf - irgendeinen Gesetzesentwurf - sondern wir sprechen über das Gesetz, worüber das Bundes Verfassungsgericht im März/April 2021 ein Urteil bzw. einen Beschluss gesprochen hat. Es gab danach einen Änderungsbedarf, der wurde erfüllt. Seitdem gibt es keinen Änderungsbedarf. Das was wir hier besprechen ist  ein "politisch gesehener" Änderungsbedarf, insbesondere die vorausschauende Planung und Förderung der Planung auch durch den Klima-Expertenrat hätte keiner Gesetzesänderung bedurft. Wir sitzen hier in einer Situation, die letztlich den dt. Bundestag und auch die dt. Bundesregierung in eine nicht verfassungsfeste Situation bringt - warum?

Der Klimabeschluss hat ganz klar verankert- das wissen wahrscheinlich alle hier im Raum - es gibt ein Klimaschutzgebot und ein Gebot der Freiheitssicherung für die Zukunft., die intertemporale Freiheitsrechtsicherung. Das muss betrachtet werden, nicht auf  Nur-Ebene des Gesetzes. Das Gesetz ist  Papier, ein Rahmengesetz, es geht um die Maßnahmenebene, um die realen Reduktions- Pfade die wir hier gerade beschreiten und festlegen. Das EU-Recht ist dabei keine Hängematte - für keinen Abgeordneten des dt. Bundestages. Das EU Recht erfüllt die verfassungsrechtlichen Anforderungen derzeit nicht. Und das liegt daran, dass das EU-Recht insbesondere lediglich Reduktionspfade bis 2030 vorgibt. Das bedeutet: sie hier und in der  Abstimmung über das KS Gesetz und das Sofortprogramm haben  die Aufgabe Verfassungsfestigkeit herzustellen. 

Das KS Programm ist rechtswidrig nach jetzigem und zukünftigem Recht, das hat der Kollege Müller schon vorgetragen, es führt aber auch in der Gesamtschau mit dem KS Gesetz jetzt zu einer verfassungsrechtlich problematischen Situation, denn das KS Gesetz wird geschwächt. Der Mechanismus und die Architektur wird geschwächt, die Architektur, die das Bundesverfassungsgericht als noch ausreichend angesehen hat. Es hat ja "nur" kritisiert dass nach 2030 kein Reduktionspfad vorgesehen war.

Das bedeutet, sie begeben sich hier, wenn sie dieses Gesetz annehmen und auch das KS Sofortprogramm nicht nachgebessert wird, in eine Situation ohne Not. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich für den dt. Bundestag an dieser Stelle dieses Gesetz so nicht anzunehmen und vor allem aber auf der Maßnahmenebene einen ganz schnell wirkende Nachbesserung zu verlangen. Denn darauf kommt es an: der reale Reduktionspfad, Grundlage des Bundesverfassungsgerichtlichen Beschlusses war die Idee: "Keine Verschiebung von Reduktionslasten in die Zukunft" und genau das passiert , genau das ist Gegenstand hier auf dem Tisch dieses Ausschusses.

 

Zu dem gleichen Ergebnis kam Prof. Dr. Thorsten Müller (für SPD), Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, der ebenfalls auf Einladung der SPD-Fraktion sprach. Müller bemängelte unter anderem auch, dass insbesondere die Beschränkung des Nachsteuerungsmechanismus auf den Zeitraum bis 2030 weder konsistent zu den Vorgaben für die Projektionsdaten noch sachgerecht sei. Dadurch werde das Bundes-Klimaschutzgesetz faktisch befristet.

Rede Prof. Dr. Thorsten Müller 

Zum Klimaschutzprogramm möchte ich nur feststellen, dass es weder am Maßstab des heute geltenden, noch am Maßstab des hier vorliegenden Änderungsgesetzes als rechtmäßig eingeordnet werden kann. Zur Änderung des Bundes Klimaschutzgesetzes  gibt und gäbe es viel mehr zu sagen. Ausführungen werden angezeigt zu grundsätzlichen Aspekten, Missverständnissen und Fehlinterpretationen einerseits, vielen konkreten Formulierungen andererseits, etwa der Befristung des Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus auf 2030 und damit den Kern des Gesetzes auf diesen Zeitraum, oder ob es wirklich gewollt ist dass das Budget-Prinzip durch eine Rechtsverordnung durchbrochen werden kann.

Ich möchte 3 Punkte hervorheben: 1 Lob und 2 Kritikpunkte

    1. Die Einführung der vorausschauenden Nachsteuerung ist uneingeschränkt positiv zu bewerten. Sie beseitigt einen ganz wichtigen Konstruktionsfehler des ursprünglichen Klimaschutzgesetzes

    2. Die Art und Weise der Einführung überzeugt aber nicht. Viele der Änderungen wären dafür nicht erforderlich gewesen. Im Rahmen der Überprüfung kontrolliert sich Bundesregierung und  Parlamentsmehrheit selbst. Diese Kontrolle erfolgt zukünftig nicht mehr auf der Basis von Fakten, also historischen Daten, sondern im wesentlichen auf der Basis von Annahmen. Und Annahmen haben notwendigerweise immer das Potential Einfluss zu nehmen auf die Ergebnisse. 

      Bei einem Unternehmen würden wir von einer Compliance-Herausforderung sprechen und entsprechende Regeln festsetzen. Solche Vorkehrungen kennt das Gesetz aber gerade nicht. Und sie wären nötig um schon den Anschein von Einflussnahme zu vermeiden um damit die Glaubwürdigkeit politischen Handelns zu stärken. Dafür wären hilfreich: viel mehr Transparenz, eine Kontrollfunktion des Expertenrates oder noch weiter gehende Schritte. Die Neuregelung der Zuständigkeiten wurde ja hier schon angesprochen - wird zu einer Schwächung des Klimaschutzgesetzes und seines Mechanismus führen. Mögliche Kompensatoren, die da wären, sind nicht vorgesehen, obwohl angesichts der bereits heute feststellbaren Vollzugsdefizite eigentlich eine Stärkung von Verantwortlichkeiten angezeigt wäre.

    3. die Einführung der mehrjährigen sektorübergreifenden Gesamtrechnung erweckt den fehlerhaften Eindruck, Deutschland könnte frei darüber entscheiden wann, wie und wo die Emissionen gemindert werden. Auf die Europäischen Bindungen ist hier ja schon hingewiesen worden. Wir haben jährliche Obergrenzen in der EU-Lastenteilungsverordnung.
      Wenn sie den vorgeschlagenen §7Abs. 3 "keine Emissionen von anderen Mitgliedsstaaten ankaufen zu wollen" ernst nehmen, brauchen sie dafür harte Regeln im prozeduralen Rahmen oder darüber hinaus.

      Abschließender Hinweis: wenn sie Klimaschutz wirklich ernst nehmen, nutzen sie diese Novelle um das  Zusammenwirkung von Bund und Ländern  und das Berücksichtigungsgebot zu stärken 

 

Kritiker befürchten „Verantwortungsdiffusion“

Das Klimaschutzgesetz sei „nicht ansatzweise mit der 1,5 Grad-Grenze kompatibel, sagte Sascha Müller-Kraenner (für Linke), Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Mit dem KGS gehe es offenbar darum, “säumige Ministerien vor schlechter Presse zu schonen und Klimablockadepolitik in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr in einer „mehrjährigen Gesamtrechnung“ zu verstecken. Müller-Kraenner sprach von drohender „Verantwortungsdiffussion“. Die Probleme des aktuellen Klimaschutzgesetzes würden auf diese Weise nicht gelöst, sondern verschärft, so der Experte, der auf Einladung der Fraktion Die Linke Stellung nahm.

Rede Müller-Kraenner DUH

Die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes 2019 war ein Meilenstein der  deutschen Klimapolitik, der war im übrigen auf das jahrelange Engagement der gesamten Klimabewegung zurück zu führen. Nach dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das das Gesetz im Frühjahr 2021 - wegen unzureichender Vorgaben zum Emissionspfad - für teilweise verfassungswidrig erklärte, musste die Koalition das Gesetz dann nachbessern. 

Die nun vorgesehenen Änderungen im Bundes Klimaschutzgesetz sorgen allerdings dafür, dass die Einhaltung des Völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens sowie von Artikel 20a des Grundgesetzes nicht mehr gewährleistet sind. In der Konstruktion des Gesetzes damals hatte der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten die Reduktion der Treibhausgase im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu operationalisieren, u.A. durch Umlegung auf Länderbudgets. Der Gesetzgeber hat sich jedoch bewusst dafür entschieden , diese Operationalisierung bezogen auf  Sektoren vorzusehen und zur Einhaltung jährlich zu überprüfende und gegebenenfalls nachzubessernde verbindliche Sektor Ziele festzulegen.

Die nun vorgesehenen Änderungen des KS-Gesetzes sollen nun jedoch exakt diesen Mechanismus erheblich schwächen

  • Die Aufweichung und Streichung zwingender und verbindlicher Beiträge der einzelnen Sektoren,  

  • der direkten Pflicht zur  jährlichen Nachbesserung bei Nicht-Erreichung eines Zwischenziels in jedem einzelnen Sektor durch ein Klima-Sofortprogramm 

  • Die Änderung der Systematik durch einer Ex-Post-Auswertung auf eine reine Prognosebewertung sowie 

  • der nicht mehr jährlichen Nachbesserungspflicht sind allesamt nicht akzeptabel.

 Sie führen nämlich zu einer Nicht-Erreichung der jährlichen Verpflichtung, damit eingehend zu einer immer größeren Aufstauung von Emissions-Reduktionen und letztendlich dazu, dass die Ziele 2030 und 2040 nicht erreicht werden. Im Ergebnis bedeutet das: statt die verbindlichen Sektor Vorgaben zu stärken wird der Verantwortungs- Diffusion durch eine mehrjährige Gesamtrechnung Tür und Tor geöffnet.

Deswegen 3 ganz entscheidende Punkte

  • Die Beibehaltung gesetzlich bindender und nicht nur rein integrativer Sektor Vorgaben, insbesondere mit Blick auf das EU ESR ist entscheidend . 

  • Die Etablierung robuster, zeitnaher greifender Nachsteuerungs- und Sanktions- Mechanismen , die die Umsetzung der dringend nötigen zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen und die sichere Einhaltung der Klimaziele auch bei mangelndem politischen Willen einzelner Ressorts gewährleisten können. Hierzu gehören auch klare Vorgaben für den umgehenden Beschluss zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen wenn  das aktuelle Klimaschutzprogramm unzureichend ist  

  •  Im Fall einer Umstellung des Monitorings von Ex-Post auf Ex-Ante ein sicherer Ausschluss von politischer  Einflussnahme von Emissionsprognosen und  ein Mechanismus der verhindert,  dass Klimaschutzmaßnahmen durch Missachtung von Fristen zusätzlich verschleppt werden

 

Dem stimmte Tobias Pforte-von Randow (für Grüne) vom Deutschen Naturschutzring zu. Der vorliegende Gesetzentwurf diene lediglich der Verschleierung ungenügender Klimaschutzbemühungen. Statt das Klimaschutzgesetz nachzuschärfen, Verfehlungen zu sanktionieren und den Expertenrat in seinen Kompetenzen zu stärken, würden mit dem KGS grundlegende Mechanismen dieser wichtigen Klimaschutzarchitektur abgeschafft werden. Der Experte, der auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach, äußerte die Hoffnung, das parlamentarische Verfahren eröffne nun die Chance, diesem Eindruck entgegenzuwirken und das Klimaschutzgesetz in seiner Substanz zu verteidigen und mit wenigen Eingriffen dauerhaft zu stärken.

Kerstin Andreae (für Grüne), Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach sich dezidiert gegen eine Aufweichung der Sektorziele aus und plädierte für eine Beibehaltung der derzeitigen Methodik, die eine gezielte Anreizwirkung zur Senkung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren habe. Dazu, führte die Expertin, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teilnahm, aus, sollte eine Verrechnung der Emissionsentwicklungen zwischen Sektoren nur für die Sektoren zugelassen werden, die ganz überwiegend der EU-Klimaschutzverordnung unterliegen (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Sonstige/Abfallwirtschaft). Zur Vermeidung von Zielabweichungen sollte die Verrechnung von Über- und Untererfüllungen nur bis zu einer bestimmten Grenze zugelassen werden.

 Rede Kerstin Andrae

"Ich möchte für die Energiebranche sagen dass die Energiewirtschaft liefert. Wir haben unsere Ziele konsequent eingehalten gegenüber 1990 sind die Emissionen im Energiesektor  um fasst 50% gesunken. Die Zielsetzung für 2030 sind im Energiesektor - 77%, also noch mehr als das Sektorübergreifende Ziel mit 65%. Das ist ein enormer Kraftakt.

Sie wissen dass wir ein Energiesystem von Großkraftwerken auf ein dezentrales erneuerbares Energiesystem umwandeln müssen und insbesondere im Hinblick auf die Dekarbonisierung von Gas enorme Herausforderungen vor uns stehen. In dem Zusammenhang sind jetzt...3 Punkte für uns wichtig:

    • 1. es gibt auch im Energiesektor Risiken, die die Einhaltung der Klimaziele gefährden, d.h. insbesondere dass wir für Wasserstofffähige Gaskraftwerke die Wasserstoffenergie in einem Ausschreibungsdesign brauchen, um auch einen vorgezogenen Kohleausstieg gewährleisten zu können.
      Wir müssen in Netzinfrastrukturen investieren. Sie können sich vorstellen, dass z.B.die Zahl der anzuschließenden PV-Anlagen ein enormes Ausmaß angenommen hat,... das muss eben auch gewährleistet sein
    • der 2. Punkt ist, dass wir auf Finanzpolitische Risiken hinweisen wollen. Über 90% der Emissionen der Energiewirtschaft sind im Europäischen Emissionshandel also im ETS1 erfasst. Die Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude sind aber in der "ESR", also  in der  Klimaschutzverordnung. Selbst wenn die Energiewirtschaft Teile der Einsparungen anderer Sektoren übernehmen würde, würde das dennoch eine finanzielle Herausforderung für den Bundeshaushalt sein, weil diese Sektoren nicht miteinander verrechnet werden. d.h.im Klartext: Emissionsrechte für diese Sektoren müssen von anderen Mitgliedsstaaten erworben werden und wir sprechen über 10 Milliarden € oder auch geschätzt vom Ökoinstitut 30 Milliarden €, also eine enorme finanzielle Herausforderung
    • 3. es ist aus unserer Sicht nicht nur klimapolitisch relevant sondern auch wirtschaftspolitisch relevant, dass andere Sektoren liefern
      z.B. der Verkehrssektor ist für den Energiesektor sehr relevant. Je mehr Elektroaustos auf der Straße sind, desto wirtschaftspolitisch wichtiger wird es für uns, Infrastruktur auch rentabel aufzubauen. D.h. wir brauchen auch Klimaziele für den Verkehrssektor, insbesondere für die E-Mobilität. "

Prof. Dr. Gerald Haug (für CDU), Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina/Nationale Akademie der Wissenschaften, nannte die sektorübergreifende Klimaschutzpolitik genauso richtig wie die gemeinsame Verantwortung der Regierung, hatte aber ein großes Aber: Aus seiner Sicht, sagte der Experte, der auf Einladung der Unionsfraktion Stellung nahm, wäre es wünschenswert, wenn der Kanzler mit Blick auf das Kabinett eine klarere Führungsrolle dabei übernähme.

Verkehrs- und Gebäudebereich

Verkehr und Gebäude seien die Sektoren, die schon in der Vergangenheit ihre Ziele nicht erreicht hätten, sodass man nach europäischen Regeln Emissionszertifikate mit deutschem Steuerzahlergeld zukaufen musste, erklärte Christoph Bals (für CDU), Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, der auf Einladung der Unionsfraktion sprach. 

Das werde zukünftig aber viel teurer, sagte Bals, Abschätzungen gingen von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen aus. Eventuell drohten EU-Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen. Eine fehlende Strategie im Verkehrs- und Gebäudebereich wäre daher „grob fahrlässig“.

Kommunen fordern „faire“ Lastenverteilung

Am bestehenden Monitoring und Kontrollmechanismus für die Einhaltung der jeweiligen Klimaziele für alle Sektoren sowie der Pflicht, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorzulegen, muss festgehalten werden, forderte auch Tim Bagner (für ?) vom Deutschen Städtetag. Wie Bagner und Nadine Schartz (für ?) vom Deutschen Landkreistag forderte Alexander Kramer (für ?) vom Deutschen Städte- und Gemeindebund Bund und Länder auf, für eine langfristige und hinreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.

Rede Tim Bagner, Städtetag

Es ist klar, dass es eine große Dynamik in den Kommunen und in den Städten gibt, Klimaschutz voranzutreiben. Das sehen wir nicht nur an den vielen Konzepten und Maßnahmenpaketen, die aufgesetzt werden sondern auch an den konkreten Umsetzungen, auf den Pfad auf den man sich begibt sei es  2035 oder  2040 Klimaneutral oder auch Treibhausneutral zu sein. Da erleben wir in unseren Städten eine große Diskussionsbereitschaft, eine große Progressivität.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf würde ich auch gerne 3 Punkte machen, die uns wichtig sind:

1. der geplante Switch zu einer mehrjährigen Immissions- Betrachtung, weg von der trennscharfen Jahresbetrachtung, die auch Sektorenscharf geregelt ist, das sehen wir sehr kritisch. Wir haben die Erfahrung aus dem kommunalen Kontext, dass klare Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten auch in den verschiedenen Bereichen der Kommune und damit auch Maßnahmen umzusetzen in einzelnen  Bereichen sehr hilfreich ist und deswegen wären wir stark dafür, dass es auch im Bund dabei bleibt, dass die einzelnen Ressorts zuständig sind, dass sie verantwortlich sind ihre Jahresziele, ihre Emissionsziele zu erreichen. Wir glauben schon dass die Progression über mehrere Jahre und auch der Expertenrat wichtige Modelle sind, das sollte flankierend dazu umgesetzt werden, aber die Abkehr davon sehen wir kritisch.

2. Wir hätten uns gewünscht dass in dem Gesetz der Aspekt des Klimageldes oder Energiegeldes nochmal eine Rolle spielt, da es im Koalitionsvertrag auch festgelegt ist, dass es eingeführt werden soll, und da hätten wir uns gewünscht, dass man diese Möglichkeit der Novellierung auch verbindet mit der Frage: Wie kann ein Modell aussehen, das die Bürgerinnen und Bürger und die Haushalte entlastet? Auch von den Kosten des Klimaschutzes aber auch mit Blick auf Kaufkraft zu stärken.

der 3 Und für uns sehr sehr wichtige Punkt ist: die Pflichtaufgabe. Kommunaler Klimaschutz ist keine Frage mehr von ob oder wollen, es ist eine faktische Realität dass wir es Pflichtmäßig machen. In diesem Zusammenhang hätten wir es uns gewünscht wenn man wie analog im Klimaanpassungsgesetz darüber diskutiert, inwieweit man Klimaschutzkonzepte, Maßnahmenkonzepte oder auch perspektivisch konkrete sehr wirksame Maßnahmen, die für alle Kommunen gelten, verpflichtend regelt, gemeinsam mit den Ländern und dann Verpflichtung wie auch bei der Wärmeplanung, dann auch entsprechend über Konexität entsprechend ausreichend finanziert damit die Kommunen nicht nur stehen bleiben in Konzepten sondern auch in die Lage versetzt werden im Klimaschutz zu investieren 

Leon Krüger (für SPD) vom DGB unterstrich das Anliegen des Gewerkschaftsbundes, nicht nur auf die Klima-Aspekte der Transformation des Landes zu schauen, sondern das Thema soziale Sicherheit nicht außen vor zu lassen. Nach Auffassung des DGB ist es für die ökonomisch ausgewogene Flankierung wie auch die soziale Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen unerlässlich, die Bevölkerung über ein Klimageld zu entlasten und so klimaschutzbezogene Mehrbelastungen zu kompensieren, sagte Krüger, der auf Einladung der SPD-Fraktion sprach.

„Verbindlichkeit und Flexibilität an den falschen Stellen“

Dr. Michael Pahle (für FDP) vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) sagte, der Reformbedarf für das KSG bestehe, weil dessen Steuerungsmechanismen zwar hohe Verbindlichkeit und Flexibilität aufwiesen, „aber an den jeweils falschen Stellen“. Jahresscharfe sektorale Emissionsminderungsziele und die Zuweisung von sektoraler ministerieller Verantwortlichkeit schafften eine Vielzahl von politischen Interventionspunkten – vor allem bei der Ausgestaltung der Sofortprogramme, die bisher das zentrale Instrument der Nachsteuerung sind. Es sei jedoch mehr als fraglich, ob dies auch zu höherer langfristiger Glaubwürdigkeit führe. „Denn Sofortprogramme schließen Lücken, die in der Regel überhaupt erst entstehen, weil die langfristigen und strukturellen Maßnahmen unzureichend sind“, sagte Pahle, der auf Einladung der FDP-Fraktion sprach.

Dr. Bernd Weber (?), Gründer und Geschäftsführer des Energy and Climate Policy and Innovation Council  warb für eine Verbindung von beidem: der sektorübergreifenden Betrachtung mit der vorausschauenden Planung.

Dipl.-Phys. Raimund Müller (für AFD), der auf Einladung der AfD-Fraktion Stellung nahm, sagte: „Wir können den CO2-Gehalt nicht zurückdrehen. Wir müssen mehr in das Wohlergehen unserer Wirtschaft und Industrie investieren.“ Regenerative Energien könnten offensichtlich nur Segmente bedienen. Es brauche Alternativen. Er empfehle: Konzentration auf CO2-Verwertung und -Abscheidung, Erdgasförderung, Kernenergie und Aufforstung zur CO2-Bindung. (mis/08.11.2023)

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