Freitag, 19. April 2024

Resolution der BUND-Regionalkonferenz vom 13. April 2024 zum genehmigten Regionalplan Bodensee Oberschwaben

 


Forderung: Netto-Null beim Flächenverbrauch und Verzicht auf Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald

Die BUND-Gruppen der Region Bodensee-Oberschwaben fordern die Städte und Gemeinden der Region auf, die Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2035 über die Flächennutzungspläne sicherzustellen. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg festgelegt. Die Pläne müssen neben Bauflächen auch Flächen für die Nachverdichtung, für den Rückbau und die Entsiegelung oder Doppelnutzung ausweisen.

Das Land Baden-Württemberg fordern wir auf, auf Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu verzichten und die Pachtverträge für die landeseigenen Flächen mit Abbauunternehmen zu stornieren. Moorschutz und Ressourcenschutz beginnt auf Landesbesitz.

Der BUND Bodensee-Oberschwaben wird alle in einer Demokratie zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu verhindern.
So unterstützt er 
auch die Klagen der Gemeinden Baienfurt und Baindt gegen den Kiesabbau im Altdorfer Wald. Wir zweifeln am Bedarf der dort geplanten Abbaugebiete und haben größte Bedenken gegen diese Abbauvorhaben aus Sicht des Boden-, Wasser – und Naturschutzes. Die Bedenken gehen jedoch über das von den Gemeinden beklagte Abbaugebiet Vogt-Grund hinaus, da in Baindt, Schlier und Waldburg weitere Rohstoffvorhaben in zentralen Lagen des Waldes geplant sind.

Aktuelle Gutachten bestärken unsere Kritik eindrücklich und unabhängig von Eingriffsplanungen. Schließlich ist dieses größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens ein landschaftliches Juwel, das nicht den wirtschaftlichen Interessen des Landes geopfert werden darf! Das öffentliche Interesse am Erhalt dieses Waldgebietes zeigen die bestens besuchten sonntäglichen Exkursionen.

Seit vier Jahren bietet der BUND mit Kooperationspartnern Führungen zu unterschiedlichsten Aspekten dieses Waldgebietes an.


Hintergrund-Informationen

Der BUND wird selbst nicht gegen den Regionalplan klagen (Beschluss Regionalvorstand und Landesvorstand). Flächenverbrauch und Klimaschutz bieten keinen Hebel für Klagen auf RegionalplanebeneDie Landespolitik hat hierfür leider keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Umweltverbände haben auch keine Klagebefugnis bei Rohstoff-Flächenausweisungen im Regionalplan.

Deswegen ist die Strategie des BUND:

-  Regionalplanung ist Ermöglichungsplanung, nicht alle Flächenausweisungen müssen realisiert werden. Das entscheiden u.a. die Kommunen. Diese nehmen wir in die Pflicht, bei ihren Entwicklungsplänen die natürlichen Grenzen und Ziele des Landes zu beachten.

-  Politische Ziele sind auf regionaler Ebene nicht einklagbar (Klimaneutralität, Netto-Null beim Flächenverbrauch). Nur Gesetzesverstöße können beklagt werden. Hier fordern wir die Gesetzgeber auf, aktiv zu werden.

-  Mängel der strategischen Umweltprüfung können behoben werden, ohne den verabschiedeten und genehmigten Regionalplan aufzuheben. Deshalb verzichten wir darauf, dies zu beklagen.

-  Es besteht nach § 48 S. 2 UVPG kein Verbandsklagerecht gegen Rohstoff-Flächenausweisungen in der Regionalplanung – das müssten wir in einem langwierigen Verfahren mit einem Umweg über den europäischen Gerichtshof erst erstreiten

Der BUND Bodensee-Oberschwaben wird in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren alle Mittel nutzen, um weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu verhindern.

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