Samstag, 27. Mai 2023

Statement der Fraktion im Regionalverband Teil 2: zum Teilregionalplan Energie

Bündnis 90 / Die Grünen | ödp Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Bearbeiter:innen: U. Lenski; U. Walz, J Übelhör 24.4.23

Liebe Grüne Räte und Rätinnen in der Region RVBO,
in den Ortsverbänden und Kreisverbänden BO, RV, SIG.
Liebe Räte und Rätinnen der Gemeinderatsfraktionen,
liebe Abgeordnete.

Wir, die Fraktion im Regionalverband wollen euch mit diesem Rundbrief über den Stand der Fortschreibung des Regionalplans 2021 und über die Planungen zum 2% Ziel in unserer Raumschaft informieren.


2. Teilregionalplan Energie

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26.10.2021 die Task Force Erneuerbare Energien zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien eingerichtet. Die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau Erneuerbarer Energien bestehend aus den 12 Regionalverbänden in Ba-Wü startete im März 2022.

Dadurch soll die schnelle Umsetzung des 2 % Flächenziels (§ 4b KSG) gewährleisten werden. Insbesondere sollen stabile Rahmenbedingungen für den Planungsprozess und eine akzeptanzstiftende Bürgerbeteiligung die Planungszeit halbieren. Gemeinsames Ziel ist, die (Teil)Fortschreibungen der Regionalpläne zur Umsetzung von § 4b KSG im Jahr 2025 als Satzung zu beschließen.

Gesetzliche Grundlagen:

§ 20 Klimaschutzgesetz schreibt die besondere Bedeutung der Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien sowie der Verteilnetze als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegende Maßnahmen vor.

Das 2% Flächenziel bedeutet für den RVBO 1,8% für Windkraftanlagen und 0,2 % für FFS (Freiflächensolar) 2 %
sind 7002 ha; 1,8 % = 6302 ha, 0,2 % = 700 ha. Der RVBO hat insgesamt 350.000 ha Fläche.

Zeitliche Rahmenbedingungen: Sehr ambitionierte zeitliche Vorgaben. Januar 2024 muss die erste Offenlage der Planungen und bis 30.9.2025 der Satzungsbeschluss erfolgen. Zur Öffentlichkeitsbeteiligungen sind zwei Veranstaltungen bis Mitte 2023 geplant.

Bisher stattgefundene Sitzungen des Planungsauschuss und Verbandsversammlungen: 30.3.22, 6.7.22, 15.7.22 (VV) 30.11.22, 9.12.22 (VV) und in 2023: 29.3.23, 28.4.23 (VV).

Der Expertenrat, in dem ausgewiesene Experten der Energiewirtschaft, des Naturschutzes, höherer Genehmigungsbehörden und die vier Fraktionsvorsitzenden vertreten sind,  hat bisher dreimal getagt.

Aktueller Planungsstand: Siehe Grafiken im Anhang: Auszüge aus in öffentlichen Sitzungen veröffentlichten Unterlagen.

Abb. 1: Es sind die Auswahlkriterien für WEA und FFS dargestellt. Bei WEA sind das die Kriterien Windleistungsdichte und Artenschutz. Bei FFS die Vorbelastung der Fläche, die Wasserschutzzone, die geeignete Exposition (Abstände zu Straßen, nachrangige landwirtschaftl. Fläche)


Abb. 2: Windhöffige Regionen: grün = geeignet, dunkelgrün über 240 W/m2 = sehr gut.
gelb und rot = nicht geeignet. Laut Abb. 1 sind Regionen unter 190 W/m2 konfliktreich und unter 160 W/m2 ausgeschlossen. (Windatlas s. Quellen)

Abb. 3 und 4.: Geeignete Suchräume gemäß Kriterien für WEA 11 %. Für FFS 37 % und für Agri-PV 11 %. Die

Suchräume werden weiter eingegrenzt werden müssen durch Abstände zu Gebäuden, zu Denkmalen oder durch Betrachtungen des Landschaftsbildes.




Abb. 5: Ausbauziele in % bis 2030 und 2035. Bis 2030 sollen bei der Stromgewinnung 80%, bei der Wärmegewinnung 50% und beim Verkehr 32 % erreicht sein.

Abb. 6: Ist-Zustand (2022) beim Strom in den drei Landkreisen und im RVBO.


Abb. 7: Ist-Zustand (2010 und 2021) beim Strom- und beim Wärmeverbrauch RVBO.
Problem hoher Wärmeverbrauch, mit 2% abdeckbar ??


Abb. 8: Unabhängige Studie des BUND für Deutschland und Baden-Württemberg.
Für Ba-Wü werden 3% Fläche als notwendig prognostiziert. (BUND-Studie s. Quellen)

Abb. 9: Bevölkerungsprognose 2040 des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Vergleich zur Prognose des RVBO bzw. der Prognose für den Wohnraumbedarf des RVBO

Fazit: Der TRP Energie* ist eine sehr ambitionierte Herausforderung in zeitlicher, wie planerischer Hinsicht.

Der RVBO wird bis 2025 Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für WEA* und FFS* ausweisen. Darauf können Projektierer Anlagen planen und errichten. Dafür besteht Rechtsanspruch. Projekte sind jetzt schon überall möglich, dann auf eigenes Risiko der Projektierer. Die Kommunen können schon aktiv sein und den RVBO unterstützen. Einige sind schon sehr aktiv im Angebot von Flächen, gestalten mit, während andere eher abwartend sind. Es werden auch behindernde Kriterienkataloge für FFS-Anlagen beschlossen.

Der gesetzliche Auftrag besteht in der Ausweisung von 2% der Fläche. Ob das zur Erreichung der Klimaneutralität ausreicht, ist zu überprüfen. Die größten Herausforderungen werden die Wärmewende und die Verkehrswende sein. Die Stromwende kann gelingen.

Durch die neue Gesetzeslage sind die Kommunen nur noch Träger öffentlicher Belange und können eine Stellungnahme abgeben, wie viele andere auch. 
Einschränkungen werden sich noch ergeben durch einzuhaltende Abstände zu Denkmalen, militärischen Einrichtungen und Flugstrecken oder durch das bewertete Landschaftsbild.

Mit sich bereits formierenden Widerstandsbewegungen wird man sich beschäftigen müssen. Unsere Fraktion ist sehr gut informiert. Wir sind der Meinung, dass der EE-Ausbau unter Einhaltung des Naturschutzes machbar ist. Die Fraktionen des RVBO stimmen bisher in den Zielen überein.

Es bleibt zu hoffen, dass die Energiewende gelingt. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Klimaneutralität in unserem Land. Dazu muss die Klimakrisenanpassung hinzu kommen mit einer Vielzahl von Aufgaben. Das alles erfordert von uns allen unsere engagierte Überzeugungskraft.

Mit freundlichen Grüßen. Für die Fraktion Ulrike Lenski, Johannes Übelhör und Ulrich Walz


Quellen:

Regionalverband: Planhinweiskarten, Sitzungsunterlagen, Projekte

Windatlas : Windgeeignete Gebiete

BUND Studie-100% klimaneutrale Energieversorgung. Der Beitrag Baden-Württembergs und seiner zwölf Regionen.  hier

ntv, Entwicklung der Bevölkerung - Wie sich Deutschland bis 2040 verändert, 21.04.2023

Datenbasis: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumentwicklung ● Kartenmaterial: © GeoBasis-DE / BKG 2017 :Bevölkerungsentwicklung 2040 BBSR _ 2035 RVBO \ Wohnraumbedarf 2035 RVBO

Abkürzungsverzeichnis:

LEP: Landesentwicklungsplan;
ROG: Raumordnungsgesetz;
LPlG: Landesplanungsgesetz;
MLW: Ministerium für 
Landesentwicklung und Wohnen;
SfF: Scientist for Future;
RVBO: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben;
TRP – Teilregionalplan Energie;
WEA: Windenergieanlagen;
FFS: Freiflächen Solaranlagen



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