Das ist natürlich auch eine Taktik: vernünftige Lösungen werden seit Jahren ignoriert. Wenn es dann eng wird, wird der große Vorschlaghammer ausgepackt.
2 Dinge sollte man angesichts der Diskussion um die Entkernung des Klimaschutzgesetzes im Hinterkopf behalten (was Herr Wissing offenbar nicht weiß):
1. Klimaschutz ist Menschenrecht - und Deutschland steht noch lange nicht dort, wo es stehen sollte (Rechtssspruch des Menschenrechtsgerichtshof Anfang dieser Woche hier) Vor dem Gerichtshof steht noch eine Klage der DUH vom Herbst 2022 an, die sich direkt auf Deutschland bezieht
2. Haben die Experten der Bundestags-Anhörung auf Folgendes hin gewiesen hier:
Prof. Dr. Thorsten Müller : "Zum Klimaschutzprogramm möchte ich nur feststellen, dass es weder am Maßstab des heute geltenden, noch am Maßstab des hier vorliegenden Änderungsgesetzes als rechtmäßig eingeordnet werden kann.... die Einführung der mehrjährigen sektorübergreifenden Gesamtrechnung erweckt den fehlerhaften Eindruck, Deutschland könnte frei darüber entscheiden wann, wie und wo die Emissionen gemindert werden. Auf die Europäischen Bindungen ist hier ja schon hingewiesen worden. Wir haben jährliche Obergrenzen in der EU-Lastenteilungsverordnung."
Focus hier 11.04.2024
Streit ums KlimaschutzgesetzIn der Ampel-Regierung gibt es mal wieder Zoff. Thema diesmal: Das Klimaschutzgesetz. Das hängt noch immer im Parlament fest. Verkehrsminister Wissing setzt den Koalitionspartnern eine Frist - und droht: Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen Fahrverbote in Deutschland. Die Grünen widersprechen klar.
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll es künftig keine genauen Klimaschutzvorgaben für einzelne Bereiche mehr geben. Stattdessen soll der Gesamtwert an eingesparten Treibhausgasen gelten. Wissings Verkehrsministerium reißt die Vorgaben regelmäßig - und würde deshalb besonders von dem neuen Gesetz profitieren.
Nun der neue Streit: Weil die Verabschiedung des Gesetzes auf sich warten lässt, droht der Verkehrsminister den Koalitionspartnern nun. In einem Brief, der der „ Bild “-Zeitung vorliegt, warnt Wissing: Sollte das Gesetz nicht bis zum 15. Juli 2024 in Kraft treten, müsse sein Ministerium ein „Sofortprogramm“ vorlegen, um die Ziele einzuhalten.
Wissing droht: Kommt das Klimaschutzgesetz nicht, drohen Fahrverbote
Dieses „Sofortprogramm“ sieht laut dem FDP-Mann wie folgt aus: „Eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsleistung wäre nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“.
Die „Bild“-Zeitung zitiert aus Wissings Appell an die Koalitionspartner: „Es wäre den Menschen kaum zu vermitteln, dass sie ihr Auto nur noch an fünf Wochentagen nutzen dürfen, obwohl wir die Klimaschutzziele in der Gesamtbetrachtung erreichen.“
Grüne kontern Wissing: „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch“
Im Streit über das Klimaschutzgesetz hat die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Julia Verlinden Aussagen von Verkehrsminister Volker Wissing zu drohenden Fahrverboten zurückgewiesen. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch“, sagte Verlinden am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren.“
Grünen-Fraktionsvize Verlinden sagte, das aktuell geltende Recht verlange von Wissing lediglich, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, „in dem sinnvolle Vorschläge enthalten sind, die zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor führen“. „Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, wie etwa ein Tempolimit. Es wäre an der Zeit, dass der Minister gute Vorschläge macht.“ Wissing und die FDP lehnen ein von den Grünen seit langem gefordertes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen strikt ab.
Spiegel hier 11.04.2024
Streit über Klimaschutzgesetz
Wissing warnt vor Einschnitten für Autofahrer – bis hin zum Wochenendfahrverbot
Während die Ampel über die Reform des Klimaschutzgesetzes verhandelt, malt Bundesverkehrsminister Wissing in einem Schreiben drastische Szenarien im Falle eines Scheiterns aus. Ein Koalitionspartner reagiert empört.
Müssen Autofahrer ihre Fahrzeuge demnächst an Wochenenden stehen lassen? Volker Wissing (FDP) malt dieses Szenario in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen aus, das dem SPIEGEL vorliegt. Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes warnt der Bundesverkehrsminister vor weiteren drastischen Einschnitten und den daraus resultierenden Schäden für die Wirtschaft.
Nach Wissings Argumentation könnten Fahrverbote nötig werden, falls die geplante Reform nicht zügig beschlossen wird. Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre demnach eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig.
»Eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsleistung wäre nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich«, so Wissing in dem Schreiben.
Derartige Einschnitte würden jedoch nicht nur die individuelle Mobilität von Privatpersonen einschränken, sondern auch Lieferketten und Tourismus. »Es wäre den Menschen kaum zu vermitteln, dass sie ihr Auto nur noch an fünf Wochentagen nutzen dürfen, obwohl wir die Klimaschutzziele in der Gesamtbetrachtung erreichen.« Derartige Zwangsmaßnahmen würden zudem die Akzeptanz für den Klimaschutz beeinträchtigen.
Bei den Grünen löste Wissings Schreiben Empörung aus: »Diese Behauptung ist schlichtweg falsch«, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden der Nachrichtenagentur dpa. »Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren.«
Das Schreiben kommt mitten in Verhandlungen der Ampelkoalition über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Nach SPIEGEL-Informationen laufen die Verhandlungen unter Beteiligung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, FDP und Grünen im Bundestag seit Donnerstagabend.
Oberverwaltungsgericht verurteilte Klimaschutzpolitik der Bundesregierung als rechtswidrig
Im vergangenen November hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig bezeichnet. Die Ampelkoalition wurde entsprechend zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht hatte mit dem Urteil Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.
Die Regierung ist demnach dazu verpflichtet, nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen, um Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben zu bringen.
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