Samstag, 6. März 2021

Pressemitteilung der Fraktionen FVW und GOL zur Abstimmung über die Fortschreibung des Regionalplans im Salemer Gemeinderat

 In der vergangenen Sitzung nahm der Gemeinderat Salem innerhalb der zweiten Offenlage auf Antrag der FWV und der GOL erneut Stellung zur Fortschreibung des Regionalplans. Der zeitweise unübersichtliche, chaotische Sitzungsverlauf führte bedauerlicherweise zu einer widersprüchlichen Beschlusslage.

Wie es dahin kommen konnte?

Bereits am 02.03.2021 reichten die Fraktionen der FWV und der GOL fristgerecht einen gemeinsamen Antrag, die Fortschreibung des Regionalplans betreffend, im Rathaus ein. Seitens unserer beiden Fraktionen wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine kontroverse und schwierige Diskussion erwartet. Aus diesem Grund baten wir Herrn Bürgermeister Härle innerhalb der Antragsabgabe einen, eventuell von seiner Seite vorgesehenen Antrag dem Gemeinderat rechtszeitig, im Rahmen der vorbereiteten Sitzungsunterlagen zugehen zu lassen. Dies sollte dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld mit den Inhalten eines Gegenantrages adäquat auseinander setzten zu können. Bedauerlicherweise geschah dies nicht!

In der Sitzung stellte Henriette Fiedler den Beschlussantrag unserer beiden Fraktionen vor. Dieser beinhaltete:

1.       Innerhalb der Stellungnahme der Gemeinde Salem zum Regionalplan wird dem Status „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ für Salem widersprochen.

2.       Stattdessen befürwortet die Gemeinde Salem eine gewerbliche Entwicklung auf der Grundlage der plausibilisierten lokalen Bedarfe.

3.       Die Stellungnahme zu zweiten Offenlage zum Regionalplan ist den Gemeinderäten vor zu legen

Ausdrücklich betonte Frau Fiedler, dass der Antrag nur den Status als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe zur Abstimmung bringe. Weitere Punkte der Fortschreibung wie beispielsweise die Höherstufung zum Unterzentrum oder die Rücknahme des Grünzuges, welche der Gemeinderat bereits innerhalb der ersten Fortschreibung mehrheitlich positiv beschieden hatte, wurden im Antrag nicht erneut zur Abstimmung gebracht.

Im Anschluss stellte Herr Bürgermeister Härle „seinen“ fünf Punkte umfassenden Antrag erstmals dem Gemeinderat vor. Dieser beinhaltete:1

1.       Die Gemeinde bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem-Neufrach und spricht sich für die Beibehaltung und Weiterentwicklung des zentralen Gewerbestandortes aus.

2.       Am bisherigen Kurs der Zentralisierung von Industrie- und Gewerbebetrieben an einem Standort wird festgehalten. Eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben an Ortsrändern oder in den Teilorten wird nicht befürwortet.

3.       Die Gemeinde unterstützt die Fortschreibung des Regionalplans und die Rücknahme des Grünzuges zwischen Neufrach und Buggensegel, damit auch in Zukunft noch eine gewerbliche Weiterentwicklung des zentralen Gewerbegebietes denkbar und möglich ist.

4.        Die Gemeinde nimmt das Angebot und die Option des Regionalverbandes für eine Erweiterung des zentralen Gewerbegebietes Neufrach von bis zu 27 ha zur Kenntnis

5.       Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbeflächen obliegt ausschließlich und allein der Gemeinde Salem im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Dazu zählt auch die Entscheidung über die Umsetzung von Gewerbe- und Industriebetrieben nach § 8 oder§ 9 Baunutzungsverordnung

Über diesen Antrag herrschte innerhalb unserer beiden Fraktionen Ratlosigkeit, da Punkt eins und zwei nicht direkt die Fortschreibung des Regionalplans betrafen und ohne Vorberatung entschieden werden sollten, Punkt 5 durch den Regionalplan selbst geregelt wird.

Wir baten deshalb um eine Sitzungsunterbrechung. Hier wurde von unserer Seite beschlossen, unseren gemeinsamen Antrag als weiterreichenden Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen. Dem wurde stattgegeben, der Antrag der FWV und der GOL in allen drei Punkten positiv entschieden.

Überraschenderweise zog Herr Bürgermeister Härle seinen Antrag daraufhin nicht wie normalerweise üblich zurück, sondern brachte vier der fünf Punkte zur Abstimmung. Die Überraschung steigerte sich zur Verwirrung, da auch Punkt drei abgestimmt werden sollten. Verwirrung deshalb, weil durch unseren Antrag der Grünzug nicht erneut zur Abstimmung gebracht worden war und der positive Beschluss zur gewerblichen Entwicklung an dieser Stelle die Rücknahme des Grünzuges bereits indirekt beinhaltete.

Das Kompromissangebot, die Rücknahme des Grünzuges stillschweigend zu akzeptieren, war, insbesondere für die Fraktion der GOL bereits ein großes Zugeständnis gewesen. Jetzt aktiv und direkt gegen die Rücknahme es Grünzuges zu stimmen, war für viele nicht möglich. Diesen Punkt positiv zu bescheiden wurde auch dadurch erschwert, dass er im Wortlaut nicht eindeutig formuliert war.

Dem Wortlaut: „Die Gemeinde unterstützt die Fortschreibung des Regionalplans“ zu folgen, hätte das Akzeptieren des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe beinhaltet. Die Erhaltung des Grünzuges zu unterstützen, beschränkt die Entwicklung an dieser Stelle zwar, jedoch gibt es auch ohne die Rücknahme des Grünzuges Toleranzbereiche, innerhalb welcher eine gewerbliche Entwicklung an den Rändern von Grünzügen möglich ist.  Ob dieser Umfang für eine vom Salemer Gesamt- Gemeinderat anvisierte Entwicklung ausreicht, entzog sich unserer Kenntnis.

Auf Grund der unklaren Situation sprach sich eine Mehrheit gegen Punkt drei des Antrags des Bürgermeisters und somit für den Erhalt des Grünzuges aus.

Dass der Gemeinde nun ein widersprüchlicher Beschluss vorliegt, ist sehr unbefriedigend. Wir hätten es begrüßt, wenn unser Antrag als weitreichender Antrag zur Abstimmung gebracht worden und der Tagesordnungspunkt somit abgeschlossen gewesen wäre, wie vorgesehen. Mit Hinweis auf „Kohlhammer: Handbuch Der Gemeinderat in Baden-Württemberg Seite 47“ gehen wir davon aus, dass der gemeinsame Antrag von FWV und GOL zum Tragen kommt.

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