Freitag, 15. Januar 2021

Schon unterschrieben?

FairWandel SIG - die Unterschriftenaktion

FairWandel SIG Sigmaringen hat die Regionalplan- Aktion auf ihrer Homepage  eingestellt und eine Unterschriftenaktion eingefügt. 
Hier kann sich 
jeder unserer Forderung nach einem zukunftsfähigen Regionalplan für unserer Region Bodensee-Oberschwaben anschließen.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände und die Pressemitteilung von der BUND-Regio-Homepage sind auch dort als PDF`s zu finden.

UnterstützerInnen sind ganz unten  mit Logos zu finden 

 

Macht mit und unterstützt uns! 

Für Grüne bezahlbarer Wohnraum und Eindämmung des Flächenfraßes kein Widerspruch

Pressemitteilung der Fraktion im Regionalverband

In der Pressemitteilung der SPD vom 05.01. „SPD fordert Fläche für Wohnungsbau und Gewerbe“ wird Herr Zeller wird mit dem Satz zitiert, „Ich finde es zynisch, wenn die Bereitstellung von Wohnfläche von jenen Leuten kritisiert wird, die selbst in einer üppigen Wohnung oder Einfamilienhaus leben“.

Hierzu nimmt Ulrike Lenski, Fraktionssprecherin der GRÜNEN/ ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Stellung: „Ich finde es bedenklich, wenn in einem politischen Diskurs von der Sachebene auf persönliche Ebene gewechselt wird. Hier steht der Versuch, die moralische Integrität des politischen „Gegners“ in Frage zu stellen im Vordergrund und nicht die Auseinandersetzung und das Ringen um politisch kluge und kreative Lösungen.“ In der politischen Auseinandersetzung bevorzugt unsere Fraktion eine sachliche, faktenbasierte Diskussion.

Aus diesem Grund unser Faktencheck zum Flächenbedarf:

Das statistische Landesamt kommt in seiner Bevölkerungsvorausrechnung für den Zeitraum von 2020 bis 2035 auf einen Zuwachs von 9.558 realen Personen für das Gebiet des Regionalverbands Bodensee Oberschwaben (RVBO). Innerhalb des RVBO wird gerne betont, diese Zahlen seien meist zu niedrig angesetzt gewesen. Die GRÜNE/öpd Fraktion stuft sie als verlässlich ein. Wer sich hierüber informieren möchte, kann dies unter https://www.statistik-bw.de tun.

Da in Zukunft, auf Grund von Singlehaushalten etc. mit einer rückläufigen Belegungsdichte beim Wohnen gerechnet wird, ist hier ein Flächenzuschlag vorgesehen. In der gängigen Praxis erfolgt dieser Zuschlag nach dem Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung des Wirtschaftsministeriums (WM). Hieraus ergibt sich ein Zuwachs von 28.577 fiktiven Einwohnern bis 2035. In der Summe ist demnach mit einem Zuwachs von 38.000 Personen zu rechnen. Hieraus resultiert, nach Umrechnung durch die, im Regionalplan festgelegte Bruttowohndichte, einen Flächenbedarf von 503 ha. 
Von diesem wären laut WM die vorhandenen Bauflächenreserven ab zu ziehen.

Bestätigt sieht sich die Fraktion GRÜNE/ÖDP durch die Prognosezahlen der Statistikplattform der Internationalen Bodenseekonferenz, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, allen Interessierten aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft statistische Kennzahlen zur internationalen Bodenseeregion in verschiedenen Themenbereichen zur Verfügung zu stellen.

Entgegen dieser Zahlen rechnet der RVBO mit einem Orientierungswert von 1.000 ha Wohnbaufläche und einem Zuwachs von 65.000 fiktiven und realen Einwohnern. Diese Zahlen sind für die GRÜNE/ödp-Fraktion aus dem Planwerk heraus nicht plausibel und nachvollziehbar begründet.

Für die Fraktion liegt der Schlüssel für einen klimawirksamen Regionalplan und für bezahlbaren Wohnraum maßgeblich in der Reduktion des Flächenverbrauchs. Allein die Fläche, welche der Regionalplan (ohne Straßenbau) zur Bebauung vorsieht, bindet bei vorsichtiger Schätzung eine halbe Million Tonnen CO2.

Die großzügige Ausweisung von Wohnbaufläche zieht zudem die großzügige Ausweisung von Fläche für den Bau von Einfamilienhäusern nach sich. Dieser Vorgang schafft keine Voraussetzung für Bauformen, welche den bezahlbaren Wohnraum fördern. Hierfür braucht es intelligente Quartierslösungen, in denen verdichtetes Bauen, energetische Konzepte und hohe Wohnqualität, durch sinniges Anlegen von Gemeinschaftsgrün, umgesetzt werden.

Breite Unterstützung findet die Fraktion GRÜNE/ödp im RVBO durch die Naturschutzverbände und weiteren Gruppen.

Bearbeiter*in: Ulrike Lenski

Weitere Infos hierzu unter: https://regionbodenseeoberschwaben.blogspot.com/

Bearbeiter*in: Ulrike Lenski

Donnerstag, 14. Januar 2021

Mehr Klimaschutz für Oberschwaben – Regionplan muß verbessert werden

 Pressemitteilung 13.1.2021

Maximal 1,5 Grad Erderwärmung bis zur Jahrtausendwende, dieses Limit wurde 2015 von fast allen Regierungen der Welt beim Klimagipfel in Paris beschlossen. Erreichbar ist das nur, wenn alle mitmachen und den CO2 Ausstoß auf jährlich 2 Tonnen pro Person begrenzen. Davon sind wir noch weit entfernt. Jeder Oberschwabe ist aktuell mit durchschnittlich 9 bis 10 Tonnen dabei. Bleibt das so, dann wird die 1,5 Grad-Grenze bereits in weniger als 10 Jahren gerissen. Wichtige Stellschrauben sind unser Umgang mit Energie, Flächen und Rohstoffen. Mobilität, Wohnen, Arbeiten und Konsum spielen hier eine große Rolle.

TIPP:  Weitere  Informationen und Mitmachmöglichkeiten zum Regionalplan unter www.bund-bodensee-oberschwaben.net  „Aktuelle Meldungen“. 

 Der neue Regionalplan muss diese von der Bundesregierung beschlossenen Ziele zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen für die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis umsetzen, damit Nachhaltigkeit und Klimaschutz keine Lippenbekenntnisse bleiben. Konkret bedeutet das, dass wir unseren zusätzlichen Flächenverbrauch bis 2035 auf maximal 1.500 Hektar für Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Kiesabbau begrenzen. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht hierfür noch über 2.700 Hektar vor - deutlich zu viel! Allein im Boden sind auf diesen 2.700 Hektar bei vorsichtiger Schätzung 500.000 Tonnen CO2 gebunden. Diese Summe entspricht nach Berechnungen der hiesigen Scientists4Future etwa einem Zehntel des CO2-Gesamtverbrauchs eines Jahres in der gesamten Region. Gleichzeitig gehen CO2-Senken und Speicher wie Wälder, Wiesen und Felder verloren. "Wir werden unsere Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele krachend verfehlen, wenn diese Pläne verwirklicht werden" so Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND.
 
Dabei haben wir genügend Platz für mehr Menschen, meint Manfred Walser vom BUND-Vorstand im Schussental. Alleine in Ravensburg und Weingarten stehen nach aktuellen Mikrozensus-Erhebungen über 1.000 vermietbare Wohnungen leer. Auf städtischen Grundstücken in Ravensburgs Ortschaften könnten sofort mehr als 100 Wohnungen gebaut werden. Dazu kommen große Möglichkeiten zur Innenentwicklung wie die Beispiele der Martinshöfe in Weingarten und das Bezner-Areal in Ravensburg zeigen. Wenn dann noch Dachflächen von Wohnhäusern, Gewerbehallen und Parkhäusern sowie Parkplätze zur Energie-Gewinnung genutzt werden, brauchen wir weniger landwirtschaftliche Flächen und Wald für Fotovoltaik, Bioenergie und Windkraftwerke. "Hier muss moderne Regional- und Flächennutzungsplanung ansetzen und Freiflächen vor Überbauung schützen", betont Bruno Sing, BUND-Regionalvorstand aus Aulendorf.
 
Die Verkehrswende ist ein zentrales Element der nötigen Veränderungen für ausreichenden Klimaschutz. Obwohl hier die Planungen hauptsächlich im Bundesverkehrswege-Plan entschieden werden, kann der Regionalplan in Bezug auf Bauprojekte im Bereich Verkehr Weichen stellen. Es droht das gleiche Desaster wie bei der Flächenplanung: Man will hauptsächlich neue Straßen bauen, anstatt den Schwerpunkt in der Bauplanung auf Schienenprojekte zu legen. So ist laut Gerhard Stumpp vom BUND Sigmaringen der geplante Bau der B311/313neu durch teilweise geschützte Waldgebiete nicht hinnehmbar, eine Modernisierung der Bahnlinie Freiburg-Ulm würde diesen neuerlichen Klima-Frevel obsolet machen. Vor Allem der Schwerlastverkehr könnte so schnell es geht endlich auf die Schiene verlagert werden, auch bei schon vorhandenen und teilweise sogar schon wiederbelebten Schienenstrecken wie der Ablachtalbahn, Donautal-Bahn, oder Räuberbahn. 
Laut Barbara Herzig, Koordinatorin des Aktionsbündnisses für einen zukunftsfähigen Regionalplan und Sprecherin des BUND Bad Saulgau, sind die oberschwäbischen Landstraßen und Dörfer durch den massiven Kiesabbau teilweise schwer belastet, das Radwegenetz bisher noch unzureichend ausgebaut, und Reaktivierung, Elektrifizierung sowie weiterer Ausbau von umweltfreundlichen Bahnstrecken längst überfällig.
Auch die aktuell im Entwurf zum Regionalplan vorgesehenen 630 Hektar für Kies-, Kalkstein- und Torfabbau sind völlig überzogen und alles andere als nachhaltig, weil sie die bisherige Entwicklung einfach linear fortschreiben. Wir müssen unsere wertvollen Ressourcen wie unsere Nachbarländer besser schonen und den Export und Eigenverbrauch deutlich reduzieren. Schließlich sollten wir auch für die kommenden Generationen noch etwas übrig lassen und unsere Wasservorkommen und Wälder besser schützen. Das gilt vor allem für den  Altdorfer Wald, der dringend über den Regionalplan als geschützter regionaler Grünzug gesichert werden muss. 
„Ein künftiger Verzicht auf Kiesabbau im Altdorfer Wald würde die regionale Versorgung in der Summe kaum tangieren“, sagt Charly Sonnenburg vom BUND in Ravensburg. 
Gerhard Stumpp vom BUND Sigmaringen hält den geplanten erstmaligen Abbau hochreiner Kalke im Natura 2000-Gebiet im Oberen Donautal bei Beuron-Thiergarten für besonders gravierend und fordert die Streichung des Vorhabens im Regionalplanentwurf.
Inzwischen fordern nicht nur die Umweltverbände die Einhaltung von regionalen Nachhaltigkeits- und Klimazielen. Für einen zukunftsfähigen Regionalplan hat sich vor Kurzem ein Aktionsbündnis mit Fridays- und Parents4Future-Gruppen, Landwirtschaftsverbänden wie Bioland und Demeter, der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft sowie den Initiativen „Altdorfer Wald“, "Lebenswertes Schussental" und "Initiative gegen den 1000-Kühe-Stall Ostrach", „Grünzug Salem“, und auch weiteren Wandel- Gruppierungen wie „Wir&Jetzt oder „Fairwandel Sigmaringen“ zusammengeschlossen. Dieses regionale Bündnis wird von Barbara Herzig aus Hoßkirch koordiniert.
  
Rückfragen:
 
Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsstelle Ravensburg, Telefon 0751/21451, E-Mail ulfried.miller@bund.net
 
Bruno Sing, BUND-Regionalvorstand, Telefon 0173/6454673, E-Mail bruno.sing@bund.net
 
Barbara Herzig, BUND Bad Saulgau, Telefon 07587 9506223, E-Mail barbara.herzig@t-online.de
 
 

Mittwoch, 13. Januar 2021

§ 13b - eine Katastrophe für Naturschutz und Landwirtschaft


Der § 13b soll verlängert werden und der BUND protestiert völlig zurecht! Inzwischen hat das Bundesbündnis Bodenschutz einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben, ob das hilft darf bezweifelt werden.

In der Region Bodensee-Oberschwaben wurden durch § 13b mindestens 375 ha Fläche " zusätzlich" und völlig unspektakulär als Wohngebiet ausgewiesen! Im Zeitraum 2017-2020 !!!
(Anmerkung: RV+Sig kommen auf 275 ha, der Bodenseekreis gibt keine Auskunft darüber, daher Annahme 100 ha)
Zum Vergleich: Der per Plausibilitätspapier errechnete Bedarf für die nächsten 15 -20  Jahre sind 503 ha






In der Diskussion um den Regionalplan werden Äpfel und Birnen verwechselt.

Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem 


In einer der letzten Ausgabe des Salem aktuell (Ausgabe Nr. 46 vom 6.11.20) hat Herr Eglauer sich für die SPD-Fraktion positiv über den Regionalplan und die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um 27,4 ha geäußert, weil damit dem heimischen Gewerbe der nötige Platz für Wachstum gesichert werde. 

Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Die geplanten 27,4 ha gehören nämlich zu den „regionalbedeutsamen Gewerbeschwerpunkten“ und nicht zu den lokalen Gewerbeflächen. 

Von ersteren hat Salem fast ein Viertel der gesamt im Bodenseekreis ausgewiesenen Fläche erhalten, von dem zweiteren Null. Faktisch müssen sich damit auch regionale Unternehmen aus Salem auf Raum im regionalbedeutsamen Schwerpunkt bewerben – und konkurrieren hier auf Dauer sicher auch mit nicht ortsansässigen Bewerbern.

Damit aber nicht genug: wer die Neuauflage des Regionalplans genau liest, findet dort jetzt folgenden Grundsatz:

„(6) Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriebetriebe gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“

Wenn Salem – wie im Regionalplan weiterhin vorgesehen – zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aufgestuft wird, wird es nicht lange dauern, bis Bedarfe der Nachbargemeinden aus dem Kreis auf Flächen in unserem Salemer Gewerbegebiet gedeckt werden müssen, weil Salem dann als Unterzentrum auch entsprechende Pflichten hat.

Salem verlöre dann nicht nur den klimatisch bedeutsamen Grünzug, sondern „gewänne“ im Gegenzug auch noch „störende“ Betriebe, d.h. solche mit vielen Emissionen hohem Lärmaufkommen u.ä.  – von dem zusätzlichen (Schwer-)Verkehrsaufkommen ganz zu schweigen. Sicher möchte ein Großteil der Salemer Bürgerschaft dies nicht.

 

Suzan Hahnemann für das Aktionsbündnis Grünzug Salem 

Samstag, 5. Dezember 2020

Aktionen: Am 5. Dezember ist Weltbodentag!

Der Tag für unsere am meisten unterschätzte Ressource!

 Das Aktionsbündnis Grünzug Salem und der BUND Salem nehmen den Weltbodentag zum Anlass, mit einer Fotoaktion auf den drohenden Verlust von 27,4 Hektar bester landwirtschaftlicher Böden vor Ort hinzuweisen. Sie möchten damit den Forderungen der Naturschutzverbände und den knapp 1.500 Unterschriften engagierter Bürgerinnen und Bürger aus Salem gegen die Fortschreibung des Regionalplanes Nachdruck verleihen.



Mit der Fotoaktion zum Weltbodentag protestieren das Aktionsbündnis Grünzug und der BUND Salem gegen die Planung des Regionalplans, nach dem in Salem 27,4 ha des geschützten Grünzugs zum Schwerpunktgebiet für Industrie und Gewerbe umgewandelt werden soll.
 
Stellvertretend für alle Böden, die in der Planung zur Versiegelung vorgesehen sind, hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem das Gebiet zwischen den Salemer Ortsteilen Neufrach und Buggensegel ausgewählt. „Hier und anderswo hat sich Widerstand formiert, der den Regionalverband mit Einsprüchen nach der Offenlage nachdrücklich auf diese und andere Fehlplanungen hingewiesen hat“, meint Suzan Hahnemann „Wir bekommen aus unserem Rathaus und dem Regionalverband immer die Erklärung, dass man hier nichts ändern könne und man die gesetzten Vorgaben umsetzen müsse.“ Fritz Vogel bekräftigt: „Auf Bundes- und Länderniveau zeigt sich ein Umdenken, das auch in den Regionen und Gemeinden ankommen muss! Der kommunalen Planungshoheit müssen von der Landesregierung Grenzen gesetzt werden.“ 

Mit der leichtfertigen Zerstörung wertvoller Böden werden Fakten geschaffen, die unumkehrbar sind. Seit 1992 gingen in Deutschland allein 1,35 Mio ha landwirtschaftlicher Flächen verloren – das entspricht 20 mal der Fläche des Bodenseekreises oder 25 mal der Fläche des Bodensees.

Bereits 2002 hatte sich die Bundesregierung eine Netto-Null-Neuversiegelung von Böden als Ziel gesetzt – dennoch verbrauchen wir auch heute noch das Doppelte dessen, was einmal für 2020 angestrebt war. Das sind schlechte Nachrichten für die regionale Ernährungssicherung, für biologische Lebensräume, für die Grundwasser-Neubildung und die immer noch unterschätzte klimatische Ausgleichsfunktion unserer Böden.

Freitag, 4. Dezember 2020

Presseschau: Schwäbische Zeitung, 04. Dezember 2020: Mit Fotoaktion gegen Versiegelung von Böden

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem und der Bund Salem nehmen den Weltbodentag am Samstag, 5. Dezember, zum Anlass, mit einer Fotoaktion auf den drohenden Verlust von 27,4 Hektar aus ihrer Sicht "bester landwirtschaftlicher Böden vor Ort hinzuweisen", wie die Umweltschützer in einer Pressemitteilung schreiben.



Freitag, 20. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 2

 Fortsetzung unseres Beitrags vom 13.11.2020:

Welche Änderungen bringt die 2. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Salem?

1.: Eine direkte Änderung ergibt sich für Salem in der Stärke der Wohnbebauung. Im Gegensatz zur ersten Offenlage, in welcher nur die Neue Mitte als Siedlungsbereich ausgewiesen wurde, werden nun gleich drei Teilorte, nämlich Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach als Siedlungsbereiche festgelegt. Siedlungsbereiche werden mit höheren Flächenzuschlägen bedacht, um die Siedlungstätigkeit gezielt in diese Gebiete zu lenken. Bemerkenswert: Bermatingen wurde im zweiten Entwurf als Siedlungsbereich gestrichen, d.h. die Entwicklung konzentriert sich verstärkt auf Salem.

Ebenso verhält es sich mit den Entwicklungsachsen und den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe:

2.: Regionale Entwicklungsachsen wurden aus der Planung genommen. Hier ist eine Konzentration auf die Landesentwicklungsachse über Salem zu verzeichnen.

3.: Die regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe Kressbronn (26 ha) und Uhldingen-Mühlhofen (11 ha), wurden im Zuge der zweiten Offenlage ebenfalls aus der Planung gestrichen. D.h. der Druck aus der Region wird auch in diesem Bereich nun noch stärker auf den regional bedeutsamen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe Salem ausgerichtet sein.

Insgesamt übernimmt Salem also mit der

-          Verlegung der Landesentwicklungsachse,

-          der Einstufung als Unterzentrum,

-          der Ausweisung als Siedlungsbereich der Teilorte Neufrach, Stefansfeld und Mimmenhausen

-          und der Ausweisung des VRG für Industrie und Gewerbe

eine wesentliche Rolle bei der Entlastung der ersten Reihe am Bodensee. Eine Rolle, für die die erforderliche Infrastruktur nicht gegeben ist. Der Regionalverband verweist hierzu auf die Anbindung an die Schiene. Für den Planungszeitraum (15 Jahre) steht jedoch weder eine leistungsfähige Schienenverbindung noch ein leistungsfähiges Straßennetz zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten müssen wir uns fragen, ob eine erneute Diskussion tatsächlich nicht notwendig ist.

Für die Fraktionsmitteilungen ist ein Umfang von maximal 2000 Zeichen vorgesehen, für weitergehende Infos zur kommunalen Planungshoheit verweisen wir daher auf www.gruene-salem.de

Für die GoL-Fraktion: Ulrike Lenski

Montag, 16. November 2020

 Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan

Das ist der neueste Flyer der Umweltverbände zum Thema Regionalplan-Fortschreibung. 

Zugegeben: Es ist keine leichte Kost sondern sehr komplex.
Und man könnte bemängeln, dass auf Ebene des Regionalverbandes bis hin zu den Kommunen keine sichtbaren Anstrengungen unternommen werden, das Thema für die Bürger zu durchleuchten.
Eher hat man den Eindruck der bereitwilligen Vernebelung....


Die Erstellerin, Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt zum Flyer: 

"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten.
"

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben will die Fortschreibung des Regionalverbandes so schnell wie möglich durchziehen, im Sommer 2021 soll er verabschiedet werden, weil dann Hr. Regionaldirektor Franke endgültig in Rente geht.
Ungeachtet akuter Problemstellungen wie  Klimakrise, Artensterben, Flächenfraß und Dürre hält er mit seinen Getreuen am "Wachstumsdenken" der letzten Jahrzehnte fest und riskiert damit,  wertvolle Ressourcen unwiederbringlich zu zerstören.

In der letzten Sitzung erklärte Regionaldirektor Franke tatsächlich: "Wir hätten ja wirklich furchtbar gerne mehr Klimaschutz eingebaut - aber es gibt keine Gesetze dafür!"
Ja ist Klimaschutz denn verboten und wir haben`s  noch nicht gemerkt?

Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg findet sich dagegen folgende Erklärung:

"Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels mit Hilfe einer landesweiten Anpassungsstrategie zu begrenzen sind. Denn selbst wenn es uns gelingt, den Klimawandel weitgehend aufzuhalten, sind weitreichende ökologische und ökonomische Folgen zu erwarten. Wir müssen deshalb in verschiedenen Handlungsfeldern rechtzeitig Vorkehrungen planen und umsetzen. 

Die Landesregierung hat die Anpassungsstrategie Baden-Württemberg 2015 verabschiedet.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Klimaschutzgesetzes."

mehr dazu auf dem Blog des ABÜ Zukunftsfähiger Regionalplan  www.ländle4future.de

Unterschriftenaktion und Flyer: https://fairwandel-sig.de/regionalplan/


Freitag, 13. November 2020

Salem aktuell – Keine erneute Diskussion notwendig?

Ist eine neuerliche Diskussion zum Thema Regionalplanung tatsächlich nicht notwendig, wie SPD-Gemeinderat Eglauer ausführte, da es für Salem keine Änderungen gegenüber der ersten Offenlage gäbe? Oder handelt es sich hier um den Versuch, eine Fortführung der Auseinandersetzung über Salems Zukunft im Keim zu ersticken?

Ulrike Lenski aus der GoL nimmt als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an den Sitzungen teil und berichtet nachstehend für Sie:

Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe mit zusätzlichen 27,1 ha ausgewiesen werden.

Unzutreffend ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur Verfügung gestanden hätte, denn der RVBO weist neben den Vorranggebieten noch weitere 400 ha zur dezentralen Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen aus. Hier wäre auch Salem versorgt worden.

Die zweite Offenlage beinhaltet direkte und indirekte Änderungen mit weiteren gravierenden Folgen für Salem: Salem soll nun noch stärker als im ersten Entwurf eine zentrale Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers übernehmen, denn während der übergeordnete Landesentwicklungsplan zur Entlastung der ersten Bodensee-Reihe den Fokus auf Pfullendorf legte, will der RVBO nun die Achse Markdorf - Salem - Überlingen priorisieren. Herr BM Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Konträr dazu verweist er im Gemeinderat auf die "kommunale Planungshoheit“. Dabei bleibt unerwähnt, dass im Zuge der zweiten Offenlage ein neuer Grundsatz (genannt „G6“) in die Fortschreibung aufgenommen wurde: „Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass (…) Industriegebiete (…) ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“ Würde dieser Grundsatz „G6“ im weiteren Verfahren zur Zielformulierung umgewandelt, wäre die „kommunale Planungshoheit“ ausgehebelt.


KW 46.2020 Rubrik: Mitteilungen der Grünen offenen Liste (GoL)

Donnerstag, 10. September 2020

Zur Bürgermeisterwahl 2020

AKTIONSBÜNDNIS UNTERSTÜTZT TRANSPARENZ

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem versteht sich als ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern Salems, die das stetig fortschreitende Wachstum, das mit dem Regionalplanentwurf weiterverfolgt wird, auch in anderen Bereichen kritisch hinterfragt und diesbezüglich alternative Vorschläge in die Diskussion einbringt.
Mit der Bürgermeisterwahl am 27. September 2020 ergibt sich die Chance, alle – den sich wieder bewerbenden Amtsinhaber Manfred Härle, die Kandidatin Birgit Baur und den Kandidaten Dr. Roland Martin – auf den Zahn zu fühlen. Welche Aufgaben und Ziele sehen sie in der Gemeinde für die nächsten Jahre und darüber hinaus?
Aus diesem Grund wurde Mitte August vom Aktionsbündnis ein Anschreiben an alle derzeitig bekannten drei Bewerber*Innen geschickt mit 6 Fragen zu den aus unserer Sicht brennendsten Themen. (Da die Bewerbungsfrist bis zum 31. August läuft, sind noch weitere Bewerber*innen möglich).

Dies sind unsere Fragen zur Bürgermeisterwahl 2020:

1. Salem hat zwei Bürgerentscheide hinter sich, zum damals geplanten MTU-Logistikzentrum und dem Bildungszentrum. Im vergangenen Jahr hat sich die Bürgerschaft bei der Frage um die gewerbliche Nutzung des geschützten Grünzugs weiter polarisiert. Wie wollen Sie dieser Spaltung innerhalb der Einwohnerschaft begegnen und wieder ein stärkeres Miteinander schaffen?

2. Die Bürgerbeteiligung zur Planung und Gestaltung der Neuen Mitte ist für viele Salemerinnen und Salemer enttäuschend verlaufen. Wie sieht für Sie eine ernsthafte und wertschätzende Bürgerbeteiligung aus?

3. Mit der Fertigstellung des Rathauses sind die Rücklagen der Gemeinde aufgebraucht. Salem hat aber einen Investitionsstau (Kläranlage, Sportplatz, BZ-Halle, Unterhalt Gemeindebauten und – straßen) in Höhe mehrerer Millionen. Wie sollen diese Projekte finanziert werden?

4. Viele Nachbargemeinden sind uns im Klimaschutz um Längen voraus. Was ist Ihr Konzept, um den ökologischen Fußabdruck Salems auf kommunaler Ebene wirksam zu verkleinern?

5. Wir wohnen, wo andere Urlaub machen. Für viele Salemer Bürgerinnen und Bürger wird das Leben in Salem jedoch immer prekärer: Steigenden Kosten stehen stagnierende oder sinkende Einkommen gegenüber, Alters- und Kinderarmut steigen, die Tafeln in Überlingen und Markdorf müssen Grundbedarfe decken. Wie wollen Sie die Lebensqualität für Salemer Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen?

6. Was ist Ihre Vision für die erste Halbzeit der Legislaturperiode als Bürgermeisterin resp. Bürgermeister: Was wird sich in Salem ändern und was werden Sie dafür getan haben?

Die Antworten sind inzwischen eingegangen und unsere Broschüre wurde zusammen mit der Ausgabe vom 18.9.20 des Gemeindeblattes verteilt.

Freitag, 4. September 2020

Presseschau: Südkurier, 04. September 2020: GOL beantragt Verkehrsgutachten

Die Fraktion möchte wissen, wie sich unter anderem der Schwerpunkt für Gewerbe und Industrie auf den Straßenverkehr auswirkt



 

Presseerklärung der GOL zum Antrag Verkehrsgutachten vom 1.8.20

Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.

Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.

mehr zu den Gemeinderatsdiskussionen: www.GrünesSalem.de

Donnerstag, 9. Juli 2020

 Aus SatireSenf

TS94/20: Salem: Südkurier-Schwurbel-News zu Berichtsreportern, Haarfriseuren und Pferdereitern

So etwas gibt es nur bei der Provinzpresse? Da veröffentlicht der Südkurier einen ganzen langen Artikel über ein Thema und lässt einen der beiden Hauptakteure noch nicht einmal zu Wort kommen. So geschehen in Salem. Dort verfasst die Südkurier-Redakteurin Jenna Santini einen Text, bei dem schon die Überschrift (sprachliche) Rätsel aufwirft: „Darum hat die Gemeinde Salem rechtliche Schritte gegen eine Blogschreiberin ergriffen“.

Was zur Hölle bitte ist eine „Blogschreiberin“? Ist das so etwas Ähnliches wie eine „Wäschebüglerin“, eine „Stoffnäherin“ oder ein „Pflanzengärtner“?

Wir alle haben uns inzwischen daran gewöhnt, dass die SchwäZ– und Südkurier-Redakteure – vornehmlich in den ländlichen Redaktionen – vom Pressekodex nicht viel halten; ihn teilweise möglicherweise nicht einmal kennen? Dabei wäre es schon Bestandteil gesellschaftlicher Anstandsregeln demjenigen, den man zu Gegenstand seiner Berichterstattung macht, die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf diesen Anstand ist beim Südkurier geschmissen!

Denn: Berichtsgegenstand von Santinis oben genanntem Artikel bin: ICH! Die von der Tautologie in der Überschrift beleidigte „Blogschreiberin“ ist: KARIN BURGER.

Vermutlich redet sich Jenna Santini tapfer ein, allein die Tatsache, mich in ihrem Artikel namentlich nicht genannt zu haben, stelle sie von den journalistischen Sorgfaltspflichten frei? Sie würfe dann einen Blick in die laufende Rechtsprechung, könnte sie sich rasch von dieser Selbsttäuschung befreien. Die nämlich sieht schon dann eine Persönlichkeitsrechte-Verletzung vor, wenn derjenige, über den nicht-namentlich berichtet wird, aus der Berichterstattung heraus zweifelsfrei identifizierbar ist.

Und mit den zu meiner Person gemachten Angaben im Südkurier-Beitrag und den Suchbegriffen „offener Brief“ und „Salem“ wirft Google an erster und zweiter Stelle die zutreffenden Ergebnisse aus:

*



Bildzitat Screenshot Google-Suche mit den Suchbegriffen „offener Brief“ und „Salem“: Natürlich wirft die Suchmaschine dazu an erster und zweiter Stelle die beiden betreffenden Beiträge auf meinem Blog SatireSenf.de aus. Damit bin ich als Berichtsgegenstand des Südkurier-Artikels ohnehin zweifelsfrei identifizierbar, was mir das Recht auf Stellungnahme einräumt. Stattdessen zitiert der Südkurier-Artikel Redundantes aus der Stellungnahme des CDU-Ortsverbandsvorsitzenden Franz Jehle.

*

Der Südkurier verletzt also erneut meine Rechte!

Dabei hätte ich gar nichts dagegen gehabt, namentlich genannt zu werden. Als „Publizistin“, hauptberufliche „Journalistin“, „Satirikerin“, „Bloggerin“, die sich permanent in der Öffentlichkeit bewegt, habe ich keinen Anspruch auf Nichtnennung – und will ihn naturgemäß auch gar nicht. (Attention Frau Santini: Sie dürfen die in Anführungszeichen gesetzten Begriffe gern in Ihr dürftiges Lexikon übernehmen, um sich so sprachliche Bankrotterklärungen wie „Blogschreiberin“ zu ersparen und mithin auch nicht an meiner Ehre zu knabbern!)

Aber natürlich: Der Südkurier „muss“ zwar über einen der momentan heißesten Skandale in Salem berichten, will aber natürlich keine Werbung für einen Blog machen, auf dem er – ebenso wie die SchwäZ– pausenlos kritisiert wird.

Und: Aus der Paarung <Südkurier> und <Karin Burger> wird ohnehin keine Liebesgeschichte mehr …

Sich aber derart schäbig aus der Affäre zu ziehen … problematisch. Wenn ich auf demselben Einschüchterung-durch-Abmahnung-Pferd unterwegs wäre wie Bürgermeister Manfred Härle, gleichzeitig aber bessere Anwälte zur Hand habe (merke auf: kein Konjunktiv!), müsste der Südkurier die nächste Abmahnung gewärtigen.

Woran mir nicht gelegen ist: Denn ich schreibe vorzüglich selbst über mich selbst!

*

Südkurier-Leser werden nicht über den aktuellen Stand informiert

Das alles zusammen mit den nochmal vermehrten Zugriffen auf die beiden in diesem Zusammenhang relevanten SaSe-Beiträge (TS76/20 und TS89/20) seit Erscheinen des Artikels könnte man in dem Fall noch durchgehen lassen, wenn Santini die Südkurier-Leser wenigstens auf dem aktuellen Stand der Dinge informieren würde. Aber selbst das tut sie nicht.

Der Artikel erweckt den Eindruck, die Gemeinde Salem würde jetzt/gerade/demnächst/im Moment „rechtliche Schritte gegen eine“  … [man nennt so etwas: „Bloggerin“] ergreifen. Der Südkurier unterschlägt seinen Lesern die zentrale und wichtige Information, dass die Gemeinde Salem es tatsächlich versucht hat, bisher jedoch mehr als kläglich damit gescheitert ist. DAS ist die eigentliche Story!

Auch die wahrhaft hanebüchene Behauptung der Gemeinde Salem, die Erklärung für die Meta-Daten in der Pressemitteilung der (angeblich) CDU Salem liege in einer vor vielen Jahren großzügig verteilten WORD-Dokumenten-VORLAGE, lässt der Südkurier unkommentiert stehen. Jeder, der schon einmal einen Computer angemacht und Word-Dokumente verfasst hat, kann diese Erklärung durch einen Selbstversuch ad absurdum führen.

Außerdem: Kein Mensch verschickt WORD-Dokumenten-VORLAGEN! Und wenn er es tut, ändert das Textverarbeitungsprogramm Word schon bei der ersten Bearbeitung dieses Dokuments doch tatsächlich und aus eigener Initiative/Programmierung den Autorennamen.

Was immer die Meta-Daten (von einem Mitarbeiter des Rathauses) in der angeblichen Pressemitteilung der CDU erklärt, DAS, was die Gemeinde Salem behauptet und der Südkurier rührungslos kolportiert, tut es nicht!

Auch der Geistesblitz nahezu Einstein’scher Dimension von Bürgermeister Manfred Härle und der CDU Salem, Informationen eines Blogs mit dem unheilschwangeren Blognamen „SatireSenf“ seien „Fake News“, soll nicht ungewürdigt bleiben. Da muss man erst mal drauf kommen! (Und man darf sich nicht schämen, sich des Diskreditierungsinstrumentariums eines Donald Trump zu bedienen!)

Doch zurück zum Desinformationspotential des Südkurier-Artikels. Das rundet ab:

Der CDU-Ortsverbandsvorsitzende [Franz Jehle – Ergänzung K. B.] schreibt abschließend: „Sowohl ich als CDU-Ortsverbandsvorsitzender als auch die CDU-Fraktionsvorsitzende, Petra Herter, stehen hinter der Pressemitteilung zur Eilentscheidung der Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für die neue Gemeindemitte. Daran hat sich nichts geändert.“

(Südkurier 01.07.2020: „Darum hat die Gemeinde Salem rechtliche Schritte gegen eine Blogschreiberin ergriffen“)

Vielleicht hätte Frau Santini doch besser persönlich mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Petra Herter sprechen sollen? So, wie ich es zum Beispiel am 26. Mai 2020 getan hatte? Dort nämlich hatte Petra Herter, hörbar enorm verstimmt über das Vorgehen ihrer Parteikollegen erklärt: „Die Pressemitteilung ist an unserer Fraktion vorbeigelaufen.“

Dass sich die Fraktionsprecherin nachträglich und nachdem dieser Skandal nun doch enorme Dimensionen angenommen hatte, hinter ihre Partei stellt: keine Überraschung! Und vor allem: kein Beleg. Für nix.

Aber ich will ja nicht undankbar sein: Also ein herzliches Merci an die Südkurier-Redaktion Überlingen für die nochmals gepushten Zugriffe auf meine beiden Artikel über die „Pressemitteilung der CDU Salem“, deren Meta-Daten einen Mitarbeiter des Rathauses als Autor ausweisen.

Aber auch meine Geduld mit den Persönlichkeitsrechteverletzungen durch den Südkurier ist nicht unendlich …

 


Sonntag, 10. Mai 2020

TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?

Sehr geehrter Herr Franz Jehle,

bitte verzeihen Sie die Form des „offenen Briefes“ für meine scheue Kontaktaufnahme mit Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der CDU Salem. Aber von der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und aus Spaichingen (Landkreis Tuttlingen) hatte ich als Publizistin zu lernen, dass sogenannte offene Briefe in der Kommunalpolitik immer final markieren, wenn die Kacke so richtig am Dampfen ist.

Und dieser Befund Wärme abgebender Hinterlassenschaft lässt sich für die aktuellen Zustände in Salem doch durchaus konstatieren? Also die Zustände, die eingetreten sind, nachdem der Salemer Bürgermeister Manfred Härle (gehört witzigerweise zur selben Partei wie Sie!) meinte, im Windschatten von Corona ohne Beteiligung des Gemeinderats eine sogenannte Eilentscheidung über sage und schreibe 3,4 Millionen Euro fällen zu müssen.  (Hier lesen sich SaSe-Leser zum Thema ein).

Besonders hässlich an der Causa: Nun rafft sich der Südkurier schon einmal zu zarter Kritik auf, da unterläuft ihm leider noch ein Fehler hinsichtlich der erlaubten oder nicht statthaften Zahlengrenzen für derlei „Eilentscheidungen“. Den Südkurier-Kollegen neigt sich mein vollstes Verständnis zu: Bei der Komplexität des heutzutage in Deutschland geltenden Verwaltungsrechts als Journalist*in hier einen Fehler zu machen, ist nahezu unvermeidlich. Fragen Sie besser nicht, wie oft mir das schon passiert ist. Und der Südkurier hat diesen Fehler  ja auch formvollendet richtiggestellt.

Aber am langen Ende von jeder Menge Südkurier-Artikel, gleich zweifach erfolgenden Anfragen an das Landratsamt Bodenseekreis und einem erfrischend Demokratie stärkenden Kommentar der Südkurier-Redakteurin Jenna Santini, kamen ja endlich Sie daher!

Wow, so eine tolle „Pressemitteilung  des CDU-Ortsverbands Salem“. Davon muss die Welt Kunde erhalten, weshalb ich das bemerkenswerte Dokument hier im Original verlinke. Mitsamt dessen Meta-Daten.

Darin schreiben Sie unter vielen anderen bumswichtigen Dingen und zur moralischen Orientierungen aller niederen Existenzformen:

Und wenn es um die Kritik an einer Person des öffentlichen Lebens geht, dann hat der CDU – Ortsverband Salem den Wunsch und die Bitte, dass der Sachverhalt im Vorfeld gründlich recherchiert und aufgearbeitet wird, um Halb- und Unwahrheiten möglichst zu vermeiden.

(„Pressemitteilung des „CDU-Ortsverbandes Salem : CDU steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“; Hervorhebg. K. B.)

Sie haben ja soo Recht! Sie wissen gar nicht, wie Recht Sie haben. In aller Bescheidenheit weise ich darauf hin, dass auch ich in meinem publizistischen Gesamtwerk wieder und wieder die Bedeutung gründlicher Recherche betone.

Sozusagen mit Ihrem ganz persönlichen Segen habe ich dann mal zu der angeblichen Pressemitteilung des CDU-Ortsverbandes Salem „gründlich recherchiert“, um „Halb- und Unwahrheiten möglichst zu vermeiden“.

Und jetzt bin ich völlig verstört. Vielleicht wissen Sie (nicht?), dass digitale Dokumente sogenannte Meta-Daten enthalten. Die geben dann zum Beispiel Auskunft darüber, wann und vor allem wer ein Dokument verfasst hat. Personen, denen es an der Manipulation der Öffentlichkeit gelegen ist, sind deshalb gut beraten, diese Meta-Daten – etwa eines pdf-Dokumentes, das angeblich vom CDU-Ortsverband Salem stammt – vorher gleichfalls zu manipulieren.

*



Bildzitat Screenshot der Meta-Daten zur angeblichen Pressemitteilung des CDU-Ortsverband Salem mit dem schönen Titel: „CDU steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“. Das Dokument wurde erstellt am mittigen Vormittag des Montags mit Namen 18. Mai 2020 um 10.14 Uhr. Irritierend auch der Dokument-Titel, der sich nun wiederum auf das „Grußwort zur Vernissage Kulturfestival“ bezieht – ein weiterer Beleg für Rathaustätigkeiten? Den Speicherort auf meinem PC habe ich mir erlaubt, mit grauem Balken unkenntlich zu machen.

*

Aber ich bin völlig zuversichtlich, dass Sie als Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Salem und als Sachwalter von „gründlicher Recherche“ und der strikten Vermeidung von „Halb- und Unwahrheiten“ mir und der durch meinen Blog hergestellten Öffentlichkeit erklären können, warum in den Meta-Daten dieser angeblichen CDU-Ortsverband-Salem-Pressemitteilung als Autor ein gewisser Herr B. genannt ist.  Herr B. ist nach meinen Rechercheergebnissen, die aber vermutlich niemals an Ihre hehren Ansprüche zu dieser Tätigkeit heranreichen werden, stellvertretender Amtsleiter im Rathaus Salem.

Erstellt hat Herr B. das Dokument am 18. Mai 2020 um 10.14 Uhr. Das war ein Montag. Vormittags. Normale Arbeitszeit in Rathäusern und so. Also ich kann es mir ja nicht vorstellen, aber denken Sie, dass hier möglicherweise CDU-Parteiarbeit auf Steuerzahler-Kosten von Rathausmitarbeitern während üblicher Geschäfts- und Amtszeiten erledigt wird? Niemals!

Vergeben Sie mir die scheue Frage: Wieso schreibt ein Mitarbeiter von Bürgermeister Manfred Härle eine Pressemitteilung des CDU-Ortsverbands Salem, die den völlig unverdächtigen Titel trägt: „CDU  steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“.

Ich bin verwirrt: Wer steht hinter wem? Und für wen ist das dann noch eine Überraschung?

Erschwerend kommt für mich hinzu, dass die Fraktionssprecherin der CDU Salem mir heute am Telefon die Auskunft erteilt, dass diese angebliche CDU-Pressemitteilung vorher nicht mit ihr (also der CDU-Fraktion im Salemer Gemeinderat) abgesprochen worden sei. Wörtlich lautete ihre Auskunft: „Die Pressemitteilung ist an unserer Fraktion vorbeigelaufen.“ Die Fraktionssprecherin Petra Herter schränkte diese Auskunft zwar insoweit noch ein, dass sie heute Abend (25.05.2020) in einer CDU-Fraktionssitzung gern noch die Kollegen fragen möchte, ob die VOR (!) dem Versand dieser Mitteilung an die Presse je von diesem „CDU steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“-Pamphlet gehört hätten.

Nennen Sie mich ignorant: Aber wenn die Fraktionssprecherin selbst schon nichts davon weiß, würde mich persönlich das Wissen weiterer CDU-Gemeinderäte auch nicht so arg beeindrucken?

Finden Sie es nicht etwas schäbig, meinen Südkurier-Kollegen wegen eines nicht banalen Fehlers am Zeuge zu flicken (upps – wer schreibt?), während Sie noch nicht einmal eine Pressemitteilung verfassen können? Also ich meine: selbst schreiben können?

Ich überlasse es jetzt ganz Ihnen und Herrn B. oder auch Herrn Bürgermeister Manfred Härle, welcher der Herren, die ja offensichtlich gemeinschaftlich unter dem Label „CDU-Ortverband Salem“ firmieren, mir antworten und das Mysterium klären möchten.

Selbstverständlich kommt Ihre, ihre oder seine Stellungnahme ungekürzt auf diesem Blog zum Abdruck.

Wir hören?

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger

Redaktion SatireSenf.de

 

Eingefügt aus <https://satiresenf.de/ts76-20-offener-brief-an-den-cdu-ortsverband-salem-wieso-schreibt-ein-rathaus-mitarbeiter-ihre-pressemitteilung/>