Doch die Deutsche Umwelthilfe bleibt dran, das ist ein Lichtblick. Denn was nützt ein fulminantes Urteil, das nicht umgesetzt wird. Auch hier gilt es dicke Bretter zu bohren und nicht nachzulassen.
Jürgen Resch und Remo Klinger haben im Live-Talk hier erklärt was das letzte Urteil bedeutet und in welchen Zeiträumen gedacht werden muss. Aber eines ist auch klar: Die DUH braucht dringend unsere zivilgesellschaftliche Unterstützung damit sie das Angefangene zu Ende führen kann.
DUH hier
Bitte helfen Sie mir, die verfassungswidrige Entkernung des Klimaschutzgesetzes zu verhindern und unseren Gerichtserfolg von letztem Donnerstag zu 200 Millionen Tonnen mehr CO2 Einsparungen durchzusetzen
Mit diesem fulminanten Klimaschutzurteil von vergangenem Donnerstag und der Reaktion der Zivilgesellschaft, der Medien und zuletzt sogar der Kirchen hatte die Bundesregierung nicht gerechnet! Aber alles der Reihe nach: Auf unsere Klage hin verurteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung faktisch zu zusätzlichen, konkreten Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von über 200 Millionen Tonnen CO2 sowie unsere weitere Klage zur Landnutzung, Wäldern und Mooren, die sich auf weitere 42 Millionen Tonnen CO2 auswirkt. Und zwar in einer Weise, dass der Ampel-Regierung die zeitgleich eingeleitete Entkernung des Klimaschutzgesetzes nichts nützt.
Das Klimaschutzprogramm muss nämlich – dies ist die zwingende Folge unseres Klageerfolges – konkrete, finanzierte und in ihrer Klimaschutz-Wirkung prüfbare Maßnahmen enthalten. Damit rückt endlich das Tempolimit 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und Tempo 30 in der Stadt in greifbare Nähe, mit dem allein bis 2030 mehr als ein Viertel des Fehlbetrages ausgeglichen werden kann.
Ist Ihnen aufgefallen, wie sprachlos FDP-Verkehrsminister Wissing auf das Urteil reagierte? Auch dem Vizekanzler und Klimaschutzminister Habeck fiel nicht mehr ein, als zu sagen, man müsse jetzt erst einmal das Urteil ‚prüfen’. Ich sage dazu ein ganz klares: NEIN! Wir haben keine weitere Zeit im Klimaschutz zu verlieren! Und wir werden alle uns rechtlich möglichen Mittel nutzen, um eine weitere Verschleppung im Klimaschutz zu verhindern!
Nach den von uns am 30. November 2023 erstrittenen Urteilen gegen FDP-Minister Wissing und SPD-Ministerin Geywitz zu den fehlenden Klimaschutz-Sofortprogrammen Verkehr und Gebäude hat am Donnerstag letzter Woche das Berliner Oberverwaltungsgericht der Bundesregierung ein weiteres Mal ein Versagen im Klimaschutz attestiert. Und ihr ganz klare Hausaufgaben auferlegt und neue hohe Qualitätsstandards für das Klimaschutzprogramm definiert. In dem Programm müssen die Maßnahmen stehen, mit denen Deutschland die Klimaschutzziele bis 2030 verbindlich erreicht – das Gericht verlangt, dass die benannten Maßnahmen konkret, nachvollziehbar und durch den Expertenrat der Bundesregierung prüfbar sind.
Ich verspreche Ihnen: Sobald das Urteil rechtskräftig ist und wir dadurch einen vollstreckbaren Titel haben, können und werden wir als Deutsche Umwelthilfe diese bzw. auch folgende Bundesregierungen notfalls erneut auf dem gerichtlichen Weg zwingen, ausreichende Maßnahmen nicht nur aufzulisten, sondern durchzusetzen. Hierfür haben wir im Rahmen der Luftreinhalteklagen bereits vom Europäischen Gerichtshof bestätigen lassen, dass wir zur Durchsetzung rechtskräftiger Urteile alle Instrumente der Zwangsvollstreckung einsetzen können.
Nach diesem erneuten bahnbrechenden Erfolg rechne ich mit einer erbitterten Gegenwehr der fossilen Industriekonzerne und der mit ihnen verwobenen Teile der Bundesregierung. Dagegen müssen wir uns wehren. Deshalb bitte ich Sie, uns dabei mit einer Spende oder dauerhaft einer Klimaklagen-Patenschaft zu unterstützen.
Das Klimaschutz-Urteil von vergangener Woche zeigte ein kolossales mediales und gesellschaftliches Echo: Alle Nachrichtensendungen haben unseren Klageerfolg zum Klimaschutz als „Breaking News“ gefeiert und die politische wie juristische Bedeutung erkannt. Die Strategie der Ampel, durch den zeitgleichen Versuch der Änderung des Klimaschutzgesetzes von diesem Verfahren abzulenken, ist krachend gescheitert. Genauso wie sich der Bundespräsident auffallend Zeit nimmt, das am vergangenen Freitag im Bundesrat bestätigte Klimaschutz-Kastrations-Gesetz zu prüfen. Wir haben noch am Freitag zeitgleich zum Bundesratsbeschluss in einem ausführlichen Brandbrief an Frank-Walter Steinmeier durch unseren Anwalt Prof. Dr. Remo Klinger die Verfassungswidrigkeit der Novelle auf 18 Seiten dokumentiert. Und dieses Rechtsgutachten per Pressemitteilung öffentlich gemacht.
Wir hatten zwar gehofft, damit wahrgenommen zu werden. Aber wir haben nicht damit gerechnet, welche Wucht unsere Argumente entfalten: Zahlreiche Medien berichteten ausführlich über unsere rechtliche Ausarbeitung. Und gestern appellierten 125 evangelische und katholische Theologen unter Bezug auf unser Schreiben an den Bundespräsidenten, das ‚entschärfte‘ Klimaschutzgesetz nicht zu unterschreiben. Der Bundespräsident solle von seinem Recht Gebrauch machen, die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht auszufertigen – in Verantwortung gegenüber den Menschen, insbesondere auch den Kindern und künftigen Generationen sowie den Tieren und der Schöpfung im weiteren Sinne", heißt es in dem Schreiben, das sich ausdrücklich auf die DUH-Rechtsbewertung bezieht.
Wir verlassen uns aber nicht auf das Staatsoberhaupt. Mit unserem gesamten hochprofessionellen Klimaschutz-Team und unseren Rechtsanwälten bereiten wir aktuell unsere nächsten rechtlichen Schritte vor, diese Placebo-Klimaschutzregierung über Gerichtsentscheidungen und notfalls Maßnahmen der gerichtlichen Vollstreckung rechtskräftiger Urteile endlich zu den Klimaschutzmaßnahmen zu zwingen, die in anderen Industriestaaten schon längst ergriffen wurden:
- einer energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, beginnend bei Kindergärten und Schulen.
- Einem Ende der Subventionierung spritdurstiger Klimakiller-Dienstwagen mit bis zu 59 Prozent des Kaufpreises aus Steuermitteln.
- Und mit einer Stärkung der Schiene für Güter- wie Personenverkehr nach Schweizer Vorbild und
- Stopp des Baus neuer Autobahnen.
Für diese Projekte und die Vorbereitung und Durchführung neuer Klimaklagen gegen Regierung und Industrie brauche ich Ihre Hilfe. Jede einzelne Spende und jede einzelne Klimaklagen-Patenschaft sind jetzt entscheidend. Deswegen bitte ich Sie: Stellen Sie sich hinter unsere Klimaklagen:
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzgesetz
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