Montag, 10. Mai 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GoL und der FWV

 Antrag vom 10.5.2021, laut §13(2) der Geschäftsordnung bis spätestens 15.6.21 auf TO

Wir bitten darum folgenden Antrag in der übernächsten Sitzung des Gemeinderates als Top aufzunehmen.


Antrag auf Korrektur der Stellungnahme der Gemeinde Salem innerhalb des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben zum zweiten Anhörungsentwurf
Die Fraktionen der FWV und der GOL beauftragen die Verwaltung in der oben genannten Stellungnahme Punkt 2, der wie folgt lautet:

“ Die Gemeinde Salem bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem - Neufrach und befürwortet eine Beibehaltung und Weiterentwicklung des zentralen Gewerbestandortes. Eine dafür notwendige Rücknahme des Regionalen Grünzugs zwischen Neufrach und Buggensegel lehnt die Gemeinde ab.“
zu korrigieren in:
“ Die Gemeinde Salem bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem - Neufrach und befürwortet eine Beibehaltung des zentralen Gewerbestandortes. Eine, für die lokalen Bedarfe notwendige Rücknahme des Regionalen Grünzugs zwischen Neufrach und Buggensegel auf Basis der weißen Flächen, wird akzeptiert.“


Zur Begründung:

In der Sitzung vom 23.02.2021 beantragten die Fraktionen der FWV und der GOL, dem Status als VRG für Industrie und Gewerbe zu widersprechen und stattdessen eine Entwicklung an Hand der plausibilisierten lokalen Bedarfe (an diesem Standort) um zu setzten.
Die, für das Vorranggebiet vorgesehenen 27 ha, leiten sich aus den Bedarfen des gesamten Bodenseekreises ab. Somit ist für die lokalen Bedarfe, welche sich aus den Bedarfen der Gemeinde Salem ergeben, von einem deutlich geringeren Flächenansatz aus zu gehen.
In der Fortschreibung des Regionalplans werden lokale Flächenbedarfe über die sog. weißen Flächen ausgewiesen. Sollte der Beschluss zur Ablehnung des VRG für Industrie und Gewerbe vom Regionalverband umgesetzt werden, gehen unsere Fraktionen davon aus, dass für die lokalen Bedarfe an dieser Stelle eine deutlich reduzierte Rücknahme des Grünzuges über die weißen Flächen erfolgt.
Die Möglichkeit, Grünzüge für lokale Bedarfe zurück zu nehmen, hatten wir im Vorfeld über eine entsprechende Anfrage an das Regierungspräsidium, welche positiv beantwortet worden war, überprüft.
Aus diesem Grund entspricht die Formulierung unter Punkt 2 nicht der Intention der Gemeinderatsmehrheit und bedarf der Korrektur.
 

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Fehler sicher hätte vermieden werden können, wenn:

  • Uns die Stellungnahme vor Versand an den RVBO zur Ansicht gegeben worden wäre.
  • Uns der Antrag von Hr. Bürgermeister Härle, wie von uns schriftlich erbeten und von der Gemeindeordnung vorgesehen, im Vorfeld zugegangen wäre. In diesem Fall hätten die einzelnen Punkte vorab diskutiert und modifiziert werden können. Dies geschah bedauerlicher Weise nicht. Somit traf es uns völlig überraschend, dass Hr. Bürgermeister Härle die Rücknahme des Grünzuges in Unterstützung der Fortschreibung des Regionalplans, sprich um 27 ha, zur Abstimmung brachte. Einer Rücknahme um 27 ha, welche sich aus den Bedarfen des Bodenseekreises ableitet, konnte nach der Ablehnung als VRG für Industrie und Gewerbe, nicht zugestimmt werden.

 

An dieser Stelle möchten wir:

  • Betonen, dass wir uns nicht grundsätzlich gegen wohnungsfreundliches Gewerbe, wie z.B. n der NM, in den Teilorten aussprechen können.
  • Wir deutlich dem absurden Gedanken, die Fraktionen der FWV und der GOL würden eine Verlagerung der Gewerbe an die Ortsränder wünschen, widersprechen!
  • Wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass für die lokalen Bedarfe eine deutlich reduzierte Flächeninanspruchnahme an zu setzten ist.

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